Am 13. und 14. April tagt die Landessynode. Ein Ausblick auf die anstehenden Themen und Abstimmungen
VonConstance Bürger
Es ist wieder soweit: Die Landessynode tagt. Am 13. und 14. April kommen die 114 Synodalen aus allen Regionen der EKBO zusammen. Kirchengemeinden sind zu Fürbitten aufgerufen, um die Synodalen in ihrer wichtigen Beratung zu unterstützen.
Die Synode startet mit einem Gottesdienst am Freitag um 10 Uhr in der St. Bartholomäuskirche, dem regelmäßigen Tagungsort in Berlin- Friedrichshain. Die Predigt hält Gesa Ederberg, die seit 2007 Rabbinerin in der Berliner Synagoge Oranienburger Straße ist. Ederberg wuchs in einem protestantischen Elternhaus auf, konvertierte später zum Judentum. Sie ist eine der Initiatorinnen für die Berliner „Drei Religionen-Kita“.
Die Beratungen starten nach dem Gottesdienst. Präses Sigrun Neuwerth eröffnet, Bischof Markus Dröge hält sein Bischofswort. Dieses und der inhaltliche Vortag am Nachmittag werden auf der Homepage der EKBO, ihrer Facebook- Seite und bei Youtube live übertragen. Die Synode tagt öffentlich.
Die Beratungen stehen in diesem Frühjahr im Zeichen des interreligiösen Dialogs. Im letzten Herbst beschloss die Landessynode, sich auf den Weg zur „Kirche des gerechten Friedens“ zu machen. Mit dem Thema „In Frieden mit den Religionen“ wollen die Synodalen nun weitere Schritte gehen. Andreas Goetze, Pfarrer für interreligiösen Dialog der EKBO, wird zum Thema „Religionen in Zeiten des Terrorismus“ einen Vortrag halten. Christliche, jüdische, muslimische und buddhistische Vertreter sind eingeladen, sich danach in einer Podiums diskussion auszutauschen.
Der Ausschuss „Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung“ wurde auf der Synode im Herbst 2017 gebeten, eine Vorlage zum Thema „Kirche des gerechten Friedens“ zu erarbeiten, die allen Gemeinden und kirchlichen Institutionen zur Verfügung gestellt wird. Diese soll nun beschlossen werden. Ziel ist, sich neu mit der Friedensbotschaft des Evangeliums auseinanderzusetzen. Das Thema Frieden wird sich bis zur Herbstsynode weiterziehen. Dann heißt es: „In Frieden mit der Gesellschaft“.
Außerdem stehen auf der Landessynode verschiedene Personalentscheidungen an. Es werden zwei neue Mitglieder für die Kirchenleitung gewählt. Jens-Hermann Kleine, seit 2015 in der Kirchenleitung, hat Brandenburg aus beruflichen Gründen Richtung Niedersachsen verlassen. Der Ältestenrat schlägt als seinen Nachfolger Andreas Hoffmann vor. Der Gymnasiallehrer für Deutsch, Geschichte und Religion in Nauen ist Mitglied des Gemeindekirchenrates in seinem Heimatort Döbern (Kirchenkreis Senftenberg-Spremberg).
Außerdem verlässt Superintendentin Katharina Furian, seit 2012 Mitglied, nach dem Sommer die Kirchenleitung. Als neue Leiterin der Abteilung Personalia der Ordinierten und Spezialseelsorge der EKBO wechselt sie ins Konsistorium und folgt auf Oberkonsistorialrat Harald Sommer, der in Ruhestand geht. Als mögliches neues Kirchenleitungsmitglied stehen aus dem Kreis der Superintendenten zwei Kandidaten zur Wahl: Carsten Bolz, Superintendent in Charlottenburg-Wilmersdorf und Rein hart Müller-Zetzsche, Superintendent in der Uckermark.
Mit dem im Herbst beschlossenen Strukturbericht verbunden ist ein neues Haushaltsaufstellungsgesetz, worüber nun abgestimmt wird. Neu ist, dass die Ständigen Ausschüsse eine grundlegende, gestaltende Funktion in Haushaltsfragen übernehmen. Bisher hat die Abteilung „Finanzen und Vermögen“ des Konsistoriums in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen auf Grundlage der Einnahmeplanungen den Doppel- sowie Nachtragshaushalt erstellt.
Mit dem neuen Haushaltsaufstellungsgesetz werden zuallererst die Ständigen Ausschüsse damit beauftragt, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und Mittel zu verteilen. Dazu sind ihnen sogenannte Handlungsbereiche zugeordnet: Zum Beispiel sind die Ständigen Ausschüsse „Gemeinde und Diakonie“ sowie „Theologe, Liturgie, Kirchenmusik“ für den Handlungsbereich „Verkündigung, Gemeinde, Kinderund Jugendarbeit, Seelsorge, Diakonie“ zuständig. Ihre Vorschläge bilden die Grundlage für die Arbeit der Finanzabteilung. Das erste Mal wird in dieser Form der Doppelhaushalt 2020/2021 erstellt, der im Herbst 2019 verabschiedet wird.
Durch diese neue Regelung ändert sich die Zusammenarbeit der Ausschüsse. Wie bei dem Beispiel deutlich, müssen Ausschüsse nun verstärkt gemeinsam tagen. Deshalb ist eine Änderung der Geschäftsordnung vorgesehen. Des Weiteren wird ein neuer Ständiger Ausschuss auf der Landessynode konstituiert, der Ausschuss für „Öffentlichkeit und Kommunikation, Digitalisierung und Vernetzung“. Felicitas Wilcke, Kirchenleitungsmitglied und IT-Expertin aus Nuthethal soll Vorsitzende des Ausschusses werden.
Weitere Änderungen der Grundordnung sind vorgesehen. Die Kreissynode des Kirchenkreises Berlin Nord-Ost hatte auf der Frühjahrssynode 2017 eine Änderung des Ältestenwahlrechtes beantragt. Aktuell ist wahlberechtigt, wer getauft und zum Abendmahl zugelassen ist. Letzteres soll nun gestrichen werden. Außerdem soll die Zahl der Synodalen verringert werden. Begründet wird dies damit, dass voraussichtlich bei der Bildung der nächsten Landessynode 2021 die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Synodalen nicht mehr eingehalten werden kann.
Aus den Kirchengemeinden gibt es zwei Anträge, die die Substanzerhaltungsrücklage in den Blick nehmen. Die Hoffnungskirchengemeinde Neu-Tegel argumentiert, dass die Steuereinnahmen nicht ausreichen, um Rücklagen zu bilden. Sie fordern eine „grundsätzliche Umverteilung der Einnahmen der Landeskirche zu Gunsten der Basisarbeit in den Gemeinden“.
Außerdem stellt der Kollektenausschuss seinen Zwischenbericht zum Antrag der Berliner Kirchengemeinde Bohnsdorf-Grünau vom Herbst 2017 vor. Dabei ging es um die Schwierigkeit, Bargeldkollekten einzuzahlen. Interessant bei dem Bericht: Es wird angeregt, die Möglichkeit der bargeldlosen Kollektenzahlung verstärkt in den Blick zu nehmen.
Die Vorlagen für die Landessynode sowie die vorläufige Tagesordnung finden Sie unter www.ekbo.de/wir/landessynode