von Ulrike Mattern.
Berlin. „Ich bin vor zehn Jahren von Silke Radosh-Hinder, der damalige Kreiskirchenbeauftragten für Kinder -und Jugendarbeit, gefragt worden, ob ich ein Kinderschutzkonzept schreiben könne.“ Anschließend wurde dieses in den Gemeinden umgesetzt und Monika Weber 2014 externe Fachkraft für Kinderschutz im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte. Laut dem Amt für kirchliche Dienste (AKD) entwickeln Mitarbeiter*innen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) seit 2011 „Bausteine für eine Präventionskultur“ mit Ansprechpersonen, Fortbildungsformaten und Informationen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Laut dem AKD entwickelt die EKBO seit 2011 Fortbildungsformate und Informationen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Eine Wegbereiterin dieser Präventionsarbeit ist Monika Weber: Sie war 2019 für EKBO und Diakonie die erste unabhängige Ansprechpartnerin für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt, eine Position, die heute Chris Lange einnimmt. Weber studierte Evangelische Theologie, absolvierte unter anderem eine Ausbildung als Notfallseelsorgerin und zur systemischen Beraterin. Seit Oktober 2013 arbeitet sie als Fachkraft für Kinderschutz. Inzwischen schult sie in einem Präventionsteam mit Sarah Schromek, Beauftragte für die Arbeit mit Jugendlichen, und Pfarrer Alexander Brodt-Zabka haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Pfarrpersonen im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte. Online oder in Präsenz jeweils in rund zwei Stunden. Alle zwei Jahre wird nachgeschult.
Kein blinder Fleck
Weber und der Kirchenkreis legen Wert darauf, dass sie diese Aufgaben als externe Fachkraft übernimmt. „Es ist gut, jemanden zu haben, der von außen draufschaut“, sagt Weber. „Insbesondere, wenn es um den Verdacht der eigenen Mitarbeitenden geht. Wir schützen uns von Natur aus gegenseitig. Ich habe noch nicht diesen blinden Fleck.“
Monika Weber arbeitet fest angestellt als pädagogische Fachberaterin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband; als Schutzbeauftragte ist sie selbstständig auf Honorarbasis tätig. Rund fünf bis zehn Stunden arbeitet sie monatlich für den Kirchenkreis; als Ansprechpartnerin für aktuelle Fälle, für Schulungen der Gemeindeglieder, für die Beratung bei der Risikoanalyse sowie für die Überarbeitung des Schutzkonzeptes.
Das Kirchengesetz von Oktober 2020 sah einen erweiterten Schutzauftrag für erwachsene Schutzbefohlene vor: „Viele denken, wir hätten unser Schutzkonzept mit dem erweiterten Spektrum erst nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie im Januar geschrieben“, sagt Weber. „Aber wir haben schon vor drei Jahren angefangen, intensiv danach zu schauen, wo es innerhalb der Gemeinden Grenzverletzungen gibt.“
Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, müssen seit 2021 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das alle drei Jahre erneuert wird. „Das ist ein Qualitätsmerkmal“, betont Weber. „Im Bewerbungsgespräch wird immer darauf hingewiesen, wie wichtig uns das ist: Es gibt ein Schutzkonzept, eine Schutzbeauftragte und einen Verhaltenskodex, der verbindlich zu unterschreiben ist.“ Der Verhaltenskodex sei das „Herzstück der Schulung“. „Da kaue ich jeden Satz durch.“
Risiken erkennen, präventive Maßnahmen ergreifen, intervenieren – das ist das eine. „Wir nehmen das Thema seit Jahren sehr ernst und sind dran. Hier arbeitet niemand, der nicht geprüft wurde.“ Aber auch der Blick zurück ist wichtig: „Die ForuM-Studie hat deutlich gemacht, was für einen Handlungsauftrag wir haben: vertrauenswürdig sein, Transparenz herstellen und aufarbeiten.“