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Für den sozialen Haushalt viel erreicht

Der Berliner Doppelhaushalt 2022/2023 hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Diakonie in der Hauptstadt. Einige Entwicklungen, ­angestoßen in Verhandlungen mit Abgeordneten, Politikern und der Verwaltung, seien recht erfreulich. Das sagt Andrea Asch, Vorständin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Andrea Asch ist Vorständin des DWBO. Foto: DWBO/Hoffotografen

Von Uli Schulte Döinghaus

Am vergangenen Donnerstag, 23. Juni, hat das Abgeordnetenhaus Berlin den sogenannten Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen. In diesem Jahr will die Berliner Zentralregierung (Senat) rund 39 Milliarden Euro ausgeben, im nächsten Jahr sollen es rund 38 Milliarden Euro sein. Die Inflation sorgt dafür, dass rund 1,5 Milliarden Euro Steuern mehr als sonst jährlich zur Verfügung stehen. Hinzu kommen mehr Bundeszuschüsse, die coronabedingt sind und mit den Folgen des Kriegs in der Ukraine zu tun haben. 

Rund 14 Prozent (10,3 Milliarden Euro) werden für Bildung und Jugend bereitgestellt werden, 9 Prozent (6,8 Milliarden) für Gesundheit und 4 Prozent (3,1 Milliarden) für Wissenschaft. 28 Prozent (20,3 Milliarden) reicht der Finanzsenator an die Berliner Bezirke weiter. 

10 Prozent der Kitas in evangelischer Trägerschaft


Traditionsgemäß werden in ­Berlin zahl­reiche Politikfelder von ­sozialen Trägern im Auftrag der ­öffentlichen Hand besorgt. So sind 8 von 10 Ber­liner Kitas in Trägerschaft freier und gemeinnütziger Initiativen, 10 Prozent aller Kindertagesstätten unter evangelischem Dach. 

In Berlin ist die Diakonie stark engagiert in frühkindlicher Bildung, Jugend- und Familienarbeit, Sozialberatung (zum Beispiel für Zugewanderte oder Flüchtlinge), Kranken-, Obdachlosenhilfe sowie in Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Dachverband „Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ (DWBO) vertritt rund 400 selbstständige Träger der Diakonie mit mehr als 1300 Einrichtungen und 52000 Beschäftigten. 

Einige der diakonischen Dienstleistungen für das Berliner Gemeinwesen sind gesetzlich verankert; ihre Finanzierung ist einigermaßen gesichert (zum Beispiel Pflege,  Krankenhauswesen, Hilfe für Menschen mit Behinderung, Erziehungshilfen). Über die Finanzierung anderer Dienstleistungen – im Fachjargon Zuwendungen – müssen die diakonischen Sozial- und Bildungsträger  immer wieder neu verhandeln.

Quantensprung für Familien 


DWBO-Fachleute sorgen dafür, dass der Gesprächsfaden zu den Abgeordneten, Fachpolitikern und -beamten nicht abreißt. Mit Erfolg: Im Berliner 77-Milliarden-Euro-Doppelhaushalt sind einige Positionen zu finden, auf die DWBO-Vorständin Andrea Asch zufrieden verweist. Mehr Mittel stehen etwa für die Integrationsarbeit mit Zuwanderern und Flüchtlingen zur Verfügung.

Auch Beratungsleistungen sind jetzt auf stabilerem Untergrund: „Die Diakonie Berlin hat sich intensiv und erfolgreich für den Erhalt der Erziehungs- und Familienberatungsstellen eingesetzt. Sie waren durch seit Jahren steigende und nicht refinanzierte Sachkosten in ihrem Bestand bedroht. Für 2023 ­erfolgt nun sogar eine Ausweitung um 24 Stellen, was 2 Stellen pro ­Beratungseinrichtung entspricht.“ 

Knapp die Hälfte dieser 12 Einrichtungen wird von diakonischen Trägern organisiert. Die Nachfrage steigt, heißt es, auch weil Kinder aus einkommensschwachen Familien unter den Corona-Einschränkungen besonders gelitten haben. Es sei gerade jetzt eine Mammutaufgabe, diese Familien gut zu beraten, sagt DWBO-Vorständin Asch, die von einem „Quantensprung für Familien“ spricht. 

Offenbar spricht sich bei den ­verantwortlichen Haushalts- und ­Finanzpolitikern in Berlin herum, dass gute, einfach erreichbare Beratungs- und Unterstützungsdienste eine Investition in ­gesellschaftliche  Nachhaltigkeit sind. So hofft die Diakonie, dass auch in Kitas Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vom Gemeinwesen bezahlt werden, die Familien in Problemlagen unterstützen und den Weg zu weiter­gehenden Hilfestrukturen bahnen.

Arbeit von Beratungsstellen abgesichert 


Auch mit allgemeinen unabhängigen Sozialberatungstellen wollen diakonische Einrichtungen Menschen ­unterstützen, die Hilfe und Begleitung auf ihrem Weg durchs ­D­ickicht des Bürokratiedschungels benötigen. Dafür hat DWBO-Vorständin Asch im vergangenen Herbst auch bei Wahlkämpfern im Rennen um das Berliner Abgeordnetenhaus geworben – erfolgreich. „Diese allgemeinen, unabhängigen Beratungsstellen sind jetzt erstmals finanziell abgesichert“, sagt Andrea Asch. Auch hier wird anerkannt, dass die Beratungsstellen (angesiedelt in der Nähe von Sozialämtern) neutral und niederschwellig informieren – jeder kann jederzeit kommen. Zufriedenes Fazit der Diakonie-Verantwort­lichen: „Wir stellen immer wieder fest, dass der Austausch mit der Berliner Politik und Verwaltung von einer besonderen Verlässlichkeit und Offenheit geprägt ist. In zahl­reichen Gesprächen haben wir unser Knowhow einbringen und vieles für einen sozialen Haushalt erreichen können. Wir sind eben sehr nah dran an den Notlagen der Menschen.“ 

Eine ganze Reihe von Forderungen ist nach wie vor unerfüllt, etwa die Gleichstellung von diakonischen Kitas zu denen in der Trägerschaft des Landesbetriebes, wenn es um Neu-, Um- oder Anbauten geht. Schon sind wegen der hohen Baukosten Neu- und Ausbauprojekte ins Stocken geraten. Ähnlich benach­teiligt fühlen sich kirchliche Krankenhausträger gegenüber ihren städtischen Mitbewerbern, die sich im Zweifel auf Eigenkapitalerhöhungen und Fehlbetragsausgleiche durchs Land Berlin verlassen können. Die evangelischen Kranken­häuser drängen auf eine nachträg­liche Anpassung, die alle Träger in gleicher Form berücksichtigt, heißt es in einer Pressemeldung der DWBO.

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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