Backsteinfassade eines Kirchengebäudes mit spitzbogigem Eingangsportal, rundem Fenster über dem Eingang und hohen schmalen Fenstern an den Seiten. Im Vordergrund ist ein kleiner Baum zu sehen.
Zwei Kulturen und zwei Sprachen unter einem Dach: An der katholischen Pfarrkirche Corpus Christi in Berlin-Prenzlauer Berg ist die vietnamesisch sprechende Gemeinde von Berlin angesiedelt. Foto: IMAGO / Günter Schneider

Eine Kirche, zwei Gemeinden: Wenn Sakralräume geteilt werden

Eine geteilte Nutzung oder Umnutzung von sakralen Räumen kann den Erhalt von Kirchgebäuden sichern – und das Glaubensleben bereichern. Unsere neue Serie zeigt, wie solche Modelle funktionieren.

Die Religionszugehörigkeit verändert sich: Die Mitgliederzahlen in den Landeskirchen gehen deutlich zurück. In den ­römisch-katho­li­schen Bistümern hat etwa ein Drittel der Mitglieder einen Migrationshintergrund. So gibt es in Berlin zum Beispiel mehr als 20 muttersprachliche katho­lische Gemeinden, die sich meist mit einer deutschsprachigen Ortsgemeinde die Kirchenräume teilen. In den mehr als zehn christlich-­orthodoxen Gemeinden Berlins treffen sich bis zu 300.000 Gläubige meist in früher evange­lischen oder katholischen Kirchen. Auch Freikirchen, sowohl deutschsprachige historisch-traditionelle Gemeinden als auch viele fremdsprachige oder international ausgerichtete Gemeinden feiern oft als Mieter in evangelischen und ­katholischen Kirchengebäuden ihre Gottesdienste.

Vietnamesisch-buddhistische Zentren selten im öffentlichen Blick

Mit dieser Vielzahl christlicher Konfessionen ist aber nur ein Teil des in unserer Gegenwart großen religiösen Spektrums beschrieben. Hinzu kommen allein in Berlin etwa 400.000 muslimische Gläubige. In Brandenburg gibt es mehr als zwanzig muslimische Gemeinden sowie einige jüdische Gemeinden. Weniger im öffentlichen Blick ist die Vielzahl deutschsprachiger und ­vietnamesisch-buddhistischer Zentren in Berlin und Brandenburg ­sowie das neue taiwanesische Klostergebäude in Berlin-Wedding. In den beiden gut erkennbaren Hindu­tempeln in Berlin-Neukölln versammeln sich vor allem indisch ­geprägte Gläubige – ebenso wie im Sikh-Gurdwara in Teltow, wo sich jeden Sonntag mehr als 1000 Gläubige treffen. Jüdische Synagogen sind im öffentlichen Raum leider meist durch eine intensive Polizeibewachung angesichts antisemitischer Gewalt sichtbar.

Weniger Mitglieder, neue Nutzungskonzepte für Kirchenräume

Welche Konsequenzen haben diese Veränderungen für die ­Sakralraumnutzung? Sowohl die evangelische Landeskirche als auch das römisch-katholische Erzbistum wollen aufgrund gesunkener ­Mitgliederzahlen und finanzieller Ressourcen Sakralräume auf- und abgeben. Nach den kirchenrecht­lichen Richtlinien ist die Um- und Mitnutzung von evangelisch-landeskirchlichen Sakralräumen für andere ökumenisch akzeptierte Gemeinden und für jüdische Gemeinden sowie im Ausnahmefall auch für andere Religionsgemeinschaften möglich. Die bisherigen Regelungen der Deutschen Bischofs­konferenz sehen vor allem eine Umnutzung durch eine Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) vor.

In den kommenden Wochen werden wir in dieser Reihe auf die konkreten Beispiele der ­ Mit- oder Umnutzung durch ­Religionsgemeinschaften anderer konfessioneller, kultureller und religiöser Prägung in unserer Region sehen. Dabei werden wir erstaun­liche architektonische Konzepte entdecken, die teilweise mit sehr geringen Mitteln schon seit mehr als 300 Jahren eine gemeinsame Nutzung oder Umnutzung möglich gemacht haben.

Geteilte Kirchräume: Klare Regeln sind wichtig

Wenn wir heute über solche ­Formen der Um- und Mitnutzung vor Ort nachdenken, gilt es nach meiner Erfahrung Folgendes zu ­bedenken:

  1. Es gibt keine Patent­rezepte. ­Jeder Sakralraum hat seine eigenen Chancen und seinen eigenen Kontext.
  2. Migrationsgemeinden benötigen meist neben einem für ihre ­liturgischen Formen angemessenen Sakralraum Räume für ihre ­soziale, pädagogische und kultu­relle Arbeit. Ein wertschätzender Umgang mit Sakralgegenständen aller Nutzergemeinden sowie eine Sichtbarmachung der kulturell und religiös pluralen Nutzung im öffentlichen Raum befördern das Gelingen des pluralen Zusammenlebens. Sei es durch eine spezielle Sakralkunst oder eine gemeinsame Schaukastengestaltung.
  3. Rechtliche Regelungen müssen sicherstellen, dass die Innen- und Außennutzung kirchlicher Räume den Grundsätzen des Evangeliums und unserer Kirchen entspricht. Das ist umso wichtiger in einem politischen Kontext, in dem rechtsextreme Gruppen den Anspruch erheben, im Unterschied zu den von ihnen als „Kirchensteuerkirchen“ herabgewürdigten traditionellen Kirchen, das wahre Christentum zu vertreten. Das gilt aber auch angesichts der Zunahme islamophober, antisemitischer und rassistischer Gewalttaten.
  4. Sakralräume sind ein meist von Generationen vor uns errichteter Schatz. Sie waren und sind oft in Krisenzeiten ein wichtiger Zufluchtsort für bedrohte Menschen. Das war so etwa in Kriegszeiten, bei Versammlungen im Vorfeld der Friedlichen Revolution 1989, bei Asyl in der Kirche oder auch als ­Kälteräume angesichts des Klimawandels. Angesichts rapider globaler Veränderungen tragen wir für sie als meist historisch bedeutsames Erbe und oft größter öffentlicher Versammlungsraum vor Ort Verantwortung über unsere Gemeindearbeit hinaus.
  5. Raumteilungen als Mit- oder Nachnutzung mit konfessionellen, kulturellen und religiösen Gemeinden gelingen mittel- und langfristig besonders gut, wenn sie mit weiteren Formen des geschwisterlichen Zusammenlebens verbunden sind. Dazu gehören gemeinsames Feiern und Lernen, gesellschaftliches Engagement, theologische Gespräche und spirituelle Formen.

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