Albrecht von Alvensleben, Landwirt in Briesen und Mitglied der Kirchenleitung, findet, die Wahl von Jugendlichen in die Gemeindekirchenräte sollte Teil der Grundordnung der Landeskirche werden.
Von Albrecht von Alvensleben
Am Freitag, den 6. September, fand die erste Sitzung der Kirchenleitung nach der Sommerpause statt. Nun liegt es in der Natur der Sache, dass zu einem solchen Termin keine neuen großen Themen auf den Weg gebracht werden. Daher möchte ich von Dingen berichten, die uns schon länger beschäftigen, aber nicht weniger bedeutsam sind.
Erprobungsphase mit positivem Ergebnis
Schon zu den Ältestenwahlen 2019 und 2022 gab es die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren in den Gemeindekirchenrat zu wählen. Bei diesen Wahlen wurden 2019 zwölf und 2022 fünf 16- bis 17-Jährige gewählt. Grundlage hierfür war das Kirchengesetz zur Erprobung der Mitgliedschaft Jugendlicher im Gemeindekirchenrat. Dieses Gesetz läuft im Jahr 2028 aus. Soll es also 2025 weiterhin die Möglichkeit geben, Jugendliche zu wählen, muss eine Anschlussregelung getroffen werden, da die Amtszeiten der Gewählten ja sechs Jahre betragen. In der bisherigen Erprobungsphase sind keine Erfahrungen gemacht worden, die gegen eine Fortführung der jetzigen Regelung sprechen. Im Gegenteil: Die bisherigen Rückmeldungen aus den betroffenen Gemeinden zeigen, dass die Einbindung junger Menschen als Bereicherung erlebt wird.
Perspektiven der jüngeren Generation stärker berücksichtigen
Durch die Wahl von Jugendlichen in den Gemeindekirchenrat erhalten die Kirchengemeinden die Möglichkeit, junge Menschen in angemessener Form an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Das stärkt nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sondern trägt auch dazu bei, dass die Perspektiven der jüngeren Generation stärker berücksichtigt werden. In Zeiten, in denen viele Jugendliche sich von institutionellen Strukturen abwenden, ist dies ein wichtiges Zeichen, dass Kirche ein Ort der Mitbestimmung sein kann. Die Einbindung junger Menschen fördert zudem ihre Verbundenheit mit der Gemeinde und kann langfristig zu einer Stärkung des Gemeindelebens führen.
Die Kirchenleitung möchte daher der Landessynode vorschlagen, die Grundordnung der Landeskirche so zu ändern, dass die Wahl von Jugendlichen ab 16 Jahren dauerhaft möglich wird. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um den gesellschaftlichen Wandel zu reflektieren und Jugendlichen weiterhin die Chance zu geben, ihre Kirche aktiv mitzugestalten.
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