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Sterbehilfe und Künstliche Intelligenz

Über seine Erwartungen und Wünsche für die Arbeit der Kirchenleitung im neuen Jahr, schreibt Kirchenleitungsmitglied Matthias Bärmann

Symbolfoto: epd

Von Matthias Bärmann

Liebe Leserschaft, liebe Geschwister, als einfacher Christenmensch vom Lande schreibe ich diese Kolumne zwischen der letzten Kirchenleitungssitzung am 17. Dezember 2021 und der ersten Sitzung im neuen Jahr, am 21. Januar. 

Zuletzt beschäftigten uns besonders die Probleme der Informationstechnik (IT) unserer EKBO. Nach der ­erfolgreichen wie beschwerlichen Einführung vom Landeskirchen­weiten Intranet (LKI) steht dort ein Dienstleisterwechsel an. Vielen wird nicht entgangen sein, dass dieses eine bedauerliche erneute Belastung und zusätzliche Arbeit ­darstellt. Außerdem scheint der Fachkräftemangel auf diesem Gebiet auch in Berlin angekommen zu sein. Die viel gepriesene Erleichterung durch Digitalisierung lässt also noch auf sich warten. 

Erfreulich war, dass die Bauarbeiten am Amt für kirchliche Dienste (AKD) nun in geordneten Bahnen, ­soweit das im Baugeschehen zurzeit möglich ist, zu laufen scheinen – Dank an das Kirchliche Bauamt! 

Was erwarte und was wünsche ich mir nun für die Arbeit der ­Kirchenleitung im neuen Jahr? Wir befassten uns bisher kaum mit der Freiburger Studie, Zukunftsgedanken blieben im Ansatz stecken. Bei ­diesem komplexen Thema müssen Formen des Denkens und Planens ­gefunden werden, die zielführend sein können. 

Bedenken sollten wir den Umgang mit verschiedenen Vorstellungen zur Sterbehilfe. Das Gebot „Du sollst nicht töten!“ ist vielen ­Menschen sehr wichtig und meine Sorge gilt nicht nur den Sterbewilligen, sondern besonders denen, die die Beihilfe zum Suizid leisten sollen. Das dazu ausgerechnet ein Vorstoß aus der Diakonie kam, hat mich irritiert, zeigt aber auch, dass wir dazu schnell ­gesellschaftlich ins Gespräch kommen sollten. Ein weiterer großer Komplex, zu dem es aus meiner Sicht einen tiefergehenden gesellschaft­lichen Diskurs geben muss, ja schon lange viel ­intensiver geben müsste, ist der Umgang mit der Forschung zu Künstlicher Intelligenz (KI). Nicht ­zuletzt der Besuch des Berliner ­„Futurium“ während der Synodal­tagung im vergangenen November hat das eindrücklich vor Augen geführt. Sollten wir als Kirche dazu nicht auch Stellung nehmen oder ­zumindest den Diskussionsprozess bestärken!? Wie weit wollen wir ­unserem Schöpfer ins Handwerk ­pfuschen, gibt es Grenzen oder kann man alles tun, was geht? 

Und bei all diesen großen ­Fragen sollten wir darauf achten, dass wir in unseren Gemeinden, in den Kommunen, ja in der ganzen ­Gesellschaft beieinanderbleiben, denn der Zuspruch unseres Bruders Jesus Christus als Jahreslosung aus dem Johannes-Evangelium Kapitel 6, Vers 37 gilt allen gleich: „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.“ 

Zu allem wollen wir im Gebet Gott um seinen Segen bitten!

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1. "Jeder einzelne Austritt schmerzt" Wolfgang Banse Die Kirchenaustritte sind hausgemacht.Hauptamtlich Tätige tragen zum größten Teil dazu bei.Die Aussage von Herrn Stäblein:"Jeder einzelne Austritt schmerzt", sind hohl und bleiben es.Frau Christina Bammel, Herr Christian Stäblein vertreten die EKBO nach innen , wie nach außen, im Bezug KdÖR, ihnen ist die Austrittszahlen zu zu schreiben, ohne wenn und aber.Der EKBO kann man eine gewisse Unfreundlichkeit bezeichnen, gegenüber Glieder, die Kunden sind. Effizient, Qualität kommen nicht tragen.WSie auch.Volkskirche war en die Gliedkirchen in der EKD nie, im Bezug Staatskirche.Menschen, gläubige Menschen leiden unter den Strukturen der Kirche, unter Arbeitnehmende, die in der Kirche ihren Dienst versehen.Dies und jenes wird experimentiert, Gläubige werden als Marionetten geführt, an Fäden gezogen.Demokratie ist nicht erleb, erfahrbar!Um 360Grad müßten sich die Kirchen innerhalb der EKD drehen, damit sie wieder Salonfähig werden.Wertschätzung erfährt nicht jede und jeder.Standesdünkel, Klassengesellschaft innerhalb der Kitrche ist erleb, erfahrbar.YAuch der Gleichheitsgrundsatz kommt nicht immer in den Kirchen zum Tragen."Haste was, bist de was", dies wird gelebt.Nicht identifizierbar ist es, wenn ein leitender Geistlicher, hier Bischof Stäblein, auf eien Podium aggressiv wird, im Bezug auf einen Pastor der SELK, hier Pastor.Dr.Dr.hc. Martens.Laut Ausgabe eines Gemeindebriefes, soll Herr Stäblein folgendes gessagt haben:"Der AltLutheraner nimmt uns alle Asylanten weg".Dies ist zu missbilligen!Der besagte Pfarrer tut etwas, mehr, als andere.Er arbeitet für vier.Seine Leistungen lassen sich sehen, zu würdfigen, was ertut, auch mit großen gesundheitlichen Problemem, wie Fieber.Nicht umsonst hat die Nachrichten Agentur IDEA Herrr Pfarrer Dr. Dr.hc Gottfried Martens vor Jahren als Pfarrer des Jahres gewählt. Kann Herr Stäblein, auch damit auf warten?!Der Zusammenhalt in den SELK Kirchengemeinden ist größer, als in den Kirchengemeinden der Amtskirche.Wo Anonymität vorhanden ist.Ein Ruck muss gehen, was die Kirchenleitung der EKBO betrifft. Nicht weiter so, wie bisher, sondern anders, mit Herz.Wieviel Kirchenglieder hatte die EKBO zu Beginn der ASmtszeit von Herrn Stäblein.Wieviel hat sie jetzt?Nicht ab, um aussitzen ist gefragt, sondern pastoralen Dienst.KLirche für andere sein, wie Dietrich Bonhoeffer es formulierte, dann hat die Kirche eine relle Überlebenschance.
2. Taufe Konfrimation Horst H. Krüger Mein Vorschlag: Verzcht auf die Konfirmation und statt dessen eine Kindersegnung und die Taufe dann Statt der Konfirmation. Taufe als Glaubenstaufe und Aufnahme in die Kirche, da spielt dann das Alter keine Rolle mehr wenn der Wunsch des Gläubigen vorhanden ist.
3. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.

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