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Rechnungen geprüft

Auf ihrer letzten Tagung hat die Landessynode die Jahresrechnung 2019 abgenommen. Peter Struppek, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet

Foto: epd

Von Peter Struppek

Traditionell im Sinne einer regel­mäßigen Verfahrensweise erfolgte in der Herbstsynode 2021 die ­Abnahme der Jahresrechnung 2019 und damit die sogenannte Entlastung des Wirtschafters kraft Amtes durch die Landessynode. 

Grundlage dieses regelmäßigen jährlichen ­Prozesses bilden die ­Jahresrechnung nach Feststellung durch die Kirchenleitung, der Prüf­bericht des kirchlichen Rechnungshofes und – auf beidem aufbauend – der Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis ist etwas formalisierter als die Rechnungsprüfung und Entlastung des Haushalts in Gemeinde oder Kirchenkreis. In der Sache ist es gleich.

Rechnungsprüfung ist in der Regel „zahlenlastig“ und betrifft im Schwerpunkt die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Also nichts Theologisches oder kirchlich Innovatives – klingt somit nach Pflicht­aufgabe und vielleicht auf den ersten Blick etwas langweilig. 

Verfolgt man jedoch die Diskussion im Ausschuss – gerade auch unter Beteiligung der Finanz­­ab­teilung des Konsistoriums und des kirchlichen Rechnungshofes – lässt sich das Gegenteil wahrnehmen. Denn Rechnungsprüfung bildet das gesamte Themenspektrum des kirchlichen Handelns ab und ist damit zumindest auf den zweiten Blick ­inhaltlich und fachlich spannend.

Dabei kann der Ausschuss seine Prüfungsschwerpunkte zudem noch eigenständig bestimmen. So bildet ein Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2022 die Frage der zutreffenden ­Bewertung von Rücklagen und Rückstellungen im Rahmen der Vermögens- und Finanzlage. Sind dabei die Versorgungsrückstellungen auf Grundlage von mathematischen Gutachten ausreichend gedeckt? Wie verhält es sich mit den landeskirchlichen Beteiligungen und erfolgt die Anlage von finanziellen Mitteln nach der geltenden Vermögensanlage­verordnung – also nachhaltig und ethisch vertretbar? Gerade diese letzte Frage interessiert viele. 

Auch die konkrete Ausgestaltung der landeskirchlichen Prüfung durch das Oberrechnungsamt der EKD (ORA) ist abzustimmen und festzu­legen. Denn im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit prüft das ORA bereits die Jahresrechnung 2020 unserer Landeskirche. Damit ist auch im Ausschuss zu diskutieren und zu entscheiden, welche besonderen Bereiche oder Schwerpunkte durch ORA in den Blick genommen werden sollen. 

Peter Struppek ist Verwaltungsjurist in der brandenburgischen Finanzver­waltung und lebt in Brandenburg/Havel.

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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