Synodenberichterstattung in Auszügen
Von Constance Bürger, Yvonne Jennerjahn (epd), Karola Kallweit und Sibylle Sterzik
Klimaschutz
Der Klimaschutz und die Bewahrung der Schöpfung müssten stärker in den Blick genommen werden, betonte Stäblein. „Es muss gehandelt werden.“ Der Leiter des Umweltbüros der Landeskirche, Hans-Georg Baaske, sagte, auch die Kirche müsse ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. „Wir leben schon heute in einem Desaster“, so Baaske. Es müssten nun alle Kräfte aufgewendet werden, um das Schlimmste zu verhindern. Die Erde dürfe nicht wieder „wüst und leer“ werden wie am Beginn der Schöpfungsgeschichte.
Faire Asylverfahren und aktive Willkommenskultur
Die Landeskirche erwartet von der Politik Europas, ethische Werte zu achten und sich zum Wohle der Geflüchteten einzusetzen. Zudem müsse der Zugang zu fairen Asylverfahren gewährt werden, es dürfe keine „Pushbacks“, Rückweisungen nach Grenzübertritt, und keine Gewalt gegenüber Geflüchteten geben. Journalisten, Hilfsorganisationen und Ärzte müssten in das Grenzgebiet vorgelassen werden. Kirchengemeinden und kirchliche Träger rief die Synode dazu auf, sich für eine gute Willkommenskultur einzusetzen.
Die Landessynodalen stimmten außerdem einem Antrag des Ständigen Ausschusses „Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung“ zu. Die Landessynode bittet darin die Kirchenleitung und den Rat der EKD, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen der neuen „Europäischen Friedensfazilität“ keine tödlichen Waffen an Drittstaaten geliefert werden.
„Kirche ohne Rassismus“
Auf große Zustimmung stieß ein Antrag der Evangelischen Landesjugendversammlung der EKBO, sich stärker mit Rassismus innerhalb der Kirche auseinanderzusetzen. Die Synode will sich auf den Weg machen, eine „Kirche ohne Rassismus“ zu werden. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen sollen dazu sensibilisiert werden, zum Beispiel durch Fortbildungen.
Christof Theilemann, Direktor des Berliner Missionswerkes, plädierte dafür, in dem Prozess auch die Partnerkirchen und internationalen Gemeinden einzubinden, damit auch die gehört werden, „die es betrifft“, so Theilemann. Der Berliner Philipp Rhein rief dazu auf, auch die Personen miteinzubeziehen, die aktiv von Rassismus betroffen sind: „Die gibt es auch bei uns in der Kirche.“
Ein erster Schritt dafür wird sein, dass sich Anfang 2022 zwei Synodenausschüsse treffen, um das Thema gemeinsam weiter zu beraten. Zudem findet im Februar 2022 im AKD eine Tagung zum Thema „Kirche ohne Rassismus“ statt. Es soll dann spätestens bei der Frühjahrssynode 2023 zum Thema gemacht werden. „Jugendliche mögen es, wenn Kirche konkret wird“, sagte Julia Daser, landeskirchliche Pfarrerin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Unterschiedliche Sichtweisen bei der Änderung des Partnerschaftsgleichstellungsgesetztes
In den vergangenen fünf Jahren seien zehn Fälle bekannt geworden, bei denen Pfarrpersonen einen Traugottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt hatten. Pfarrpersonen können zukünftig Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare ablehnen, aber nicht allein aus Gründen der Gleichgeschlechtlichkeit. Darüber hinaus müssen sie noch einen anderen triftigen Grund anführen. Zukünftig gibt es also keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Ablehnung.
Bischofsvisitation 2022: Seelsorge
Im kommenden Jahr wird sich Bischof Christian Stäblein dem Thema Seelsorge in seiner Bischofsvisitation widmen. „Es ist das erste, was wir anzubieten haben und das letzte, was wir aufgeben dürfen, können oder wollen“, so Stäblein. Seelsorger*innen hätten in den vergangenen 1,5 Jahren einen außergewöhnlichen Dienst geleistet. Viele der Synodalen, insbesondere aus dem diakonischen Bereich, begrüßten dieses Visitationsthema und forderten, dass es inner- und auch außerkirchlich mehr Aufmerksamkeit findet.
Anne Heimendahl, landeskirchliche Pfarrerin für Krankenhaus- und Altenheimpflegeseelsorge, gab zu bedenken, dass Seelsorge insbesondere in der Pandemie oft im Verborgenen stattfindet. Viele Ärzte und Pflegekräfte zeigen sich dankbar, dass Seelsorger*innen vor Ort sind. Sie fordert, dass es in jedem Kirchenkreis einen Verantwortlichen für die Altenpflegeheimseelsorge gibt, um die Seelsorge in diesen schwierigen Zeiten in den Altenpflegeheimen zu stärken.
Ursula Schoen, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, betonte, dass beispielsweise die Telefonseelsorge und das Coronatelefon während der Pandemie bei den Menschen waren. Sie rief dazu auf, über neue Formate in der Seelsorge nachzudenken.
Gemeindestrukturgesetz: „Heilsame Dimension“
Das Gesetz zur Mindestmitgliederzahl von Kirchengemeinden ist beschlossen. Kreiskirchenräte können Ausnahmen beantragen. Konkrete Kriterien nennt das Gesetz nicht.
In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz soll es künftig möglichst keine rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern geben. Ein entsprechendes Kirchengesetz wurde von der Synode beschlossen. Kirchengemeinden, die die Mindestzahl nicht erreichen, sollen zum Zusammenschluss aufgerufen werden. Dafür stimmten die Landessynodalen mit großer Mehrheit. Eine Erprobungsphase ist nicht vorgesehen. Betroffen sind 642 Gemeinden der gut 1135 Gemeinden der Landeskirche, vor allem in Brandenburg.
Das neue Kirchengesetz lässt auch Ausnahmen zu. Das Konsistorium kann auf Antrag von Kreiskirchenräten Ausnahmen befristet bis zum nächsten Stichtag erlauben. Die Kirchenleitung kann Ausnahmevoraussetzungen und Verfahren durch eine Rechtsverordnung regeln. Der Beschluss wurde weit gefasst und sieht keinerlei konkrete Gründe für Ausnahmen vor. Kritiker des ursprünglichen Gesetzentwurfes zeigten sich zufrieden mit dem Vorschlag, der eine weitgefasste Ausnahmeregelung vorsieht. Pfarrer Andreas Bertram aus Königshain, dessen vier Gemeinden das Gesetz ablehnen, betonte die „heilsame Dimension, die in dieser kontroversen Situationen“ dadurch eröffnet wurde. Ein weiterer Synodaler sagte, dass Gesetz sei ihm deutlich sympathischer geworden. Er könne jetzt darin erstmals ein Menschenbild erkennen, das von Vertrauen und Freiheit geprägt ist.
Die Protestinitiative „Kirche im Dorf lassen“ sprach nach der Tagung von einem „schweren Fehler“. Sie kündigte die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Synodenbeschluss an. „Das ist der Schlusspunkt eines intransparenten Verfahrens und ein erneuter Beweis für die Ignoranz der Kirchenobrigkeit gegenüber den kleinen Kirchengemeinden auf dem Lande“, sagte Christoph Albrecht von der Initiative.
Neufassung des Ältestenwahlgesetzes
Es sieht einen einheitlichen Wahlturnus von sechs Jahren für den gesamten Gemeindekirchenrat vor. Was bei Landgemeinden ohnehin schon weitgehend üblich ist, woran Kirchenleitungsmitglied Sigrun Neuwerth erinnerte, soll nun in der ganzen Landeskirche Praxis werden. Stadtgemeinden wählen dagegen bisher eher aller drei Jahre. An der Amtsperiode der Ältesten von sechs Jahren, die auch bisher schon bestand, wird das nichts ändern, das stellte Superintendent Carsten Bolz, Mitglied der Kirchenleitung, noch einmal klar. Aber nach drei Jahren wird nicht mehr die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Kritiker vermissen hier die Möglichkeit, den Gemeindekirchenrat bereits nach 3 Jahren neu durchmischen zu können. Und den Verzicht auf 5 bis 10 Unterstützerunterschriften empfinden manche als Verlust, vor einer Kandidatur das Gespräch mit anderen zu suchen und mögliche Querulanten auszuschließen.
Fest steht nun, dass bei der Ältestenwahl 2022 alle neuen Ältesten nur für 3 Jahre gewählt werden. Ab 2025 gilt der neue sechsjährige Turnus. Die Landeskirche entwickelt ein Modell für ein Online-Wahltool und Gemeinden können künftig Briefwahl beschließen, müssen aber dennoch für einige Stunden die Wahlurne offenhalten.
Änderung zum kirchlichen Bau- und Vergaberecht
Ohne Diskussion beschloss die Synode auch ein geändertes Kirchengesetz zum kirchlichen Bau- und Vergaberecht. „Die allumfassende Zuständigkeit des Kirchlichen Bauamtes wird zurückgeführt auf die Kernaufgabe Kirchenbau“, brachte es Kirchenleitungsmitglied Albrecht von Alvensleben gut auf den Punkt. Für den Bau von Gemeindezentren, Pfarrhäusern, Wohnhäusern, Kitas und Schulen könnten auch andere Planungsbüros gewonnen werden. Die fachliche Expertise für den Kirchenbau liege dagegen nur beim Kirchlichen Bauamt. Wenn nun Bauvorhaben nicht mehr genehmigt, sondern nur „angezeigt“ werden müssen, es sei denn, sie übersteigen eine Kreditaufnahme von über 200000 Euro, so würden auch hier „Verwaltungsaufgaben abgeschmolzen“.
Besonderes Kirchgeld
Bei glaubensverschiedenen gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird ab einer bestimmten Einkommensgrenze ein besonderes Kirchgeld erhoben. Diese Grenze wird nun durch das beschlossene 5. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz um 10000 Euro angehoben. In der Praxis heißt das: Bei solchen Paaren wird künftig erst ab einem Einkommen von 40000 Euro ein besonderes Kirchgeld erhoben.
Die Landeskirche beschließt den Doppelhaushalt 2022/2023
Berlin/epd Die Landeskirche hat einen Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre beschlossen. Für 2022 sind dort knapp 426 Millionen Euro und für 2023 gut 427 Millionen Euro vorgesehen. Neu aufgenommen wurde die Möglichkeit, sogenannte Kassenkredite in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro aufzunehmen. Damit solle die Möglichkeit geschaffen werden, Aufgaben durch Kredite zu finanzieren, wenn erwartete Finanzmittel nicht rechtzeitig eingehen, hieß es.
Für einen Projekt- und Innovationsfonds werden nach Angaben von Hartmut Fritz, Leiter der Finanzabteilung der Landeskirche, in dem Doppelhaushalt jährlich drei Millionen Euro vorgehalten. Die Finanzlage der Landeskirche hat sich seinen Angaben zufolge verbessert. Die Einnahmen aus der Kirchenlohnsteuer seien im Vergleich zu 2020 bisher um 2,2 Prozent und aus der Kircheneinkommensteuer um 18,3 Prozent gestiegen, sagte Fritz in der Haushaltsdebatte. 2020 seien die Einnahmen aus der Kirchensteuer im Vergleich zum Vorjahr um 1,83 Prozent gesunken. Insgesamt wurden 2020 rund 270 Millionen Euro direkte Lohn- und Einkommensteuern eingenommen.
Ausführliche Informationen sind in der Print-und Digitalausgabe 46/2021