Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Über Läutverbote, Zuschüsse und Mitgliederzahlen

Neben dem Krieg in der Ukraine und dem Flüchtlingsfond gab es weitere Themen auf der Tagung der Landessynode am 1. und 2. April. Wir fassen zusammen

Foto: Manuela Schneider

Berlin/epd/dk Ab Mai dürfen anti­jüdische, rassistische und national­sozialistische Darstellungen in der Landeskirche nicht mehr in Gottesdiensten verwendet werden. Glocken aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen dürfen nicht mehr geläutet werden. Ein entsprechendes Kirchen­gesetz hat die Synode beschlossen. Das ­Gesetz zielt nicht darauf, diese Darstellungen zu zerstören, sondern sie von einem liturgischen zu einem ­pädagogisch-musealen ­Gebrauch zu überführen. 

Die Anträge der 39 Kirchen­gemeinden, die bereits beschlossenen künftigen Mindestzahlen von 300 Mitgliedern für Kirchengemeinden ­wieder abzuschaffen, lehnten die ­Synodalen – wie nicht anders zu erwarten – ab. Pröpstin Christina-Maria Bammel warb ­erneut für das Gesetz. „Wichtig ist, dass die örtliche Verantwortung der Gemeinden für ihre Nachbarschaft, ihre inhaltliche Arbeit und ihre Vernetzungsarbeit stark bleibt“, sagte sie.

Eindeutig für Garnisonkirche


Auch der Turm der Garnisonkirche beschäftigte die Synodalen. Die ­Kirchenleitung hatte, wie kürzlich ­bekannt wurde, der Garnisonkirchenstiftung Zuschüsse in Höhe von jeweils 490000 Euro für 2022 und 2023 gewährt. Präsidiumsmitglied Jürgen Israel sagte, es sei befremdlich, dass die Kirchenleitung eine so hohe Summe für ein „so umstrittenes Projekt“ noch vor der Synodentagung bewilligt habe, statt die ­Synode um Zustimmung zu bitten.

Bischof Stäblein verteidigte die Zuschüsse. Der Stiftung gehe es wie vielen spendenbasierten Einrichtungen, sie habe jedoch keine Möglichkeit zur Kompensation durch ­andere Arbeitsfelder. Die Kirchen­leitung habe „intensiv debattiert, zugleich ­allerdings ­einmütig beschlossen, zu dem Erbe dieses über ein Jahrzehnt gewachsenen Projekts eindeutig und klar zu stehen“. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel seien über­zeugende neue Angaben und aktua­lisierte Pläne, betonte Konsistorialpräsident Jörg Antoine. Die kirchliche Stiftungsaufsicht der Garnisonkirchenstiftung liegt beim Konsistorium. 

Giebeler: Wort gefordert


Bischof Christian Stäblein appellierte an die Kirchenleitung, sich endlich der Verantwortung im Fall Eckart Giebeler zu stellen. Viele Kirchenleitungen hätten „vor uns um eine klare Einschätzung gerungen“, so Stäblein. Man müsse für dieses Versäumnis die Menschen, die von Giebeler verraten wurden, um Verzeihung bitten. Eckart Giebeler war in der DDR als einziger hauptamt­licher Gefängnisseelsorger in mehreren Haftanstalten tätig und agierte 30 Jahre als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi. Pfarrer Thomas Jeutner ­begrüßte den Vorschlag, solch eine Erklärung baldmöglichst zu veröffentlichen. „Die Zeit sollte vorbei sein, dass die Kirche schweigt.“

Prämie: gerechter Weg


Bischof Stäblein wandte sich außerdem an die Lehrer*innen der Evangelischen Schulstiftung, die kürzlich vor dem Konsistorium für eine Corona-Sonderzahlung protestierten. Sie hätte bis 31. März ausgezahlt werden müssen, in laufenden Tarifverhandlungen wird über Alterna­tiven beraten. Man bemühe sich derzeit um einen Weg, „der für alle als gerecht empfunden wird“, so Stäblein. Es gehe hier auch um Wertschätzung gegenüber denjenigen, die während der Pandemie an vorderster Stelle tätig waren. 

Artikelkommentar

Artikelkommentar
captcha
Bitte tragen Sie das Ergebnis der Rechenaufgabe in das Feld ein.
Hinweis: Die von Ihnen ausgefüllten Formulardaten werden lediglich für die Zwecke des Formulars genutzt. Eine andere Verwendung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Artikelkommentare

(3) Artikel Name Ihr Kommentar
1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

Hier gelangen Sie zur Übersicht über alle Kommentare.