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Bekenntnis im Wahlprogramm

Für Religionsfreiheit ist jede Partei. Doch die Vorstellungen, wie sie konkret ausgestaltet wird, gehen von CDU bis Linkspartei dann doch auseinander. Eine Analyse von Corinna Buschow (epd).

Foto: epd

Kopftuch, Religionsunterricht, Arbeitsrecht: Immer wieder werden die Rechte von Religionsgemeinschaften in der Politik verhandelt. Dann geht es um Bekleidungsvorschriften im öffentlichen Dienst, den Einfluss ausländischer Staaten auf hiesige Moscheen oder die Kündigung von Kirchenmitarbeitern, deren Gründe nach weltlichem Ermessen auf Unverständnis treffen. Das Thema Religion fehlt daher auch in keinem Programm der Parteien für die Bundestagswahl am 26. September. Die eine wird dabei konkreter, die andere bleibt lieber vage.

Im Grundgesetz verankert

In allen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien findet sich im Wahlprogramm ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit. Sie sei „fest im Grundgesetz verankert und wir schützen sie“, schreibt die SPD – allerdings auch nicht viel mehr zu dem Thema. Das Wahlprogramm der Union hebt darüber hinaus den „Dienst am Nächsten“ der Kirchen in der Corona-Pandemie hervor, betont den Schutz von Feier- und Sonntagen und bekräftigt den Wunsch, dass Imame in Deutschland in deutscher Sprache ausgebildet werden.

Bezüge zum Christentum, auch zum christlichen Menschenbild, seien am häufigsten bei CDU/CSU zu finden, sagte der Leipziger Religionssoziologe Gert Pickel dem epd. Insgesamt halten sich die beiden Parteien der scheidenden Regierung bei dem Thema aber eher kurz und nicht an Details auf.Konkreter werden die derzeitigen Oppositionsparteien. „Verhältnis Staat und Kirche reformieren“, lautet die programmatische Ansage der Grünen. Sie würdigen die Kirchen auf der einen Seite als „zuverlässige Partner“, wenn es um den Zusammenhalt gehe, etwa bei der Betreuung von Pflegebedürftigen, Behinderten und Kindern. Auf der anderen Seite wollen sie das kirchliche Arbeitsrecht reformieren.

Kein Feind des Islam, kein Freund der Kirche

Ganz abschaffen will das kirchliche Arbeitsrecht, das etwa ein Streik­verbot vorsieht und das Recht, nur Kirchenmitglieder einzustellen, die Linke. Sie will auch, dass die Kirchen selbst – also ohne das Mittun der Finanzämter – die Kirchensteuern einziehen sowie die Militärseelsorge abschaffen, die neben den Kirchen auch neuerdings die jüdische Gemeinschaft bei der Bundeswehr leistet, und durch Seelsorgeverträge ersetzen. Auf der anderen Seite dringt die Linke auf einen Schutz religiöser Minderheiten und lehnt ein Verbot religiöser Bekleidung ab. Der Soziologe Gert Pickel bezeichnet das Programm der Linken als „unsortiert“. „Sie will auf keinen Fall als Feind des Islam, aber eben auch nicht als Freund der Kirche gesehen werden“, sagt er.

Die FDP erneuert im Wahl­programm ihre Forderung nach einer Abschaffung von Tanzverboten und ähnlichen Einschränkungen an stillen Feiertagen wie Karfreitag und Heiligabend. Auch die Liberalen wollen „kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht“ abschaffen, beschränken dies aber auf Stellen, die keine religiöse Funktion ausüben. „Die FDP bleibt in ihrer Position konsistent in der Distanz zur Religion“, kommentiert der Forscher Pickel das Programm der Liberalen.

Die AfD wiederum befasst sich ausführlicher im Wahlprogramm nur mit dem Islam und fordert eine Reihe von Verboten oder Ausschlüssen, etwa für das Kopftuch im öffentlichen Dienst, Minarette und auch den islamischen Religions­unterricht. „Bei der AfD spielt quantitativ Religion die größte Rolle, allerdings nur in der Abgrenzung zum Islam“, erklärt der Religions­soziologe.

Staatskirchenrecht weiterentwickeln

Andere Parteien betonen im Gegensatz dazu Bemühungen zur Integration des Islam. Die FDP etwa will das sogenannte Staatskirchenrecht weiterentwickeln zum Religionsverfassungsrecht, um dem Gleichheitsgebot gerecht zu werden. Die Grünen sprechen sich für Staats­verträge mit den islamischen Religionsgemeinschaften aus, die es bislang nur vereinzelt gibt.

Eine konkrete Schnittmenge gibt es bei FDP, Grünen und Linken darüber hinaus bei der Forderung nach Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, die auf historischen Verträgen beruhen. Die drei Fraktionen hatten in dieser Wahlperiode einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht, der von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde. Für die nächste Wahlperiode haben sie bereits einen neuen Anlauf angekündigt. Wie erfolgversprechend der wird, hängt nicht zuletzt aber vom Ergebnis der Wahl ab.

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1. Bischof Meister räumt Fehler ein, bleibt aber im AmtNr14,24,o3.20244 Wolfgang Banse Wie geht mnan mit Menschen um, die in der Kirche, hier Ev.luth. Landeskirche Hannover zu Schaden kommen,hier Umgang mit sexueller Gewalt.Das verhalten von Landesbischof Meister, früher Generalsuperintendent des Sprengels der EKBO ist nicht zu rechtfertigen. Trotz schwerwiegende Fehler bleibt er im Amt.Er sollte nicht allein entscheiden über diese Thematik.Hier sollten die mündigen Kirchenglieder der Ev.luth. Landeskirche darüber befinden, ob diese sich noch eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ralf Meister in der Ev.luth. Landeskirche Hanover vorstellen können.Ebenfalls sollte diese Thematik auf der Frühjahrs-Synode als Tagesordnungspunkt behandelt werden.Hier handelt sich um keine Lappalie, sondern um einen schwerwiegenden Fehler, der nicht mit einer Entschuldigung von Ralf Meister beglichen ist.
2. Kirchen erhalten.... Heinz-Walter Knackmuss Lieber Herr Röger,die Kulturministerin des Landes Brandenburg, Dr. Manja Schüle, hat auf meine Anregung eine Verordnung erlassen, dass mit Zustimmung des Denkmalschtzes und des Konsistoriums Photovoltaik auf Kirchen der Normalfall sein soll. Das wäre eine Möglichkeit die Stromversorgung der Kirchengebäude autark zu machen, denn die Akkus erlauben eine Versorgung bei Tag und Nacht und durch die Einspeisungen noch Geld zu Verdienen und evtl. eine Heizung zu betreiben. Nun sind aber die Pfarrer dagegen und blockieren solche Maßnahmen. Sie haben im voauseilenden Gehorsam Angst, dass der Denkmalschutz das Projekt für Ihre Kirche ablehnen würden oder führen ästhetische Gründe an. Ich würde gern für die SMA in Rathenow dafür eine Spenenaktion starten, aber es fehlt die Zustimmung des Pfarrers. Ich finde, die Kirchenleitung müsste auch die Pfarrer motivieren, solche Projekte zu unterstützen.Wenn es den Christen mit dem Erhalt der Schöpfung Gottes wirklich ernst ist, müssten Photovoltaikanlagen auf alle Kirchendächer.
3. Die Kirche weiter umbauen Wolfgang Banse Nicht immer denkt eine Konsistorialpräsidentin.hier EKBO, Viola Vogel in den richtigen Kategorien.Ist sie eine Prophetin, Hellseherin, was den Zustand der EKBO betrifft.Bei grundsätzlichen Entscheidungen, sollte die Basisdemokratie angewendet w erden, hier Anhörung, Beteiligung der Kirchenglieder, im Bezug:"Wir sind das Kirchenvolk"Einsparungen, was das aufgeblähte Personal im Konsistorium betrifft.Der Rotstift sollte was das Personal anbetrifft, nicht das Bischofsbüro aussperren.Verabschiedung vom Beamtentum, Fahrer abschaffen,Mittelklasse PKw sich zu wenden.Pfarrwohnungen und Pfarrhäuser entsprechend zu aktuellem Mietzins vermieten.Die Kirche unterliegt keinem Modetrend, der wechselt.Gläubige identifizieren sich mit der Kirche, hier Kirchengemeinden, mit denen sie sich verbunden fühlen, beheimatet sind.Sie Familienkirchen , von der Taufe, über Konfirmation, Trauung bis zur Beerdigung für die Familie sind. Gemeindeglieder möchten nicht alle ein paar Jahre ein neues Gesangbuch...Dem Volk, hier Kirchenvolk auf`s Maul schauen, hier Reformator Martin Luther, sollte das Konsistorium beherzigen.Es ist nicht alle gut, was in der EKBO angedacht, umgesetzt wird.Kirchernmitgliedsaustritte zu Hauf belegen dies.

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