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Gründlichkeit vor Schnelligkeit

EKD hält im Umgang mit Fällen von Missbrauch am Prinzip der individuellen Aufarbeitung fest

Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs ist Sprecherin des Beauftragtenrates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der die Aufklärung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche koordiniert. Foto: Heike Lyding/epd

Rund eineinhalb Jahre ist es her, dass die EKD ein Konzept für die Aufarbeitung des Missbrauchs vorgelegt hat. Nach aktuellem Stand haben sich 770 Menschen bei der EKD gemeldet, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Bei der Aufarbeitung setzt die evangelische Kirche auf wissenschaftliche Aufklärung und individuelle Aufarbeitung mit den Betroffenen. Ab Oktober sollen Wissenschaftler mit Studien beginnen, sagt die Sprecherin des Beauftragtenrats der EKD, die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, im Gespräch mit Franziska Hein vom Evangelischen Pressedienst.

Frau Fehrs, die katholische ­Bischofskonferenz hat in der ­vergangenen Woche eine Übereinkunft mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung getroffen. Was gibt es bei der EKD Neues?

Wir arbeiten derzeit intensiv daran, die Aufarbeitungsstudien in Auftrag zu geben. Wir wollen mit einem interdisziplinär aufgestellten Forschungsverbund zusammen­arbeiten. Denn es sind nicht nur ­juristische, sondern auch kriminologische, psychologische und historische Aspekte zu betrachten. Wir sind jetzt mit einem Forschungsverbund im Gespräch und hoffen, dass wir uns bis zum Sommer einigen können und dann am 1. Oktober mit den Studien starten können. Wichtig ist dabei, dass wir immer die Gründlichkeit vor die Schnelligkeit setzen. Die Frage einer weitgehenden Ermöglichung von Akteneinsicht ist etwa gerade noch in der Klärung, weil das datenschutzrechtlich kompliziert ist.

Sie sprechen von mehreren Studien. Wie viele wollen Sie ­denn insgesamt machen?

Der unabhängig arbeitende Forschungsverbund plant vier oder fünf Teilstudien zu Einzelaspekten, beispielsweise zu der Frage, wie ­täterschützende Strukturen sich etablieren oder wie sexualisierte ­Gewalt sich auf die Biografie der Betroffenen auswirkt. Außerdem soll es eine Metastudie geben, die sowohl bereits vorliegende Einzelstudien von Landeskirchen als auch die Teilstudien zusammenführt. Wir wollen mit den Studien klären, was zum Beispiel im Unterschied zur katho­lischen Kirche bei uns besondere ­Risikofaktoren für Missbrauch sind, etwa in Bezug auf Kinder- und ­Jugendarbeit, Jugendfreizeiten und Pfadfinderarbeit. Wir planen, binnen drei Jahren zu Ergebnissen zu kommen, sofern man das von heute aus sagen kann. Denn das ist in wissenschaftlichen Zeithorizonten äußerst knapp bemessen.

Wie wollen Sie Betroffene an der Aufarbeitung beteiligen?

In der Auswahlkommission für die Studien sitzen auch Betroffene. Außerdem ist geplant, dass be­troffene Menschen die Studien inhaltlich begleiten und Zwischenergebnisse mit den Wissenschaftlern diskutieren. So ist zum Beispiel die Aufarbeitung der Auswirkung von Missbrauch auf die Biografie der Betroffenen ohne deren Mitwirkung nicht möglich.

Wie ist der Stand bei dem geplanten Betroffenenrat, der die Arbeit des EKD-Beauftragtenrates begleiten soll?

Der Betroffenenbeirat sollte nach unseren ursprünglichen Plänen im Mai seine Arbeit aufnehmen. Leider sind wir noch nicht soweit. Das hat vor allem zwei Gründe. Zum einen hatten wir bis zum Ablauf der ersten Bewerbungsfrist Ende Januar noch nicht genug Bewerbungen für die vorgesehene Zahl von zwölf Mitgliedern. Daraufhin haben wir gezielt nochmal unter Betroffenen geworben und die Bewerbungsfrist auf März verlängert. Jetzt sind wir soweit, dass eine Auswahlkommission die Mitglieder auswählen kann. Darin sind auch Mitglieder von Fachberatungsstellen und Betroffenen vertreten. Doch Corona macht unsere Pläne da zunichte. Wir können gerade keine Gespräche mit Bewerbern führen. Ein solch sensibles Thema sollte man nicht in einem ­Videocall klären. Diese Gespräche soweit irgend möglich müssen persönlich geführt werden. Wir planen, dass die Mitglieder des Betroffenenbeirats bis Ende Juli feststehen.

Die katholische Bischofskonferenz hat Anfang März auf ihrer Vollversammlung einen finanziellen Rahmen für Entschädigungsleistungen festgelegt. Wie weit sind Sie bei diesem Thema?

Wir halten an dem Prinzip der ­individuellen Aufarbeitung fest, wie wir sie in unserem Aufarbeitungskonzept, dem Elf-Punkte-Plan, festgelegt haben. In diesem Rahmen werden materielle Leistungen ­gemeinsam mit den Betroffenen festgelegt. So ist es in vielen Landeskirchen bisher geschehen. Es gibt unter den Landeskirchen jedoch eine erhebliche Bandbreite, was die Höhe der Anerkennungsleistungen angeht, die seit 2010 gezahlt wurden. Wir haben uns mit den Landeskirchen jetzt auf Rahmenpunkte geeinigt. Wir müssen diesen Teil der Aufarbeitung jetzt in den Landeskirchen synchronisieren. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis zur Synode im November dazu etwas vorlegen können, was mit den Landeskirchen abgestimmt ist.

Wie lauten die Rahmen­bedingungen, auf die sich die Landeskirchen geeinigt haben?

Wir haben uns bewusst gegen pauschale Anerkennungsleistungen entschieden, da ja auch das Leid, das betroffene Menschen erlebt haben und immer noch erleben, sehr unterschiedlich ist. Jedes Modell, das der pauschalen und der individuellen Leistung hat seine Vor- und Nachteile. Vor allem aber möchten wir nicht, dass Menschen in eine Beweislast kommen. Deshalb benutzen wir den Begriff der Entschädigung nicht, weil er juristisch mit einer Beweisführung der Betroffenen verbunden ist. Das ist nicht nur belastend für betroffene Menschen, sondern auch in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehbar, weil es ein Charakteristikum des erlittenen Traumas sein kann, dass man sich an Tathergänge, die oft lange zurückliegen, nicht mehr detailliert erinnern kann.

Wie sollen Ansprüche dann geklärt werden?

Wir setzen da lediglich auf eine Plausibilitätsprüfung. Die erfolgt in den unabhängigen Aufarbeitungskommissionen. Letzter Punkt ist die Feststellung einer Summe. Wir haben die unabhängigen Kommissionen, die es ja seit 2010 bereits gibt, befragt, wie sie zu der Höhe der jeweiligen Anerkennungsleistungen gekommen sind. Daran wollen wir uns orientieren, zumal die sich wiederum zwar nur sehr grob, aber auch an den rechtlichen Schmerzensgeldregeln im höheren Bereich orientiert haben.

 

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1. Kirchen erhalten.... Heinz-Walter Knackmuss Lieber Herr Röger,die Kulturministerin des Landes Brandenburg, Dr. Manja Schüle, hat auf meine Anregung eine Verordnung erlassen, dass mit Zustimmung des Denkmalschtzes und des Konsistoriums Photovoltaik auf Kirchen der Normalfall sein soll. Das wäre eine Möglichkeit die Stromversorgung der Kirchengebäude autark zu machen, denn die Akkus erlauben eine Versorgung bei Tag und Nacht und durch die Einspeisungen noch Geld zu Verdienen und evtl. eine Heizung zu betreiben. Nun sind aber die Pfarrer dagegen und blockieren solche Maßnahmen. Sie haben im voauseilenden Gehorsam Angst, dass der Denkmalschutz das Projekt für Ihre Kirche ablehnen würden oder führen ästhetische Gründe an. Ich würde gern für die SMA in Rathenow dafür eine Spenenaktion starten, aber es fehlt die Zustimmung des Pfarrers. Ich finde, die Kirchenleitung müsste auch die Pfarrer motivieren, solche Projekte zu unterstützen.Wenn es den Christen mit dem Erhalt der Schöpfung Gottes wirklich ernst ist, müssten Photovoltaikanlagen auf alle Kirchendächer.
2. Die Kirche weiter umbauen Wolfgang Banse Nicht immer denkt eine Konsistorialpräsidentin.hier EKBO, Viola Vogel in den richtigen Kategorien.Ist sie eine Prophetin, Hellseherin, was den Zustand der EKBO betrifft.Bei grundsätzlichen Entscheidungen, sollte die Basisdemokratie angewendet w erden, hier Anhörung, Beteiligung der Kirchenglieder, im Bezug:"Wir sind das Kirchenvolk"Einsparungen, was das aufgeblähte Personal im Konsistorium betrifft.Der Rotstift sollte was das Personal anbetrifft, nicht das Bischofsbüro aussperren.Verabschiedung vom Beamtentum, Fahrer abschaffen,Mittelklasse PKw sich zu wenden.Pfarrwohnungen und Pfarrhäuser entsprechend zu aktuellem Mietzins vermieten.Die Kirche unterliegt keinem Modetrend, der wechselt.Gläubige identifizieren sich mit der Kirche, hier Kirchengemeinden, mit denen sie sich verbunden fühlen, beheimatet sind.Sie Familienkirchen , von der Taufe, über Konfirmation, Trauung bis zur Beerdigung für die Familie sind. Gemeindeglieder möchten nicht alle ein paar Jahre ein neues Gesangbuch...Dem Volk, hier Kirchenvolk auf`s Maul schauen, hier Reformator Martin Luther, sollte das Konsistorium beherzigen.Es ist nicht alle gut, was in der EKBO angedacht, umgesetzt wird.Kirchernmitgliedsaustritte zu Hauf belegen dies.
3. "Kontrast könnte nicht größer sein" Wolfgang Banse Die evangelische, protestantische Kirche sollte eindeutig Stellung, Position beziehen, wo sie steht im Bezug was die AFD betrifft.Lippenbekenntnisse sind nicht gefragt, sind fehl am Platz.Die Kirchen sollten sich intensiv beteiligen Ausländerfeindlichkeit, im Bezug:"Suchet der Stadt Bestes" Das Wächteramt, welches die Kirchen inne haben, sollte zum Vorschein kommen, im Bezug Antisemitismus, Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit,Behindertenfeindlichkeit.Aus der jüngsten deutschen Geschichte, hier 1933 bis 1945 sollten Lehren gezogen werden.Die Kirchen sind KPÖR, dieses sollten sie leben, erfahrbar werden lassen, im Bezug AFD. In drei neuen Bundesländern finden 2024 Landtagswahlen statt.Beide Amtskirchen sollten ein gemeinsames Wort zu den jeweiligen anstehenden Landtagswahlen herausgeben, im Hinblick auf die AFD.Flagge,Gesicht zeigen,wo für die Kirche, die Kirchen im Jahr 2024 stehen.

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