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Die neue Pfarrerin an der Flüchtlingskirche

Carmen Khan "flüchtete" vor dem Kirchenrecht in Baden-Württemberg in die EKBO. Jetzt ist sie hier Pfarrerin

Carmen Khan ist Pfarrerin an der Flüchtlingskirche der EKBO Foto: EKBO Joram Bick
Flüchtlingspfarrerin Carmen Khan Foto: EKBO/ Joram Bick

Pfarrerin auf Augenhöhe

 

Carmen Khan ist neue Pfarrerin an der Flüchtlingskirche in Berlin

 

Von Marina Mai

 

Carmen Khans Vater war Pfarrer, die Mutter, eine studierte Theologin, die meiste Zeit ihres Lebens Pfarrfrau. So hätten es die Leute in Württemberg erwartet, wo die 38-Jährige geboren wurde und aufwuchs. „Das hat mich tief geprägt. Aber meine ­Eltern haben mich nicht zur Pfarrfrau erzogen“, sagt Carmen Khan.

 

Sie studierte Theologie, wurde nicht Pfarrfrau, sondern Pfarrerin und ist seit März Berlins neue Flüchtlingspfarrerin in der Flüchtlingskirche in der Wassertorstraße in Berlin-Kreuzberg. Ihre Wunschstelle. Doch Carmen Khans Weg zur Flüchtlingspfarrerin war steinig.

 

Keine Ehe mit einem Nicht-Christen

 

2011 heiratete sie ihre große Liebe, einen Betriebswirtschaftler aus Bangladesch, einen Muslim. Die Eheschließung war unumgänglich, um mit ihm zusammenleben zu können. Denn ohne Eheschließung wäre sein Aufenthaltsrecht nicht verlängert worden. Doch die Ehe mit einem Nicht-Christen verstieß gegen die Regel im Kirchenrecht in Württemberg, wonach eine Pfarrerin oder ein Pfarrer nur einen christlichen Partner oder eine christliche Partnerin heiraten darf. Die Vikarin wurde fristlos aus dem Kirchendienst entlassen.

 

Carmen Khan hatte bei der Kirchenleitung einen Ausnahmeantrag gestellt. Das wäre juristisch möglich gewesen. Sie hatte erwartet, zumindest ihr Vikariat beenden zu dürfen. Doch die Kirche entschied anders. Nachdem der Fall durch die Klage bei Gericht öffentlich geworden war, erhielt sie die Möglichkeit, ihr Vikariat in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) fortzusetzen. Hier ist die Auslegung des ­Kirchenrechts ­liberaler. Es folgten befristete Pfarrstellen in Lichtenrade, Mariendorf und zuletzt in ­Neukölln. Als Kreisjugendpfarrerin entwickelte sie dort während der Coronapandemie digitale Seelsorgeangebote.

 

Auf ihren bisherigen Stellen hätte sie gemerkt, dass das Thema Flucht sie anzieht, sagt Carmen Khan. „Ich habe in Notunterkünften für Flüchtlinge im Einzugsbereich meiner Gemeinden mit Flüchtlingskindern gearbeitet. Die Frage, was die jeweilige kulturelle Prägung für das Zusammenleben bedeutet, ist mir über meinen Mann ohnehin präsent.“

 

In der Flüchtlingskirche, in der es vor allem Beratungsangebote für Geflüchtete gibt, sieht die Pfarrerin sich neben den Berater*innen als die „Zuständige für die Ratlosigkeit, für die Spiritualität“, wie sie sagt. Mit den Gästen der Kirche und den Mitarbeitern kommuniziert die Pfarrerin auf Augenhöhe. Sie will keinen normalen Sonntagsgottesdienst anbieten, keine Gemeinde für christliche Geflüchtete aufbauen. „Denn die Menschen sollen nicht ihr Leben lang Flüchtlinge bleiben und sich besser anderen Gemeinden anschließen.“

 

Traueraltar ohne christliche Symbolik

 

Hingegen will sie neben dem Altar einen Traueraltar ohne christliche Symbolik aufbauen. Dazu laufen bereits konkrete Vorbereitungen mit einer Künstlerin. „Das Thema Trauer gehört leider ja zur Flucht und das gilt für Angehörige aller Religionen.“ Weder eine Bibel soll dort ausliegen noch eine andere heilige Schrift.

 

Und wie sollte es anders sein: auch Ukrainer*innen haben bereits den Weg in die Flüchtlingskirche gefunden. Kürzlich hat sie mit dem ukrainisch-orthodoxen Erz­priester Wolodimir Chayka gemeinsam einen Gottesdienst gefeiert. „Ich freue mich auf alles, was da durch die Ukrainer*innen religiös auf uns zukommt“, sagt Carmen Khan.

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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