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Ökumenische Spielräume

Toleranz statt Abgrenzung: Abendmahl und Eucharistie auf dem 3. Ökumenischen Kirchentag

Abendmahl ökumenischer Kirchentag
Foto: Tim Wegner/epd

Von Stephan Cezanne (epd)

Mehr ist in der Ökumene derzeit nicht möglich: Auf dem 3. Ökumenischen Kirchentag will man mit „ökumenisch sensiblen“ Gottesdiensten einzelnen Gläubigen die gegen­seitige Teilnahme an Abendmahl und Eucharistiefeier ermöglichen. Das sei jedoch weder eine ökumenische Sensation noch ein gemein­sames Abendmahl, räumt Catholica-Referent Martin Bräuer vom Konfessionskundlichen Institut des Evangelischen Bundes im südhessischen Bensheim ein. Für die Protestanten sei es zudem keine große Sache, für die katholische Seite allerdings ein „bedeutsamer Schritt“.

Die Veranstalter des 3. Ökumenischen Kirchentags laden Gemeinden in Frankfurt aber auch in ganz Deutschland dazu ein, für Samstagabend (15. Mai) Begegnungen zwischen den Konfessionen zu ermög­lichen. Die Gewissensentscheidung der einzelnen Gottesdienstbesucher, ob sie an der Mahlfeier der jeweils anderen Konfession teilnehmen, soll respektiert werden. Der evange­lische, römisch-katholische und evangelisch-freikirchliche Gottesdienst sowie eine orthodoxe Vesper in Frankfurt werden auch live im ­Internet übertragen.

Dieses Angebot dürfe nicht missverstanden werden: Mit Blick auf den Ökumenischen Kirchentag könne es keine Interzelebration, also eine gemeinsame Feier einer Heiligen Messe durch Geistliche verschiedener Konfessionen, keinen generellen, konfessionsübergreifenden Empfang der Eucharistie (Interkommunion) und keine neuen Formen von eucharistischen Feiern geben, schrieb der Bischof des gastgebenden Bistums Limburg, Georg Bätzing, im März in einem Brief an die Priester des Bistums Limburg.

Trotz bestehender Unterschiede sei es Christinnen und Christen anderer Konfessionen möglich, an der Liturgie anderer teilzunehmen, so Bätzing, der auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz ist: „Nichtkatholische Teilnehmende sollen sich als willkommene Gäste erfahren.“ Allerdings sei eine allgemeine Einladung aller Getauften in der Eucharistiefeier aufgrund der nicht verwirklichten vollen Kirchengemeinschaft bislang nicht möglich, fügte er mit Blick auf die evangelische Kirche hinzu, wo alle Getauften grundsätzlich zum Empfang des Abendmahls eingeladen sind.

Wer nicht einlädt, muss also auch nicht ausladen oder zurückweisen. Voraussetzung für einen würdigen Empfang der eucharistischen Gaben ist Bischof Bätzing zufolge sowohl für Katholiken wie Nichtkatholiken die Prüfung des eigenen Gewissens: „Als Seelsorger respektieren wir die Gewissensentscheidung, wenn jemand nach ernster Prüfung und in Übereinstimmung mit dem katho­lischen Glauben die Heilige Kommunion empfängt“, so der Bischof. Das heißt: Wer als Protestant die heilige Kommunion empfängt, wird in diesem Moment auch ein Stück weit ­römisch-katholisch.

Was man offenbar auf alle Fälle vermeiden will, sind Vorgänge wie auf dem Ersten Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin. Dort war es wegen des Abendmahls zum Konflikt gekommen. Außerhalb des offiziellen Programms gab es ökumenische Gottesdienste, in denen ausdrücklich zur gegenseitigen Gastfreundschaft bei Eucharistie und Abendmahl eingeladen wurde. Wegen seiner aktiven Teilnahme daran wurde der aus Österreich stammende ­katholische Theologieprofessor und Priester Gotthold Hasenhüttl vom Priesteramt suspendiert und verlor die kirchliche Lehrerlaubnis. Später trat der heute 87-Jährige aus der ­römisch-katholischen Kirche aus.

Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen hat 2019 das Votum ­„Gemeinsam am Tisch des Herrn“ veröffentlicht. Darin sprechen sich führende Theologinnen und Theologen beider Konfessionen, unter ihnen auch Bätzing, für die Möglichkeit der wechselseitigen Teilnahme aus, da nach ihrer Auffassung nicht die Kirche, sondern Jesus Christus zum Abendmahl einlädt.

Der in Fragen der katholischen Lehre maßgebliche Vatikan lehnte das Votum jedoch ab. Dass die ­„ökumenisch sensiblen“ Mahlfeiern auf dem Frankfurter Kirchentag ­erneute Reaktionen des Vatikans auslösen könnten, glaubt ­Ökumene-Experte Bräuer jedoch nicht. Schon allein deshalb nicht, weil es ja keine offizielle Einladung gibt. Allerdings werde der Vatikan das Geschehen beobachten, so Bräuer.

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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