Berlin/dk Am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, trat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) dem Aktionsbündnis "United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V." bei. Das Bündnis sammelt Spenden, um Menschen zu retten, denen auf ihrer Flucht übers Mittelmeer der Tod durch Ertrinken droht.
"Unser Beitritt zum Bündnis ist ein Zeichen der Menschlichkeit und geschieht aus dem Auftrag christlicher Nächstenliebe", sagt Bischof Christian Stäblein. "Die politisch Verantwortlichen sind dazu aufgerufen, Fluchtursachen zu bekämpfen und eine nachhaltige europäische Flüchtlingspolitik zu entwickeln – darauf weist das Rettungsschiff hin: Es ist eine humanitäre Katastrophe, die sich hier abspielt und der wir nicht tatenlos zusehen können. Die Landessynode hat deshalb schon vor Wochen ihre Unterstützung für ein Rettungsschiff einmütig erklärt."
Kirchensteuermittel werden für die Hilfsaktion nicht verwendet. Vielmehr soll die finanzielle Unterstützung ausschließlich aus Kollekten und Spenden gespeist werden. Sigrun Neuwerth, Präses der Synode der EKBO betont: "Menschen aus Afrika nehmen in Kauf, dass sie ihre Flucht vor Krieg und Gewalt vielleicht nicht überleben. Wir ermutigen unsere Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Institutionen, dem Bündnis ebenfalls beizutreten und es mit Spendenaktionen zu unterstützen."
Pro und Kontra: Kirche als Seenotretter?
Dieser Beitrag ist erstmals in der Ausgabe zum 29. September 2019 erschienen.
Eine gute Nachricht
Von Sven Giegold
Die Evangelische Kirche wird dem Sterben im Mittelmeer ein eigenes Rettungsschiff zur Rettung Geflüchteter in Seenot entgegensetzen! Dies hat der Rat der Evangelischen Kirche Deutschland einstimmig beschlossen. Die Entsendung eines Rettungsschiffes ist praktizierte Nächstenliebe. Der Beschluss der EKD ist ein starkes Zeichen für Solidarität und Menschlichkeit. Das ist eine Hoffnung stiftende Entscheidung engagierter und mutiger Christinnen und Christen.
Die EKD hat damit viel Mut bewiesen,wird aber auch heftiger Kritik von Rechts ausgesetzt sein. Der Beschluss der EKD geht zurück auf eine von mir initiierte Resolution des Deutschen Evangelischen Kirchentags, die inzwischen von über 40 000 Personen im Internet unterstützt wird. Die Resolution „Schicken wir ein Schiff“ fordert die EKD auf, selbst ein Rettungsschiff in die tödlichsten Gewässer der Welt zuschicken. Es ist eine so gute Nachricht, dass wir heute sagen können: Wir schicken ein Schiff! Danke an alle, die diesen Erfolg möglich gemacht haben.
Wir sehen dem Nichtstun der europäischen Regierungen nicht tatenlos zu. Das Schiff der Kirche ist praktisch ein kleiner, aber symbolisch ein sehr großer Schritt. Das Kirchenschiff ist ein Aufruf an die Regierungen, endlich zu handeln. Die europäischen Regierungen müssen die Seenotrettung wieder aufnehmen und gemeinsam für einen gerechten und menschlichen Umgang mit Geflüchteten in Europa sorgen.
Sven Giegold sitzt für Bündnis 90/Die Grünen im Europaparlament.
Seenot begründet kein Aufenthaltsrecht
Von Richard Schröder
Seenotrettung ist Menschenpflicht, sie ersetzt aber kein Visum für Europa. Gerettete können auch an einem sicheren Ort ihres Heimatkontinents versorgt werden. Das Schlepperunwesen, das nur Zahlungskräftige nach Europa bringt (und nicht etwa die Ärmsten und Hilfsbedürftigsten) würde sofort zusammenbrechen.
Seenotrettung ist eigentlich eine staatliche Aufgabe. Wenn Kirchen und private Vereine Seenotrettung im Mittelmeer praktizieren, kann das nur mit dem europäischen Staatsversagen auf diesem Gebiet begründet werden, als Ersatzvornahme. Denn die Europäische Union hat bisher keine einvernehmliche Lösung zustande gebracht, die dem Ertrinken im Mittelmeer ein Ende setzt und dennoch keine Anreize schafft, dass sich Menschen der Lebensgefahr in untauglichen Booten auszusetzen.
Dennoch muss auch diese private Seenotrettung in enger und verbindlicher Absprache mit staatlichen Stellen erfolgen, da weder Kirchen noch private Vereine Aufenthaltsrechte verleihen dürfen. Das ist bisher nicht geschehen. Auch Kommunen, die sich nun blumig zu "sicheren Häfen" erklären, dürfen in Wahrheit den Geretteten gar keine Aufenthaltsrechte verleihen. Aus Seenot gerettet zu sein, begründet kein Aufenthaltsrecht in Europa. Das würde diejenigen benachteiligen, die ohne Schiffbruch oder auf dem Landweg zu uns kommen. Wer keine anerkannten Fluchtgründe vorweisen kann, muss zurück.
Am besten wäre es, wenn afrikanische Flüchtlinge und Einwanderungswillige von einem sicheren Ort in Afrika ihre Anträge auf Einreise nach Europa stellen könnten. Bei Genehmigung wäre eine sichere Überfahrt kein Problem.