Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Geflüchtete haben ein Recht auf ­Familie

Das Warten zählt wohl niemand zu seinen Lieblingsbeschäftigungen. Doch die Geduldsproben, denen sich viele Geflüchtete stellen müssen, liegen nicht in Busverspätungen oder Schlangen vor der Kasse. Sondern in einer zweijährigen Wartezeit für den Nachzug ihrer Familien. Insa Schöningh, Geschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen ist überzeugt: Diese Frist muss dringend abgeschafft werden.

<span style="font-size: 11px;">Foto: epd</span>



Die Diskussion um den Familiennachzug für Flüchtlinge ist neu entflammt. Die CDU und CSU wollen die Regelung verlängern, SPD und Kirchen lehnen dies ab.

Von Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen. Es ist nicht eingeschränkt auf Menschen mit deutschem Pass. Manchen Migranten und geflüchteten Menschen aber wird es erschwert, dieses Recht umzusetzen.

Seit dem im März 2016 verabschiedeten sogenannten Asylpaket II gilt für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus (siehe Kasten) eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere, zum Teil mehrmonatige Wartezeiten für Termine bei Botschaften und auf Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist hinaus erstreckt. Sie dürfen ja nach zwei Jahren erst beginnen zu beantragen.

Hinzu kommt, dass deutsche Behörden Papiere verlangen, die zum Beispiel in Bürgerkriegsländern nicht beizubringen sind. Betraf der subsidiäre Schutzstatus bei Einführung der Wartefrist nur eine sehr kleine Zahl der Geflüchteten, so hat sich die Zahl der Menschen mit diesem Schutzstatus seitdem enorm ausgeweitet. Im Jahr 2016 betraf dies bereits jeden fünften anerkannten Geflüchteten, vor allem Menschen aus Syrien. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In dieser ausweglosen Situation versuchen Frauen und Kinder zunehmend, über gefährliche Fluchtwege nachzukommen.

Die Menschenrechtsorganisation ProAsyl schildert folgenden Fall als einen von vielen: „Im März 2017 ertrank die Familie eines in Deutschland subsidiär Geschützten in der Ägäis. Nach über zwei Jahren Trennung hatte sich seine Ehefrau mit den zwei kleinen Kindern zu ihm auf den Weg gemacht.“

Oder minderjährige Flüchtlinge werden zum Beispiel während der Wartezeit volljährig. Dann ist das Recht auf Familiennachzug ohnehin verwirkt. Fraglich, ob sie ihre Eltern jemals wiedersehen werden. Derartige Folgen des Asylpakets sind nicht zu verantworten. Die verhängnisvolle Wartezeit gehört daher dringend abgeschafft und nicht etwa verlängert, wie es CDU und CSU fordern. Wie sollen sich Menschen, die in ständiger Angst um das Leben ihrer Frauen, Männer und Kinder leben und sich vielleicht sogar vorwerfen, diese im Stich gelassen zu haben, sich hier integrieren? Familien sind kein Integrationshindernis, sondern ein Antrieb für Integration!

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Zuwanderungsbegrenzung über den Familiennachzug gesteuert werden soll. Das ist der völlig falsche Weg! Dafür wäre ein Einwanderungsgesetz, das transparent Zuwanderung ermöglicht und reguliert, die richtige und bessere Lösung – sowohl für Zuwanderungswillige als auch für uns. In einem derartigen Gesetz muss der kurzfristige Familiennachzug natürlich auch geregelt werden.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Mehr Infos: www.eaf-bund.de

Subsidiär Schutzberechtigte

Seit März 2016 gilt das sogenannte Gesetz zur „Einführung beschleunigter Asylverfahren“ – kurz Asylpaket II (www.bgbl.de). Darin wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, denen in ihrer Heimat Gefahr für Leib und Leben droht, auch wenn sie anders als anerkannte Asylbewerber keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Sie dürfen daher nicht abgeschoben werden. Das trifft beispielsweise auf viele Syrer zu, die in Syrien in Lebensgefahr sind, auch wenn sie nicht als Oppositionelle verfolgt werden. Die 2-jährige Wartefrist, bevor Familien nachkommen können, führt de facto zu einer Trennung von 4 bis 5 Jahren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten Status des subsidiären Schutzes läuft im März 2018 aus.

Artikelkommentar

Artikelkommentar
captcha
Bitte tragen Sie das Ergebnis der Rechenaufgabe in das Feld ein.
Hinweis: Die von Ihnen ausgefüllten Formulardaten werden lediglich für die Zwecke des Formulars genutzt. Eine andere Verwendung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Artikelkommentare

(3) Artikel Name Ihr Kommentar
1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

Hier gelangen Sie zur Übersicht über alle Kommentare.