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Frieden, Haushalt und Kollekten

Nächste Woche beginnen die Beratungen der Landessynode in der St. Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain.
Foto: EKBO/Rolf Zöllner

Was bei der vergangenen Herbstsynode begann, soll bei der Frühjahrssynode am 13. und 14. April weitergeführt werden: der Weg zur „Kirche des gerechten Friedens“. Auf diesem wollen die Synodalen mit dem Thema „Im Frieden mit den Religionen“ weitere Schritte gehen. Constance Bürger mit allen Infos zu den Inhalten der bevorstehenden Synode.

<span style="font-size: 11px;">Nächste Woche beginnen die Beratungen der Landessynode in der St. Bartholomäuskirche </span>




Am 13. und 14. April tagt die Landessynode. Ein Ausblick auf die anstehenden Themen und Abstimmungen

VonConstance Bürger

Es ist wieder soweit: Die Landessynode tagt. Am 13. und 14. April kommen die 114 Synodalen aus allen Regionen der EKBO zusammen. Kirchengemeinden sind zu Fürbitten aufgerufen, um die Synodalen in ihrer wichtigen Beratung zu unterstützen.

Die Synode startet mit einem Gottesdienst am Freitag um 10 Uhr in der St. Bartholomäuskirche, dem regelmäßigen Tagungsort in Berlin- Friedrichshain. Die Predigt hält Gesa Ederberg, die seit 2007 Rabbinerin in der Berliner Synagoge Oranienburger Straße ist. Ederberg wuchs in einem protestantischen Elternhaus auf, konvertierte später zum Judentum. Sie ist eine der Initiatorinnen für die Berliner „Drei Religionen-Kita“.

Die Beratungen starten nach dem Gottesdienst. Präses Sigrun Neuwerth eröffnet, Bischof Markus Dröge hält sein Bischofswort. Dieses und der inhaltliche Vortag am Nachmittag werden auf der Homepage der EKBO, ihrer Facebook- Seite und bei Youtube live übertragen. Die Synode tagt öffentlich.

Die Beratungen stehen in diesem Frühjahr im Zeichen des interreligiösen Dialogs. Im letzten Herbst beschloss die Landessynode, sich auf den Weg zur „Kirche des gerechten Friedens“ zu machen. Mit dem Thema „In Frieden mit den Religionen“ wollen die Synodalen nun weitere Schritte gehen. Andreas Goetze, Pfarrer für interreligiösen Dialog der EKBO, wird zum Thema „Religionen in Zeiten des Terrorismus“ einen Vortrag halten. Christliche, jüdische, muslimische und buddhistische Vertreter sind eingeladen, sich danach in einer Podiums diskussion auszutauschen.

Der Ausschuss „Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung“ wurde auf der Synode im Herbst 2017 gebeten, eine Vorlage zum Thema „Kirche des gerechten Friedens“ zu erarbeiten, die allen Gemeinden und kirchlichen Institutionen zur Verfügung gestellt wird. Diese soll nun beschlossen werden. Ziel ist, sich neu mit der Friedensbotschaft des Evangeliums auseinanderzusetzen. Das Thema Frieden wird sich bis zur Herbstsynode weiterziehen. Dann heißt es: „In Frieden mit der Gesellschaft“.

Außerdem stehen auf der Landessynode verschiedene Personalentscheidungen an. Es werden zwei neue Mitglieder für die Kirchenleitung gewählt. Jens-Hermann Kleine, seit 2015 in der Kirchenleitung, hat Brandenburg aus beruflichen Gründen Richtung Niedersachsen verlassen. Der Ältestenrat schlägt als seinen Nachfolger Andreas Hoffmann vor. Der Gymnasiallehrer für Deutsch, Geschichte und Religion in Nauen ist Mitglied des Gemeindekirchenrates in seinem Heimatort Döbern (Kirchenkreis Senftenberg-Spremberg).

Außerdem verlässt Superintendentin Katharina Furian, seit 2012 Mitglied, nach dem Sommer die Kirchenleitung. Als neue Leiterin der Abteilung Personalia der Ordinierten und Spezialseelsorge der EKBO wechselt sie ins Konsistorium und folgt auf Oberkonsistorialrat Harald Sommer, der in Ruhestand geht. Als mögliches neues Kirchenleitungsmitglied stehen aus dem Kreis der Superintendenten zwei Kandidaten zur Wahl: Carsten Bolz, Superintendent in Charlottenburg-Wilmersdorf und Rein hart Müller-Zetzsche, Superintendent in der Uckermark.

Mit dem im Herbst beschlossenen Strukturbericht verbunden ist ein neues Haushaltsaufstellungsgesetz, worüber nun abgestimmt wird. Neu ist, dass die Ständigen Ausschüsse eine grundlegende, gestaltende Funktion in Haushaltsfragen übernehmen. Bisher hat die Abteilung „Finanzen und Vermögen“ des Konsistoriums in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen auf Grundlage der Einnahmeplanungen den Doppel- sowie Nachtragshaushalt erstellt.

Mit dem neuen Haushaltsaufstellungsgesetz werden zuallererst die Ständigen Ausschüsse damit beauftragt, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und Mittel zu verteilen. Dazu sind ihnen sogenannte Handlungsbereiche zugeordnet: Zum Beispiel sind die Ständigen Ausschüsse „Gemeinde und Diakonie“ sowie „Theologe, Liturgie, Kirchenmusik“ für den Handlungsbereich „Verkündigung, Gemeinde, Kinderund Jugendarbeit, Seelsorge, Diakonie“ zuständig. Ihre Vorschläge bilden die Grundlage für die Arbeit der Finanzabteilung. Das erste Mal wird in dieser Form der Doppelhaushalt 2020/2021 erstellt, der im Herbst 2019 verabschiedet wird.

Durch diese neue Regelung ändert sich die Zusammenarbeit der Ausschüsse. Wie bei dem Beispiel deutlich, müssen Ausschüsse nun verstärkt gemeinsam tagen. Deshalb ist eine Änderung der Geschäftsordnung vorgesehen. Des Weiteren wird ein neuer Ständiger Ausschuss auf der Landessynode konstituiert, der Ausschuss für „Öffentlichkeit und Kommunikation, Digitalisierung und Vernetzung“. Felicitas Wilcke, Kirchenleitungsmitglied und IT-Expertin aus Nuthethal soll Vorsitzende des Ausschusses werden.

Weitere Änderungen der Grundordnung sind vorgesehen. Die Kreissynode des Kirchenkreises Berlin Nord-Ost hatte auf der Frühjahrssynode 2017 eine Änderung des Ältestenwahlrechtes beantragt. Aktuell ist wahlberechtigt, wer getauft und zum Abendmahl zugelassen ist. Letzteres soll nun gestrichen werden. Außerdem soll die Zahl der Synodalen verringert werden. Begründet wird dies damit, dass voraussichtlich bei der Bildung der nächsten Landessynode 2021 die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Synodalen nicht mehr eingehalten werden kann.

Aus den Kirchengemeinden gibt es zwei Anträge, die die Substanzerhaltungsrücklage in den Blick nehmen. Die Hoffnungskirchengemeinde Neu-Tegel argumentiert, dass die Steuereinnahmen nicht ausreichen, um Rücklagen zu bilden. Sie fordern eine „grundsätzliche Umverteilung der Einnahmen der Landeskirche zu Gunsten der Basisarbeit in den Gemeinden“.

Außerdem stellt der Kollektenausschuss seinen Zwischenbericht zum Antrag der Berliner Kirchengemeinde Bohnsdorf-Grünau vom Herbst 2017 vor. Dabei ging es um die Schwierigkeit, Bargeldkollekten einzuzahlen. Interessant bei dem Bericht: Es wird angeregt, die Möglichkeit der bargeldlosen Kollektenzahlung verstärkt in den Blick zu nehmen.

Die Vorlagen für die Landessynode sowie die vorläufige Tagesordnung finden Sie unter www.ekbo.de/wir/landessynode

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1. "Jeder einzelne Austritt schmerzt" Wolfgang Banse Die Kirchenaustritte sind hausgemacht.Hauptamtlich Tätige tragen zum größten Teil dazu bei.Die Aussage von Herrn Stäblein:"Jeder einzelne Austritt schmerzt", sind hohl und bleiben es.Frau Christina Bammel, Herr Christian Stäblein vertreten die EKBO nach innen , wie nach außen, im Bezug KdÖR, ihnen ist die Austrittszahlen zu zu schreiben, ohne wenn und aber.Der EKBO kann man eine gewisse Unfreundlichkeit bezeichnen, gegenüber Glieder, die Kunden sind. Effizient, Qualität kommen nicht tragen.WSie auch.Volkskirche war en die Gliedkirchen in der EKD nie, im Bezug Staatskirche.Menschen, gläubige Menschen leiden unter den Strukturen der Kirche, unter Arbeitnehmende, die in der Kirche ihren Dienst versehen.Dies und jenes wird experimentiert, Gläubige werden als Marionetten geführt, an Fäden gezogen.Demokratie ist nicht erleb, erfahrbar!Um 360Grad müßten sich die Kirchen innerhalb der EKD drehen, damit sie wieder Salonfähig werden.Wertschätzung erfährt nicht jede und jeder.Standesdünkel, Klassengesellschaft innerhalb der Kitrche ist erleb, erfahrbar.YAuch der Gleichheitsgrundsatz kommt nicht immer in den Kirchen zum Tragen."Haste was, bist de was", dies wird gelebt.Nicht identifizierbar ist es, wenn ein leitender Geistlicher, hier Bischof Stäblein, auf eien Podium aggressiv wird, im Bezug auf einen Pastor der SELK, hier Pastor.Dr.Dr.hc. Martens.Laut Ausgabe eines Gemeindebriefes, soll Herr Stäblein folgendes gessagt haben:"Der AltLutheraner nimmt uns alle Asylanten weg".Dies ist zu missbilligen!Der besagte Pfarrer tut etwas, mehr, als andere.Er arbeitet für vier.Seine Leistungen lassen sich sehen, zu würdfigen, was ertut, auch mit großen gesundheitlichen Problemem, wie Fieber.Nicht umsonst hat die Nachrichten Agentur IDEA Herrr Pfarrer Dr. Dr.hc Gottfried Martens vor Jahren als Pfarrer des Jahres gewählt. Kann Herr Stäblein, auch damit auf warten?!Der Zusammenhalt in den SELK Kirchengemeinden ist größer, als in den Kirchengemeinden der Amtskirche.Wo Anonymität vorhanden ist.Ein Ruck muss gehen, was die Kirchenleitung der EKBO betrifft. Nicht weiter so, wie bisher, sondern anders, mit Herz.Wieviel Kirchenglieder hatte die EKBO zu Beginn der ASmtszeit von Herrn Stäblein.Wieviel hat sie jetzt?Nicht ab, um aussitzen ist gefragt, sondern pastoralen Dienst.KLirche für andere sein, wie Dietrich Bonhoeffer es formulierte, dann hat die Kirche eine relle Überlebenschance.
2. Taufe Konfrimation Horst H. Krüger Mein Vorschlag: Verzcht auf die Konfirmation und statt dessen eine Kindersegnung und die Taufe dann Statt der Konfirmation. Taufe als Glaubenstaufe und Aufnahme in die Kirche, da spielt dann das Alter keine Rolle mehr wenn der Wunsch des Gläubigen vorhanden ist.
3. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.

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