In diesem Jahr wählen alle Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeinden in der Landeskirche ihre Kirchenältesten. Viele Christinnen und Christen werden erneut Verantwortung übernehmen. Und neue Menschen werden dafür aktuell gesucht. Warum es sich lohnt darüber nachzudenken, Mitglied im Gemeindekirchenrat zu werden und mitzumachen.
Von Michaela Fröhling
Bald gibt es sie wieder, liebe Leserinnen und Leser, die besondere Gelegenheit alle sechs Jahre: am Ersten Advent die nächste Wahl der Gemeindekirchenräte in unserer Landeskirche.
Ein „Gemeindekirchenrat“ ist dabei genau das Basisgremium vor Ort und in der Region, um neue Beschlüsse zu fassen. Dort entscheiden die gewählten Mitglieder, also „Kirchenälteste“ zum Beispiel über kirchliche Gebäude, Gottesdienste, Finanzen oder berufliches Personal. Ehrenamtliche setzen eigene Akzente für die Kirchengemeinde und sind das Gesicht in Dorf und Stadt hinein, Ansprechperson und Kommunikationsbrücke zwischen beiden „Welten“: Kirchengemeinde und Kommune.
Vom GKR in den Kreiskirchenrat
Von diesem „Basisgremium“ geht es weiter: Einzelne Mitglieder können in die Kreis- oder Landessynode und den Kreiskirchenrat gewählt werden. Entscheidungen, die dort getroffen werden, haben Auswirkungen auf Personal, Finanzen und Grundsatzausrichtungen unserer ganzen Kirche.
Eine solche ehrenamtliche Mitarbeit verspricht Kennenlernen und Vernetzen mit vielen anderen engagierten Menschen und eine Perspektiverweiterung durch die unterschiedlichen kirchlichen Themen- und Handlungsfelder.
Wäre der GKR etwas für Sie?
Wenn also einiges davon Interesse weckt, lohnt es, die eigenen Kinder, Enkel, Nachbarn und Freunde darauf anzusprechen: Ist das nicht etwas für dich, Mitglied im Gemeindekirchenrat zu werden, dich zur Wahl zu stellen, dich mit deinen spezifischen Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen oder ist es etwas für mich selbst?
So kann es gehen: Es untereinander weiterzusagen, darüber hier und da ins Gespräch zu kommen, bei Kaffee oder Cola – es laufen lassen unter uns als ein gemeinsames Anliegen: einen gut gemischten „Querschnitt“ der getauft/konfirmierten Bevölkerung an den Sitzungstischen der Gemeindekirchenräte zu versammeln. Dabei: verschiedene Generationen (ab 16 Jahren kann jemand Kandidat:in sein), Berufs- und Fachbereiche (gerade Kenntnisse aus wirtschaftlicher, juristischer, handwerklicher, gärtnerischer, pädagogischer oder musischer Perspektive) zu vertreten.
Richtungsweisende Entscheidungen stehen an
Denn – und es ist wohl kein Geheimnis: In den nächsten sechs Jahren werden wesentliche, nächste Schritte unserer kirchlichen Arbeit beraten, entschieden und gestaltet. Richtungsentscheidungen im ländlichen Raum im Blick auf Kooperationen, Ausgestalten der regionalen Räume, Akquise finanzieller Mittel sind dabei nur einige Themen, wie wir sie in der Uckermark vor Augen haben. Wir planen daher, für unsere „neuen Teams“ in den Gemeindekirchenräten ein „Willkommens-Infoangebot“ zeitnah nach der Wahl zu entwickeln, damit eine schnelle Integration und Arbeitsfähigkeit von erfahrenen und neuen „Ältesten“ gut gelingt.
Gemeinsam „missionarisch“ wirken
Ob in Gemeindebriefen, über die sozialen Medien, auf der Homepage der Kirchenkreise, den Elternversammlungen für Schüler:innen, Konfirmand:innen oder KiTa-Kindern, in Gemeindekreisen und Veranstaltungen: Wir suchen und brauchen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und wissen, was dies beinhaltet und bedeutet.
So gelingt es: gemeinsam „missionarisch“ Kirche zu sein, also eine, die bereit ist, sich in die stets neue Zeit von Gott senden und beauftragen zu lassen. Alle, die dabei mitmachen, sind wie „Arbeiter:innen“ auf dem Weinberg Gottes, wie es im biblischen Zusammenhang heißt: jeder mit seiner/ihrer Gabe, Jeder mit seinen Besonderheiten – es ist ein großes Glück, dass wir alle so schön verschieden sind und gemeinsam erst ein Ganzes ergeben. Mögen sich viele angesprochen, berufen fühlen und diese nächste Gelegenheit nutzen.
Die Gemeindekirchenratswahlen finden am 30. November statt, dem Ersten Advent. Für die Kirchengemeinden in den Sprengeln Görlitz und Potsdam schließt sich ein Wahlzeitraum bis 20. Dezember an, der auf Antrag auch von ländlich gelegenen Kirchengemeinden im Sprengel Berlin genutzt werden kann.
Weitere Informationen gibt es hier.