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Hygienestandards einhalten

Bundesländer erlassen unterschiedliche Regelungen für Gottesdienste

Gottesdienste mit Mund- und Nasen-Schutz wie hier bei der Einführung des sächsischen Bischofs im Meißner Dom werden wohl vorerst künftig zur Regel werden. Foto: Walter Amos Mueller-Waehner/epd.

Berlin/epd/dk. Während bundesweit noch über möglichst einheit­liche Konzepte für religiöse Veranstaltungen in der Corona-Pandemie beraten wird, erlassen immer mehr Länder bereits entsprechende Regelungen. Am vergangenen Freitag entschied das Kabinett in Brandenburg, dass auch dort ab dem 4. Mai wieder ­Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen mit maximal 50 Teilnehmern möglich sein sollen. Die Veranstalter müssten dabei ­sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte  Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). 

Nach den Worten des Ministerpräsidenten werden ab 4. Mai auch wieder nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten, familiären Bereich mit bis zu 20 Personen ermöglicht. Auch die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sei möglich. Brandenburg schließt sich damit der Regelung in Berlin an, wo ebenfalls ab dem 4. Mai wieder ­Gottesdienste mit bis zu 50 Personen erlaubt sind. 

Weitere Lockerungen ­verschieben sich womöglich

In Nordrhein-Westfalen werden religiöse Versammlungen ab 1. Mai wieder möglich sein. In Sachsen können schon seit vergangenem Montag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln Gottesdienste gefeiert werden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind religiöse Versammlungen seit vergangenem Wochenende möglich.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten wollen wie ursprünglich geplant am kommenden Donnerstag über die Möglichkeit religiöser Zusammenkünfte während der Corona-Pandemie beraten. Am Montag beriet und billigte das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung das von den Religionsgemeinschaften eingereichte Rahmenkonzept, wie Regierungssprecher Steffen Seibert im Anschluss in Berlin mitteilte. Am Donnerstag sollen die Regierungschefs darüber entscheiden.

Seibert lobte das „Problem­bewusstsein und die verantwortungsvolle Haltung der Religions­gemeinschaften“, ihren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten. Sie hätten jeden Teil der Liturgie ihrer Gottesdienste und Feiern geprüft. An den Beratungen beteiligt waren die evangelische, katholische und orthodoxe Kirche, der Zentralrat der Juden sowie der Koordinationsrat der Muslime.

Die eingereichten Konzepte der Religionsgemeinschaften sehen Abstands- und Hygieneregeln vor. Große Feste wie Taufen oder Konfirmationen sollen verschoben werden oder nur im kleinen Kreis statt­finden. Für Abendmahl- oder Eucharistiefeiern gelten – wenn sie überhaupt gefeiert werden müssen – besondere Regeln, etwa Handschuhpflicht, und die Empfehlung, auf den Wein zu verzichten. 

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schlägt in ihrem Konzept, vor, Desinfektionsmittel in Gottesdiensten bereitzustellen und das Tragen von Masken zu empfehlen. Beim Abendmahl soll der Zelebrant Handschuhe tragen und der Wein, wenn überhaupt, in Einzelkelchen ausgegeben werden. Zudem wird empfohlen, Gottesdienste nur in Kirchen oder im Freien, nicht in kleineren Räumen zu feiern.

Sangesfreudige müssen sich noch gedulden

Ähnliches steht auch in dem Konzept der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, das am vergangenen Freitag auf der Internetseite veröffentlicht wurde. Der Zugang zu den Sonntagsmessen soll je nach Größe des Kirchenraums begrenzt werden. Der Zentralrat der Juden sieht in seinem Konzept zusätzlich Teilnehmerlisten vor. Der Koordinationsrat der Muslime setzt ebenfalls auf Zulassungsbeschränkungen und Masken; außerdem sollen Gläubige ihren eigenen Gebetsteppich in die Moschee mitbringen.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) veröffentlicht auf ihrer Homepage ihre Empfehlungen für Gottesdienste in der ­Landeskirche. Gemeinden können sich unter www.ekbo.de/corona laufend über den aktuellen Stand informieren. Neben einem zwingenden Abstand von zwei Metern wird das Tragen von Schutzmasken dringend empfohlen, ebenso auf ­Singen zu verzichten oder nur mit Mundschutz zu singen. Auch Gegenstände wie Gesang­bücher und ­Kollektenkörbe sollen nicht herumgereicht werden.

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(3) Artikel Name Ihr Kommentar
1. Bischof Meister räumt Fehler ein, bleibt aber im AmtNr14,24,o3.20244 Wolfgang Banse Wie geht mnan mit Menschen um, die in der Kirche, hier Ev.luth. Landeskirche Hannover zu Schaden kommen,hier Umgang mit sexueller Gewalt.Das verhalten von Landesbischof Meister, früher Generalsuperintendent des Sprengels der EKBO ist nicht zu rechtfertigen. Trotz schwerwiegende Fehler bleibt er im Amt.Er sollte nicht allein entscheiden über diese Thematik.Hier sollten die mündigen Kirchenglieder der Ev.luth. Landeskirche darüber befinden, ob diese sich noch eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ralf Meister in der Ev.luth. Landeskirche Hanover vorstellen können.Ebenfalls sollte diese Thematik auf der Frühjahrs-Synode als Tagesordnungspunkt behandelt werden.Hier handelt sich um keine Lappalie, sondern um einen schwerwiegenden Fehler, der nicht mit einer Entschuldigung von Ralf Meister beglichen ist.
2. Kirchen erhalten.... Heinz-Walter Knackmuss Lieber Herr Röger,die Kulturministerin des Landes Brandenburg, Dr. Manja Schüle, hat auf meine Anregung eine Verordnung erlassen, dass mit Zustimmung des Denkmalschtzes und des Konsistoriums Photovoltaik auf Kirchen der Normalfall sein soll. Das wäre eine Möglichkeit die Stromversorgung der Kirchengebäude autark zu machen, denn die Akkus erlauben eine Versorgung bei Tag und Nacht und durch die Einspeisungen noch Geld zu Verdienen und evtl. eine Heizung zu betreiben. Nun sind aber die Pfarrer dagegen und blockieren solche Maßnahmen. Sie haben im voauseilenden Gehorsam Angst, dass der Denkmalschutz das Projekt für Ihre Kirche ablehnen würden oder führen ästhetische Gründe an. Ich würde gern für die SMA in Rathenow dafür eine Spenenaktion starten, aber es fehlt die Zustimmung des Pfarrers. Ich finde, die Kirchenleitung müsste auch die Pfarrer motivieren, solche Projekte zu unterstützen.Wenn es den Christen mit dem Erhalt der Schöpfung Gottes wirklich ernst ist, müssten Photovoltaikanlagen auf alle Kirchendächer.
3. Die Kirche weiter umbauen Wolfgang Banse Nicht immer denkt eine Konsistorialpräsidentin.hier EKBO, Viola Vogel in den richtigen Kategorien.Ist sie eine Prophetin, Hellseherin, was den Zustand der EKBO betrifft.Bei grundsätzlichen Entscheidungen, sollte die Basisdemokratie angewendet w erden, hier Anhörung, Beteiligung der Kirchenglieder, im Bezug:"Wir sind das Kirchenvolk"Einsparungen, was das aufgeblähte Personal im Konsistorium betrifft.Der Rotstift sollte was das Personal anbetrifft, nicht das Bischofsbüro aussperren.Verabschiedung vom Beamtentum, Fahrer abschaffen,Mittelklasse PKw sich zu wenden.Pfarrwohnungen und Pfarrhäuser entsprechend zu aktuellem Mietzins vermieten.Die Kirche unterliegt keinem Modetrend, der wechselt.Gläubige identifizieren sich mit der Kirche, hier Kirchengemeinden, mit denen sie sich verbunden fühlen, beheimatet sind.Sie Familienkirchen , von der Taufe, über Konfirmation, Trauung bis zur Beerdigung für die Familie sind. Gemeindeglieder möchten nicht alle ein paar Jahre ein neues Gesangbuch...Dem Volk, hier Kirchenvolk auf`s Maul schauen, hier Reformator Martin Luther, sollte das Konsistorium beherzigen.Es ist nicht alle gut, was in der EKBO angedacht, umgesetzt wird.Kirchernmitgliedsaustritte zu Hauf belegen dies.

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