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Wieder Abschied vom Gottesdienst?

Konsequenzen des Beschlusses der Bund-Länder-Konferenz für die Kirchen

Gottesdienste Corona
Hausandacht in der ­Corona-Krise? Foto: Jens Schulze/epd

Von Sibylle Sterzik

„Ostern ohne öffentliche Gottesdienste - das kommt vermutlich zum ersten Mal vor in der Kirchengeschichte. Doch muss das sein? Innerhalb der Kirchen mehren sich die Stimmen, die das kritisch sehen. Getränkemärkte sind systemrelevant, Seelsorge nicht?“ So titelte der Bayerische Rundfunk auf seiner Website im April 2020. Gemeinsame Gottesdienste und Gebete in Kirchen ­blieben verboten. Stehen wir jetzt in diesem Jahr vor der gleichen Situation? 

Wegen steigender Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu stoppen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) zusätzlich einmalig als Ruhetage gelten. So gab es die Bund-Länder-Konferenz am Dienstagmorgen bekannt. Konkret heißt das, dass auch Gründonnerstag wie ein Sonn- und Feiertag behandelt wird. Ebenso bleiben am Karsamstag alle Läden zu, nur Supermärkte dürfen an diesem Tag, dem 3. April, öffnen. 

Appell: Bleibt zu Hause!

Die sogenannte „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ ist mit weit­gehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden. Es gilt das Prinzip #WirBleibenZuHause. „Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt“, heißt es in dem Beschluss. 

Was aber bedeutet das Motto „Wir bleiben zu Hause“ für die Gottesdienste in der Karwoche und zu Ostern? „Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.“ Dort, wo Lokale draußen bereits geöffnet haben, müssen diese während der fünf Tage schließen. Osterspaziergänge also ohne Hasenbraten beim Gastwirt. Wenn alles schließt, dürfen dann Kirchen offen bleiben? Das lässt sich bei Redaktionsschluss noch nicht mit Sicherheit sagen. Dazu werden in den nächsten Tagen Gespräche auf Bundes- und Länderebene geführt. Im Beschluss  heißt es dazu: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, ­religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“

Also Gottesdienststopp Ostern 2.0? Vorsichtige Prognose: ja und nein. Viele Gemeinden könnten auf bereits entwickelte digitale Formen zurückgreifen, sie streamen Gottesdienste oder verteilen mit der Ostertüte am Kirchhofzaun Lesegottesdienste oder Liturgie für zu Hause.  

Bitter dürfte es für Gemeinden sein, die ihre Gottesdienste gerade wieder von der Sonntagsöffnung zum Stillen Gebet auf Präsenzgottesdienste umgestellt haben. Sie müssen nun überlegen, ob sie in der Karwoche und zu Ostern wieder ein stilles Gebet, digital oder Gottesdienste vor Ort mit AHA-L-Regeln feiern. Mancherorts war die Sehnsucht nach Präsenzgottesdiensten so groß, dass Briefe an den Gemeindekirchenrat geschrieben wurden, um diese wieder zu ermöglichen. Andere feierten schon wieder Präsenzgottesdienste. Zumal Kirchengemeinden über genau kontrollierte, gute Hygienekonzepte ver­fügen und Gottesdienste – bis auf ­wenige Ausnahmen im vorwiegend freikirch­lichen Bereich – nicht als Hotspots galten. 

Warum also nicht bei den ­bewährten Abstandsregeln bleiben und in aller Vorsicht drinnen oder draußen Gottesdienste feiern? Dem stünde die Bitte der Bundesregierung, zu Hause zu bleiben und nur virtuelle Gottesdienste zu feiern, entgegen. 

Die nächsten Tage werden Klarheit bringen, auch dar­über, ob EKD und Landeskirchen ­eigene Empfehlungen aussprechen. Die katholischen Bischöfe kündigten laut tagesschau.de bereits an, trotz der ­Beschlüsse zu Ostern nicht auf ­Präsenzgottesdienste verzichten zu wollen. Danach zeigt sich auch die EKD befremdet vom beschlossenen Oster-Lockdown. „Der Beschluss des Corona-Gipfels hat uns sehr überrascht, zumal davon das wichtigste Fest der Christen betroffen wäre“, sagt der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm den Zeitungen der „Funke“-Mediengruppe. Die EKD wolle sich genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen nicht mehr ausreichen sollen. Dann wolle sie sich mit ihren Gremien beraten, wie sie mit der Bitte umgeht, so Bedford-Strohm.

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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