Die Landessynode beschließt ein Gesetz zum Schutz vor Immobilien-Spekulationen.
Von Constance Bürger, Friederike Höhn, Sibylle Sterzik und Yvonne Jennerjahn (epd)
Da es kirchlichen Trägern immer schwerer fällt, Immobilien für ihre Arbeit zu erwerben, machte sich die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz dies zum Thema auf ihrer Herbsttagung vom 23. bis 26. Oktober. Diakoniedirektorin Barbara Eschen unterstrich, dass es auch für die Diakonie immer schwieriger sei, bezahlbaren Wohnraum als Trägerwohnungen für Menschen mit wenig Einkommen, für betreutes Wohnen oder Obdachlose zu bekommen. Bestmögliche Preise bei Verkauf oder Vermietung zu erzielen sei hingegen oft zur Querfinanzierung gemeindlicher Arbeit notwendig, so der Uckermarker Superintendent Reinhart Müller-Zetzsche.
Die Synodalen beschlossen daraufhin ein Kirchengesetz, das ein sogenanntes Vorerwerbsrecht für kirchliche Träger unter Verzicht auf Marktpreise vorsieht, wenn andere kirchliche Träger Immobilien oder Grundstücke veräußern wollen. Voraussetzung dafür ist eine kirchliche oder diakonische Nutzung durch die Erwerbenden. In diesen Fällen soll für die Immobilien und Grundstücke ein „spekulationsbereinigter Verkehrswert“ ermittelt werden.
Kirchenschiff mitfinanzieren
Die EKBO will das geplante bundesweite kirchliche Seenotrettungsbündnis finanziell unterstützen. Das entschied sie auf der Synode. Die Landeskirche werde dem Bündnis beitreten und finanzielle Mittel zur Anschaffung eines Schiffes und dessen Unterhalt bereitstellen. Diese sollen ausschließlich über Kollekten und Spenden gewonnen werden. Auch Gemeinden und Kirchenkreise sind dazu aufgerufen, beizutreten.
Die Landessynodalen entschieden sich außerdem für die Einführung des Landeskirchenweiten Intranets (LKI) als verbindliches Kommunikationsmittel. Hatten sie sich dazu im Frühjahr noch nicht durchringen können, weil die Frage nach Nutzen und Sicherheit unklar blieben, so kam die Zustimmung nun überraschend eindeutig. Ein entsprechendes Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Das LKI sei „das Fundament eines digitalen Arbeitsortes in unserer Kirche“, so Konsistorialpräsident Jörg Antoine. Die Finanzierung soll über den Vorwegabzug von Kirchensteuermitteln erfolgen.
Einsparungen sind notwendig
Die Synode beschloss einen rund 409 Millionen Euro umfassenden Nachtragshaushalt für 2019, vorgesehen waren zunächst rund 395 Millionen Euro. Der beschlossene Doppelhaushalt beträgt für 2020 417 Millionen Euro und für 2021 426 Millionen Euro. Die Landeskirche erwarte bis 2060 einen Rückgang ihrer Finanzkraft um rund 50 Prozent, sagte EKBO-Finanzchef Hartmut Fritz. Um das gegenwärtige Ausgabenniveau halten zu können, müssten dann entweder rund 50 Prozent Mehreinnahmen erzielt oder die Ausgaben entsprechend verringert werden. Vorbereitungen für Einsparungen seien deshalb erforderlich.
Die Synodalen verabschiedeten den Entwurf einer Abendmahlsordnung. Personen, die aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, dürfen am Abendmahl teilnehmen und zwar nicht – wie in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen – nur dann, wenn sie eine Wiederaufnahme begehren. Sie seien als Getaufte eingeladen und drücken durch die Abendmahlsteilnahme ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche aus. Wein und Traubensaft wurden bei der Austeilung des Abendmahls gleichgestellt. Dieser Entwurf sowie der auf der Synode vorgestellte Zwischenbericht zum Thema Ordination von Prädikanten wird weiter diskutiert.
Ein dazu von der EKBO beauftragtes Gutachten des Theologischen Ausschusses der Union Evangelischer Kirchen (UEK) fordert, dass alle ordiniert sein sollen, die verkündigen. Dabei gäbe es zwei Möglichkeiten für die EKBO, so Bischof Markus Dröge: die Praxis zu ändern und den einen Begriff der Ordination einzuführen. Oder es werden andere Wege gefunden, um klarer zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Beauftragung zum Verkündigungsdienst und der Einführung in einen konkret Dienst.
Mit dem Leitbild der EKBO als „lernende Organisation“, die neue Ideen aufnimmt und den Mut hat, überlebte Projekte und Traditionen zu beenden, beschrieb Bischof Dröge die von ihm und Arlett Rumpf, Leiterin der Geschäftsstelle Reformprozess, vorgetragenen Handlungsempfehlungen zum Abschluss des Reformprozesses „Salz der Erde“. Wichtig sei, so Dröge, dass künftig nicht nur um die Verteilung von Ressourcen gerungen werde. „Ich halte es für lebenswichtig für unsere Kirche, dass der Austausch über innovative Ideen, den wir beglückend erlebt haben, mitgenommen wird auf den Weg in die Zukunft.“
Zum Abschluss der Tagung wurde erstmals ein Gottesdienst gefeiert – zum Abschied von Bischof Dröge aus der Synode und um den Reformprozess und alle daran Beteiligten liturgisch zu würdigen.