Berlin/epd/dk. Während bundesweit noch über möglichst einheitliche Konzepte für religiöse Veranstaltungen in der Corona-Pandemie beraten wird, erlassen immer mehr Länder bereits entsprechende Regelungen. Am vergangenen Freitag entschied das Kabinett in Brandenburg, dass auch dort ab dem 4. Mai wieder Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen mit maximal 50 Teilnehmern möglich sein sollen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Nach den Worten des Ministerpräsidenten werden ab 4. Mai auch wieder nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten, familiären Bereich mit bis zu 20 Personen ermöglicht. Auch die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sei möglich. Brandenburg schließt sich damit der Regelung in Berlin an, wo ebenfalls ab dem 4. Mai wieder Gottesdienste mit bis zu 50 Personen erlaubt sind.
Weitere Lockerungen verschieben sich womöglich
In Nordrhein-Westfalen werden religiöse Versammlungen ab 1. Mai wieder möglich sein. In Sachsen können schon seit vergangenem Montag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln Gottesdienste gefeiert werden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind religiöse Versammlungen seit vergangenem Wochenende möglich.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten wollen wie ursprünglich geplant am kommenden Donnerstag über die Möglichkeit religiöser Zusammenkünfte während der Corona-Pandemie beraten. Am Montag beriet und billigte das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung das von den Religionsgemeinschaften eingereichte Rahmenkonzept, wie Regierungssprecher Steffen Seibert im Anschluss in Berlin mitteilte. Am Donnerstag sollen die Regierungschefs darüber entscheiden.
Seibert lobte das „Problembewusstsein und die verantwortungsvolle Haltung der Religionsgemeinschaften“, ihren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten. Sie hätten jeden Teil der Liturgie ihrer Gottesdienste und Feiern geprüft. An den Beratungen beteiligt waren die evangelische, katholische und orthodoxe Kirche, der Zentralrat der Juden sowie der Koordinationsrat der Muslime.
Die eingereichten Konzepte der Religionsgemeinschaften sehen Abstands- und Hygieneregeln vor. Große Feste wie Taufen oder Konfirmationen sollen verschoben werden oder nur im kleinen Kreis stattfinden. Für Abendmahl- oder Eucharistiefeiern gelten – wenn sie überhaupt gefeiert werden müssen – besondere Regeln, etwa Handschuhpflicht, und die Empfehlung, auf den Wein zu verzichten.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schlägt in ihrem Konzept, vor, Desinfektionsmittel in Gottesdiensten bereitzustellen und das Tragen von Masken zu empfehlen. Beim Abendmahl soll der Zelebrant Handschuhe tragen und der Wein, wenn überhaupt, in Einzelkelchen ausgegeben werden. Zudem wird empfohlen, Gottesdienste nur in Kirchen oder im Freien, nicht in kleineren Räumen zu feiern.
Sangesfreudige müssen sich noch gedulden
Ähnliches steht auch in dem Konzept der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, das am vergangenen Freitag auf der Internetseite veröffentlicht wurde. Der Zugang zu den Sonntagsmessen soll je nach Größe des Kirchenraums begrenzt werden. Der Zentralrat der Juden sieht in seinem Konzept zusätzlich Teilnehmerlisten vor. Der Koordinationsrat der Muslime setzt ebenfalls auf Zulassungsbeschränkungen und Masken; außerdem sollen Gläubige ihren eigenen Gebetsteppich in die Moschee mitbringen.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) veröffentlicht auf ihrer Homepage ihre Empfehlungen für Gottesdienste in der Landeskirche. Gemeinden können sich unter www.ekbo.de/corona laufend über den aktuellen Stand informieren. Neben einem zwingenden Abstand von zwei Metern wird das Tragen von Schutzmasken dringend empfohlen, ebenso auf Singen zu verzichten oder nur mit Mundschutz zu singen. Auch Gegenstände wie Gesangbücher und Kollektenkörbe sollen nicht herumgereicht werden.