Frau Rolf, wie stellt sich – vor dem Hintergrund des EBCO-Jahresberichts 2020 – die aktuelle Lage von Kriegsdienstverweigerern in Europa dar?
Grundsätzlich ist es schön, dass in den letzten 10 bis 20 Jahren sehr viele Länder die Wehrpflicht abgeschafft haben. Tatsächlich haben inzwischen einige Staaten aber die Wehrpflicht wieder eingeführt: 2014 die Ukraine, 2015 Litauen, 2017 Georgien, 2018 Schweden, und Serbien denkt aktuell darüber nach. In vielen Ländern hat der Zivildienst Strafcharakter, zum Beispiel in Griechenland: Er dauert länger als der Kriegsdienst, man darf sich nicht aussuchen, wo man ihn leistet, sondern wird der Post oder einem Krankenhaus zugewiesen. Zugleich ist man – bei einer geringen Besoldung – gezwungen, in eine andere Stadt zu ziehen. Das heißt: Verweigern kann nur, wessen Familie sich dies leisten kann. Auch in einem unserer Nachbarländer – der Schweiz – wird die Möglichkeit der Verweigerung immer weiter erschwert.
Im Falle der osteuropäischen Staaten lässt sich die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor dem Hintergrund der russischen Außenpolitik erklären. Welche Motive lassen sich aber im Falle der anderen Staaten für diese Entwicklung ausmachen?
Viele Armeen merken, dass sie nicht so gute Leute bekommen, seit es keine Wehrpflicht mehr gibt. Sie müssen aktiv werben und sich attraktiv machen; aber trotzdem bekommen sie Personal, das schlechter gebildet ist und von den Kompetenzen her geringer eingeschätzt wird. Das macht schon viel aus. Vor allem ist es aber so, dass militärische Sicherheitslogiken sehr präsent sind und nach der Phase von Entspannung und Abrüstung ab 1990 wieder erstarken. In diese Richtung gehen auch die Bestrebungen hin zu einer europäischen Armee und in diesem Zusammenhang gibt es tatsächlich auch die Forderung nach einem weiterentwickelten europäischen Wehrdienst – und zwar von der Organisation „Finabel“. Das ist die älteste Militärorganisation für die Kooperation zwischen europäischen Armeen. Auch wenn hiermit die Idee eines alternativen Freiwilligendienstes verbunden ist, ist dieser Gedanke natürlich ein Wahnsinn.
Angesichts der Einschränkungen des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung, die Sie in Ihrem Jahresbericht für einzelne EU-Mitgliedsstaaten beklagen: Böte ein europäischer Wehrdienst mit einheitlichen europarechtlichen Regelungen nicht auch die Perspektive von mehr Rechtssicherheit für Kriegsdienstverweigerer – etwa in Griechenland?
Das wäre natürlich gut. Es gibt ja Regelungen wie die EU-Leitlinie zu Religions- und Glaubensfreiheit von 2013, in der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch explizit enthalten ist. Das Problem ist die Umsetzung: Die Mitgliedsstaaten erkennen die Regelungen an, aber setzen sie häufig nicht um. Frustrierend ist natürlich auch, dass es keine Möglichkeit gibt, die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegenüber den Nicht-EU-Mitgliedsstaaten Türkei und Russland durchzusetzen: Zwar werden in Straßburg häufig Urteile zugunsten von Kriegsdienstverweigerern gefällt, von den betroffenen Staaten jedoch ignoriert.
Mit diesen beiden sprechen Sie auch Staaten an, die nicht Mitglied der EU, jedoch des Europarats sind. Wie gestalten sich die Unterschiede hinsichtlich des Schutzes und der Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in Staaten innerhalb und außerhalb der EU?
In der Türkei bedeutet Kriegsdienstverweigerung den „sozialen Tod“: Man hat keinen Pass mehr, man kann nicht mehr arbeiten oder eine Wohnung mieten. Aber auch in Aserbaidschan herrschen schwierige Bedingungen. Die überwiegende Zahl der Länder, die Mitglied der EU sind, sind eher bereit, Menschenrechte wie dasjenige auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen – und dazu tragen natürlich auch die bestehenden EU-Regelungen bei. Entscheidender als die formale Frage, ob ein Staat Mitglied der EU ist, scheint mir jedoch der jeweilige Demokratisierungsgrad zu sein. Je ausgeprägter die demokratischen Strukturen eines Landes sind, desto weniger Menschenrechtsverletzungen gibt es.
Dies mag durchaus die Situation in den erst seit 1989 demokratisierten Staaten Osteuropas sowie in Griechenland erklären. Wie hoch ist denn die Sensibilität innerhalb der EU-Institutionen für noch bestehende Missstände in den Mitgliedsstaaten?
Tatsächlich kann man sagen: Kriegsdienstverweigerung verschwindet von der menschenrechtspolitischen Agenda. Als die Wehrpflicht noch in vielen Staaten bestand und mit harten Verfahren durchgesetzt wurde, mussten sich mehr Menschen hiermit beschäftigen. Das ist heute nicht mehr so. Aber die bestehenden Probleme – wie etwa in Griechenland – sind nicht zuletzt problematisch für die Außendarstellung der EU.
Der Jahresbericht sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) zur Verfügung: www.ebco-beoc.org