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Bischofswahl in Sachsen

Zwei Kandidaten und eine Kandidatin stehen für das Bischofsamt zur Wahl

Foto: epd

Dresden (epd). Die Kandidatenliste für die Bischofswahl in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist komplett: Aus den Reihen der Landessynode ist zum Vorschlag der Kirchenleitung ein weiterer Bewerber dazugekommen. Demnach tritt auch der Meißener Superintendent und Dompfarrer Andreas Beuchel (56) bei der Wahl für das neu zu besetzende Bischofsamt an, wie die Landeskirche am Dienstag in Dresden mitteilte. Damit stellen sich Ende Februar drei Personen zur Wahl.

Die Leitung der sächsischen Landeskirche hatte bereits am 10. Januar mit der Plauener Superintendentin Ulrike Weyer (46) und dem sächsischen Oberlandeskirchenrat Tobias Bilz (55) zwei Kandidaten benannt. Der 56-jährige Beuchel war von 2007 bis 2015 Rundfunk- und Senderbeauftragter der evangelischen Landeskirchen beim MDR.

Der 55-jährige Bilz leitet seit Anfang 2019 im Landeskirchenamt das Dezernat für Kirchliche Werke und Einrichtungen, Seelsorge, Gemeindeaufbau und Medien. Die 46-jährige Weyer ist seit 2015 Superintendentin im Kirchenbezirk Plauen.

Die neue sächsische Bischöfin oder der neue Bischof soll auf einer Sondersynode am 29. Februar und 1. März in Dresden gewählt werden. Die Kandidaten stellen sich Anfang Februar in drei öffentlichen Foren in Dresden, Chemnitz und Leipzig vor.

Der bisherige Landesbischof Carsten Rentzing (52) war Ende Oktober aus dem Amt ausgeschieden, nachdem antidemokratische Texte aus seiner Studienzeit bekanntgeworden waren. Das sächsische Landeskirchenamt stufte diese als "elitär, in Teilen nationalistisch und demokratiefeindlich" ein. 

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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