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Die Kirche macht keine Revolution!

Als im November 1918 die Revolution begann, die gekrönten Häupter des Reiches stürzten und die Republik ausgerufen wurde, stand all das für die meisten protestantischen Theologen und Pfarrer im Widerspruch zur göttlichen Ordnung. Und die Revolutionäre waren meist auch keine Kirchenfreunde. Doch mit der Weimarer Verfassung standen die Kirchen 1919 plötzlich doch als Gewinner der ersten deutschen Demokratie da. Wie war es dazu gekommen? Ein Artikle von Friederike Höhn.

<span style="font-size: 11px;">Bewaffnete Spartakisten ziehen im Januar 1919 durch eine der Straßen Berlins: Anfangs verläuft die Revolution relativ friedlich. Nach dem weit-gehend unblutigen Zusammenbruch des alten Herrschaftssystems kommt es jedoch im Januar und in den Folgemonaten zu einer Radikalisierung. Die linksextremen Spartakisten wollen eine Entscheidung gewaltsam auf der Straße erzwingen. Foto: akg-images/epd </span>



 

Als im November 1918 die Revolution begann, die gekrönten Häupter des Reiches stürzten und die Republik ausgerufen wurde, stand all das für die meisten protestantischen Theologen und Pfarrer im Widerspruch zur göttlichen Ordnung. Und die Revolutionäre waren meist auch keine Kirchenfreunde. Doch mit der Weimarer Verfassung standen die Kirchen 1919 plötzlich doch als Gewinner der ersten deutschen Demokratie da. Wie war es dazu gekommen?

Von Friederike Höhn

Mit den Matrosen fing es an. Kriegsmüde waren sie, dem Befehl zum Auslaufen der Flotte zu einem letzten Gefecht wollten sie am 30. Oktober 1918 nicht mehr folgen – Meuterei. Von Kiel und Wilhelmshaven aus verbreitete sich das Aufbegehren gegen den Krieg und die Obrigkeit über das gesamte Land, Rathäuser und Staatsbehörden wurden durch Arbeiter- und Soldatenräte übernommen. Alle Macht dem Volke. Sturz der gekrönten Häupter.

Den Anfang machte der bayerische König und am 9. November gab Reichskanzler Max von Baden in Berlin den Thronverzicht des Kaisers bekannt. Hunderttausende Arbeiter befanden sich auf den Straßen der Reichshauptstadt und streikten. Der führende SPD-Politiker Philipp Scheidemann nutzte die Gunst der Stunde, trat vom Mittagessen im Speisesaal des Reichstagsgebäudes auf einen Balkon und rief: „Es lebe die deutsche Republik!“ Zwei Stunden später proklamierte Karl Liebknecht, der Anführer des revolutionären Spartakusbundes, die Republik ein zweites Mal. Sicher ist sicher.

Kirchenmann, was nun?
Kaiser Wilhelm II., überrumpelt von den Ereignissen, begab sich ins niederländische Exil und legte am
20. November auch die preußische Königskrone nieder. Aber Wilhelm II. war auch „summus episcopus“ der Altpreußischen und von sechs weiteren Landeskirchen gewesen, gleiches galt für die anderen gestürzten Landesfürsten. Das Summepiskopat, das landesherrliche Kirchenregiment, war faktisch vorbei und die evangelische Kirche ohne Leitung.

Unter den kirchlichen Amtsträgern breitete sich Angst aus, vor allem, da die SPD sich als mächtigste politische Kraft durchsetzen konnte und gemeinsam mit der sozialistischen USPD die vorläufige Reichs- und viele Landesregierungen stellte. Und weder Sozialdemokraten noch Sozialisten galten als Freunde der Kirche, welche nun schutzlos den revolutionären Mächten ausgeliefert zu sein schien. Das maßgebende Erfurter Programm der SPD von 1891 erklärte Religion zur Privatsache und forderte die „Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu religiösen und kirchlichen Zwecken“.

In den deutschen Staaten hatten die evangelischen Landeskirchen bislang viele Privilegien und staatlichen Schutz genossen: Als Körperschaften des Öffentlichen Rechts konnten sie Steuern erheben und erhielten staatliche Zahlungen. Kirchenbeamte genossen den Status von Staatsbeamten. Die kirchlichen Feiertage waren geschützt, ebenso die Freiheit zur Abhaltung von Gottesdiensten und die kirchlichen Besitztümer. An Schulen gab es Religionsunterricht, an den staatlichen Universitäten theologische Fakultäten. Diese Privilegien waren Ausdruck der herausragenden nationalen Bedeutung der Kirche. Im Gegenzug führten der Fürst und sein Verwaltungsapparat die Aufsicht.

Die Sozialisten machten ernst: strikte Trennung von Kirche und Staat und die Befreiung der Schule von kirchlicher Bevormundung – so ließ die vorläufige preußische Regierung am 13. November verlautbaren. Der neue preußische Kultusminister Adolph Hoffmann von der USPD strebte die komplette Enteignung der Kirchen an. Sie sollten nur mehr „private Religionsgesellschaften“ unter staatlicher Aufsicht sein, keine Staatsmittel mehr erhalten, Religionsunterricht zum Wahlfach werden.

Doch bereits am 1. Januar 1919 musste Hoffmann zurücktreten, seine Ankündigungen wurden nicht umgesetzt. Eine Massenbewegung gegen die geplanten Änderungen hatte sich formiert, Berliner Christinnen und Christen stürmten nach einer Großkundgebung das Ministerium. Aber das Verhältnis der Kirchen zur Demokratie und zur SPD blieb nachhaltig belastet.

Während der revolutionären Unruhen, die vor allem in Berlin im Winter 1918/19 anhielten und mehr als 1200 Menschenleben forderten, kam es zu keinen ernsthaften Zusammenstößen zwischen Kirche und Räten. Einzelne Kirchen wurden zu Versammlungsstätten erklärt, es gab Beleidigungen und Beschwerden über Geistliche, die auf der Straße nicht grüßten. Aufsehen erregten Kirchenglocken, die nach der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919 läuteten.

Der schwärzeste Tag der deutschen Geschichte ...
Der 9. November war ein Tag der großen Veränderungen, für manchen auch der „schwärzeste Tag der deutschen Geschichte“, wie es im „Kirchlichen Jahrbuch“ später hieß. In der Demokratie geht die Macht vom Volke aus, nicht von Gott. Religion legitimierte nicht mehr die politische Ordnung. Für konservative Theologen und Pfarrer wie Gottfried Traub standen die revolutionäre Regierung und die Demokratie im Widerspruch zur göttlichen Ordnung: „Nur die Obrigkeit, welche sich nicht aus Straßendunst und Mehrheitsbeschluss, nicht aus Polizeiwillkür und Parteidünkel, nicht aus Verfassungen und juristischen Erörterungen, sondern aus der Verantwortlichkeit vor Gott ableitet“, könne anerkannt werden, schrieb er mit Verweis auf Römer 13, 1 („Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott“).

... oder der Geburtstag der freien evangelischen Kirche?
Gleichzeitig gab es auch Kirchenvertreter, die in den Umwälzungen eine große Chance für die evangelische Kirche sahen. Otto Dibelius, der spätere Bischof von Berlin und Brandenburg, nannte den 9. November 1918 im Rückblick den „Geburtstag der freien selbstständigen evangelischen Kirche in Deutschland“. Zwar sei es verdrießlich, dass die Kirche ihre Freiheit den Revolutionären verdanke. „Aber sollen wir deswegen die ganze kirchliche Entwicklung, die mit dem Jahre 1918 eingesetzt hat, für ein Teufelswerk erklären, das wieder beseitigt werden muss?“

Der liberale Pfarrer Ludwig Wessel begrüßte die Trennung von Kirche und Staat sogar ausdrücklich. Jetzt, so sagte er bei einer Versammlung von 250 Berliner Pfarrern im Frühjahr 1919, könne eine demokratische Kirchenreform erfolgen, den Synoden mehr Einfluss gegeben werden. Er erntete große Zustimmung. „Wir brauchen viel mehr Arbeiter und sogenannte kleine Leute in den kirchlichen Vertretungen, Kirchenvorständen und Synoden“, forderte auch der Kirchenjurist Friedrich Koch in einem Beitrag für das „Kirchliche Jahrbuch“. Die Zeit der Volkskirche sei gekommen, „frei von den Rechten, die dem König als Träger des Landesherrlichen Kirchenregiments bisher zustanden“.

Wenngleich es auch in konservativen Kreisen seit dem 19. Jahrhundert Emanzipationsbestrebungen gegenüber der staatlichen Aufsicht gegeben hatte, war die Zeit für einen echten Neubeginn noch nicht reif. Sicherheit und Ordnung – das galt für Staat und Kirche.

Doch eigentlich blieb nach kurzem Aufbäumen viel von den alten Strukturen erhalten. Vom Rat der Volksbeauftragten, der vorläufigen Regierung, ging keine revolutionäre Wirkkraft aus, durch die Zusammenarbeit mit der Armee und der Einigung zwischen Gewerkschaften und Industrie entstand relative Ruhe, aber auch Stillstand. Grundlegenden gesellschaftlichen Umwälzungen war schnell ein Riegel vorgeschoben worden.

Gleiches galt für die evangelische Kirche. Sie formierte sich in 28 Landeskirchen neu, 1922 wurde der Deutsche Evangelische Kirchenbund gegründet. Die Synoden erhielten mehr Einfluss, ohne aber die Macht der Kirchenregierung wesentlich einzuschränken. Entsprechend der Einführung des Wahlrechts auch für Frauen in der Politik standen ihnen nun theoretisch auch die Türen zu kirchlichen Leitungsämtern offen. In der Realität wurden einige wenige Frauen Gemeindekirchenrätinnen.

Für tiefgreifende Veränderungen gab es eine Absage: „Wir haben in der Kirche keine Revolution erlebt, und wir haben auch keinen Anlass, sie nachträglich zu machen“, hielt der Präses der Rheinischen Provinzialsynode, Walther Wolff, im November 1919 in Barmen fest. Dazu bedurfte es einer erneuten Katastrophe, die 20 Jahre später begann und Millionen Menschen das Leben kostete: den Zweiten Weltkrieg.

Vorerst sollte alles beim Alten bleiben – und dafür hieß es, möglichst viele kirchenfreundliche Politiker in die verfassungsgebende Nationalversammlung zu wählen. Die Gemeinden und Kirchenvertreter riefen zur Beteiligung auf. „Die Kirche ist politisch neutral – aber sie wählt deutsch-national“, lautete ein beliebter Spottvers der Weimarer Republik. Dessen Kernaussage traf bereits 1919 zu: Über den Parteien stehend, so verstand sich die Kirche, jedoch hielt sie ihre Glieder dazu an, nur solche Parteien zu unterstützen, die kirchliche Interessen vertraten. Infrage kamen da eigentlich nur die nationalkonservative DNVP, die rechtsliberale DVP und das Zentrum – letzteres war als katholische Partei für evangelische Wähler selbstverständlich tabu. Otto Dibelius empfahl den Berliner Pfarrern, ihre Gemeinden über die richtige Wahloption zu belehren und dann am Wahltag nach dem Gottesdienst gemeinsam zum Wahllokal zu gehen.

Insbesondere die Erstwählerinnen sollten mobilisiert werden, rechneten die Kirchenobersten doch damit, dass gerade den Frauen die kirchlichen Belange besonders am Herzen lägen. Das „Kirchliche Familienblatt für die evangelische Gemeinde Steglitz“ proklamierte daher: „Deutsche Frauen, rettet die Zukunft unseres Volkes.“ Jede Partei, die „Kandidaten aufstellt, die nicht zu unserer Kirche gehören“ sei eine Partei, die „kein Herz für unsere Kirche“ habe. Eine klare Absage an SPD und USPD, in deren Reihen sich etliche Konfessionslose befanden.

Gewinnerin der Revolution
Die Ergebnisse vom 19. Januar 1919 fielen ernüchternd aus: Wahlsiegerin wurde die SPD mit 37,9 Prozent. Gemeinsam mit Zentrum und der liberalen DDP bildete sie fortan die vorläufige Regierung, genannt die „Weimarer Koalition“. Die DNVP erhielt nur 10,3 Prozent der Stimmen, die DVP gar nur 4,4 Prozent. Wie konnten hier die evangelischen Belange genug Einfluss erhalten?

Doch Aufregung lohnte sich nicht, das Bewährte setzte sich durch – und wurde sogar noch verbessert. Daher kann die evangelische Kirche sogar als Gewinnerin der Revolution verstanden werden. Die von der Nationalversammlung verabschiedete Weimarer Reichsverfassung, die am 14. August 1919 in Kraft trat, sicherte nämlich den Kirchen ihre vormaligen Privilegien zu.

In Artikel 137, Absatz 1 heißt es: „Es besteht keine Staatskirche.“ Aber die Kirchen blieben Körperschaften des Öffentlichen Rechts und waren zudem befreit von der landesherrlichen Aufsicht. Die Kirchenleitung ging auf die Synoden über, die Konsistorien wurden rein kirchliche Behörden. Die Verfassung gewährte individuelle Glaubens- und Gewissensfreiheit, sicherte den Religionsunterricht, die Feiertage und die Spezialseelsorge in Reichswehr, Polizei, Krankenhäusern und Gefängnissen und trug so der Bedeutung der Kirche im gesellschaftlichen Leben der Menschen Rechnung – gegen die Versuche der SPD, die innere Demokratisierung der Kirche zur Voraussetzung für die ihr eingeräumten Sonderrechte zu machen.

Bis heute sind diese Gesetze gültig, die Artikel 136 bis 141 der Weimarer Reichsverfassung sind als Artikel 140 Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Dieser Text stammt aus dem Thema-Heft „Revolution“. Hier gibt es alle Infos zum Heft.

 

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1. "Jeder einzelne Austritt schmerzt" Wolfgang Banse Die Kirchenaustritte sind hausgemacht.Hauptamtlich Tätige tragen zum größten Teil dazu bei.Die Aussage von Herrn Stäblein:"Jeder einzelne Austritt schmerzt", sind hohl und bleiben es.Frau Christina Bammel, Herr Christian Stäblein vertreten die EKBO nach innen , wie nach außen, im Bezug KdÖR, ihnen ist die Austrittszahlen zu zu schreiben, ohne wenn und aber.Der EKBO kann man eine gewisse Unfreundlichkeit bezeichnen, gegenüber Glieder, die Kunden sind. Effizient, Qualität kommen nicht tragen.WSie auch.Volkskirche war en die Gliedkirchen in der EKD nie, im Bezug Staatskirche.Menschen, gläubige Menschen leiden unter den Strukturen der Kirche, unter Arbeitnehmende, die in der Kirche ihren Dienst versehen.Dies und jenes wird experimentiert, Gläubige werden als Marionetten geführt, an Fäden gezogen.Demokratie ist nicht erleb, erfahrbar!Um 360Grad müßten sich die Kirchen innerhalb der EKD drehen, damit sie wieder Salonfähig werden.Wertschätzung erfährt nicht jede und jeder.Standesdünkel, Klassengesellschaft innerhalb der Kitrche ist erleb, erfahrbar.YAuch der Gleichheitsgrundsatz kommt nicht immer in den Kirchen zum Tragen."Haste was, bist de was", dies wird gelebt.Nicht identifizierbar ist es, wenn ein leitender Geistlicher, hier Bischof Stäblein, auf eien Podium aggressiv wird, im Bezug auf einen Pastor der SELK, hier Pastor.Dr.Dr.hc. Martens.Laut Ausgabe eines Gemeindebriefes, soll Herr Stäblein folgendes gessagt haben:"Der AltLutheraner nimmt uns alle Asylanten weg".Dies ist zu missbilligen!Der besagte Pfarrer tut etwas, mehr, als andere.Er arbeitet für vier.Seine Leistungen lassen sich sehen, zu würdfigen, was ertut, auch mit großen gesundheitlichen Problemem, wie Fieber.Nicht umsonst hat die Nachrichten Agentur IDEA Herrr Pfarrer Dr. Dr.hc Gottfried Martens vor Jahren als Pfarrer des Jahres gewählt. Kann Herr Stäblein, auch damit auf warten?!Der Zusammenhalt in den SELK Kirchengemeinden ist größer, als in den Kirchengemeinden der Amtskirche.Wo Anonymität vorhanden ist.Ein Ruck muss gehen, was die Kirchenleitung der EKBO betrifft. Nicht weiter so, wie bisher, sondern anders, mit Herz.Wieviel Kirchenglieder hatte die EKBO zu Beginn der ASmtszeit von Herrn Stäblein.Wieviel hat sie jetzt?Nicht ab, um aussitzen ist gefragt, sondern pastoralen Dienst.KLirche für andere sein, wie Dietrich Bonhoeffer es formulierte, dann hat die Kirche eine relle Überlebenschance.
2. Taufe Konfrimation Horst H. Krüger Mein Vorschlag: Verzcht auf die Konfirmation und statt dessen eine Kindersegnung und die Taufe dann Statt der Konfirmation. Taufe als Glaubenstaufe und Aufnahme in die Kirche, da spielt dann das Alter keine Rolle mehr wenn der Wunsch des Gläubigen vorhanden ist.
3. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.

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