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Kirchliche Immobilien in kirchlicher Hand

Auch Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, dürfen am Abendmahl teilnehmen. So sieht es der Entwurf einer Abendmahlsordnung vor, der bei der Synodentagung unserer Landeskirche beschlossen wurde. Was noch Thema war, wie es um die Teilnahme an der Seenotrettung und die Ordination von Prädikanten steht, und warum kirchliche Immobilien in Zukunft nur noch an kirchliche Träger weiter verkauft werden sollten, erfahren Sie im Artikel von Constance Bürger, Sibylle Sterzik, Friederike Höhn und Yvonne Jennerjahn.

<span style="font-size: 11px;">Die Landessynodalen tagten in der St. Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain. Foto: EKBO</span>



Die Landessynode beschließt ein Gesetz zum Schutz vor Immobilien-Spekulationen.

Von Constance Bürger, Friederike Höhn, Sibylle Sterzik und Yvonne Jennerjahn (epd)

Da es kirchlichen Trägern immer schwerer fällt, Immobilien für ihre Arbeit zu erwerben, machte sich die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz dies zum Thema auf ihrer Herbsttagung vom 23. bis 26. Oktober. Diakoniedirektorin Barbara Eschen unterstrich, dass es auch für die Diakonie immer schwieriger sei, bezahlbaren Wohnraum als Trägerwohnungen für Menschen mit wenig Einkommen, für betreutes Wohnen oder Obdachlose zu bekommen. Bestmögliche Preise bei Verkauf oder Vermietung zu erzielen sei hingegen oft zur Querfinanzierung gemeindlicher Arbeit notwendig, so der Uckermarker Superintendent Reinhart Müller-Zetzsche.

Die Synodalen beschlossen daraufhin ein Kirchengesetz, das ein sogenanntes Vorerwerbsrecht für kirchliche Träger unter Verzicht auf Marktpreise vorsieht, wenn andere kirchliche Träger Immobilien oder Grundstücke veräußern wollen. Voraussetzung dafür ist eine kirchliche oder diakonische Nutzung durch die Erwerbenden. In diesen Fällen soll für die Immobilien und Grundstücke ein „spekulationsbereinigter Verkehrswert“ ermittelt werden.

Kirchenschiff mitfinanzieren
Die EKBO will das geplante bundesweite kirchliche Seenotrettungsbündnis finanziell unterstützen. Das entschied sie auf der Synode. Die Landeskirche werde dem Bündnis beitreten und finanzielle Mittel zur Anschaffung eines Schiffes und dessen Unterhalt bereitstellen. Diese sollen ausschließlich über Kollekten und Spenden gewonnen werden. Auch Gemeinden und Kirchenkreise sind dazu aufgerufen, beizutreten.

Die Landessynodalen entschieden sich außerdem für die Einführung des Landeskirchenweiten Intranets (LKI) als verbindliches Kommunikationsmittel. Hatten sie sich dazu im Frühjahr noch nicht durchringen können, weil die Frage nach Nutzen und Sicherheit unklar blieben, so kam die Zustimmung nun überraschend eindeutig. Ein entsprechendes Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Das LKI sei „das Fundament eines digitalen Arbeitsortes in unserer Kirche“, so Konsistorialpräsident Jörg Antoine. Die Finanzierung soll über den Vorwegabzug von Kirchensteuermitteln erfolgen.

Einsparungen sind notwendig
Die Synode beschloss einen rund 409 Millionen Euro umfassenden Nachtragshaushalt für 2019, vorgesehen waren zunächst rund 395 Millionen Euro. Der beschlossene Doppelhaushalt beträgt für 2020 417 Millionen Euro und für 2021 426 Millionen Euro. Die Landeskirche erwarte bis 2060 einen Rückgang ihrer Finanzkraft um rund 50 Prozent, sagte EKBO-Finanzchef Hartmut Fritz. Um das gegenwärtige Ausgabenniveau halten zu können, müssten dann entweder rund 50 Prozent Mehreinnahmen erzielt oder die Ausgaben entsprechend verringert werden. Vorbereitungen für Einsparungen seien deshalb erforderlich.

Die Synodalen verabschiedeten den Entwurf einer Abendmahlsordnung. Personen, die aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, dürfen am Abendmahl teilnehmen und zwar nicht – wie in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen – nur dann, wenn sie eine Wiederaufnahme begehren. Sie seien als Getaufte eingeladen und drücken durch die Abendmahlsteilnahme ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche aus. Wein und Traubensaft wurden bei der Austeilung des Abendmahls gleichgestellt. Dieser Entwurf sowie der auf der Synode vorgestellte Zwischenbericht zum Thema Ordination von Prädikanten wird weiter diskutiert.

Ein dazu von der EKBO beauftragtes Gutachten des Theologischen Ausschusses der Union Evangelischer Kirchen (UEK) fordert, dass alle ordiniert sein sollen, die verkündigen. Dabei gäbe es zwei Möglichkeiten für die EKBO, so Bischof Markus Dröge: die Praxis zu ändern und den einen Begriff der Ordination einzuführen. Oder es werden andere Wege gefunden, um klarer zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Beauftragung zum Verkündigungsdienst und der Einführung in einen konkret Dienst.

Mit dem Leitbild der EKBO als „lernende Organisation“, die neue Ideen aufnimmt und den Mut hat, überlebte Projekte und Traditionen zu beenden, beschrieb Bischof Dröge die von ihm und Arlett Rumpf, Leiterin der Geschäftsstelle Reformprozess, vorgetragenen Handlungsempfehlungen zum Abschluss des Reformprozesses „Salz der Erde“. Wichtig sei, so Dröge, dass künftig nicht nur um die Verteilung von Ressourcen gerungen werde. „Ich halte es für lebenswichtig für unsere Kirche, dass der Austausch über innovative Ideen, den wir beglückend erlebt haben, mitgenommen wird auf den Weg in die Zukunft.“

Zum Abschluss der Tagung wurde erstmals ein Gottesdienst gefeiert – zum Abschied von Bischof Dröge aus der Synode und um den Reformprozess und alle daran Beteiligten liturgisch zu würdigen.

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1. "Jeder einzelne Austritt schmerzt" Wolfgang Banse Die Kirchenaustritte sind hausgemacht.Hauptamtlich Tätige tragen zum größten Teil dazu bei.Die Aussage von Herrn Stäblein:"Jeder einzelne Austritt schmerzt", sind hohl und bleiben es.Frau Christina Bammel, Herr Christian Stäblein vertreten die EKBO nach innen , wie nach außen, im Bezug KdÖR, ihnen ist die Austrittszahlen zu zu schreiben, ohne wenn und aber.Der EKBO kann man eine gewisse Unfreundlichkeit bezeichnen, gegenüber Glieder, die Kunden sind. Effizient, Qualität kommen nicht tragen.WSie auch.Volkskirche war en die Gliedkirchen in der EKD nie, im Bezug Staatskirche.Menschen, gläubige Menschen leiden unter den Strukturen der Kirche, unter Arbeitnehmende, die in der Kirche ihren Dienst versehen.Dies und jenes wird experimentiert, Gläubige werden als Marionetten geführt, an Fäden gezogen.Demokratie ist nicht erleb, erfahrbar!Um 360Grad müßten sich die Kirchen innerhalb der EKD drehen, damit sie wieder Salonfähig werden.Wertschätzung erfährt nicht jede und jeder.Standesdünkel, Klassengesellschaft innerhalb der Kitrche ist erleb, erfahrbar.YAuch der Gleichheitsgrundsatz kommt nicht immer in den Kirchen zum Tragen."Haste was, bist de was", dies wird gelebt.Nicht identifizierbar ist es, wenn ein leitender Geistlicher, hier Bischof Stäblein, auf eien Podium aggressiv wird, im Bezug auf einen Pastor der SELK, hier Pastor.Dr.Dr.hc. Martens.Laut Ausgabe eines Gemeindebriefes, soll Herr Stäblein folgendes gessagt haben:"Der AltLutheraner nimmt uns alle Asylanten weg".Dies ist zu missbilligen!Der besagte Pfarrer tut etwas, mehr, als andere.Er arbeitet für vier.Seine Leistungen lassen sich sehen, zu würdfigen, was ertut, auch mit großen gesundheitlichen Problemem, wie Fieber.Nicht umsonst hat die Nachrichten Agentur IDEA Herrr Pfarrer Dr. Dr.hc Gottfried Martens vor Jahren als Pfarrer des Jahres gewählt. Kann Herr Stäblein, auch damit auf warten?!Der Zusammenhalt in den SELK Kirchengemeinden ist größer, als in den Kirchengemeinden der Amtskirche.Wo Anonymität vorhanden ist.Ein Ruck muss gehen, was die Kirchenleitung der EKBO betrifft. Nicht weiter so, wie bisher, sondern anders, mit Herz.Wieviel Kirchenglieder hatte die EKBO zu Beginn der ASmtszeit von Herrn Stäblein.Wieviel hat sie jetzt?Nicht ab, um aussitzen ist gefragt, sondern pastoralen Dienst.KLirche für andere sein, wie Dietrich Bonhoeffer es formulierte, dann hat die Kirche eine relle Überlebenschance.
2. Taufe Konfrimation Horst H. Krüger Mein Vorschlag: Verzcht auf die Konfirmation und statt dessen eine Kindersegnung und die Taufe dann Statt der Konfirmation. Taufe als Glaubenstaufe und Aufnahme in die Kirche, da spielt dann das Alter keine Rolle mehr wenn der Wunsch des Gläubigen vorhanden ist.
3. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.

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