Von Peter Struppek
Traditionell im Sinne einer regelmäßigen Verfahrensweise erfolgte in der Herbstsynode 2021 die Abnahme der Jahresrechnung 2019 und damit die sogenannte Entlastung des Wirtschafters kraft Amtes durch die Landessynode.
Grundlage dieses regelmäßigen jährlichen Prozesses bilden die Jahresrechnung nach Feststellung durch die Kirchenleitung, der Prüfbericht des kirchlichen Rechnungshofes und – auf beidem aufbauend – der Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis ist etwas formalisierter als die Rechnungsprüfung und Entlastung des Haushalts in Gemeinde oder Kirchenkreis. In der Sache ist es gleich.
Rechnungsprüfung ist in der Regel „zahlenlastig“ und betrifft im Schwerpunkt die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Also nichts Theologisches oder kirchlich Innovatives – klingt somit nach Pflichtaufgabe und vielleicht auf den ersten Blick etwas langweilig.
Verfolgt man jedoch die Diskussion im Ausschuss – gerade auch unter Beteiligung der Finanzabteilung des Konsistoriums und des kirchlichen Rechnungshofes – lässt sich das Gegenteil wahrnehmen. Denn Rechnungsprüfung bildet das gesamte Themenspektrum des kirchlichen Handelns ab und ist damit zumindest auf den zweiten Blick inhaltlich und fachlich spannend.
Dabei kann der Ausschuss seine Prüfungsschwerpunkte zudem noch eigenständig bestimmen. So bildet ein Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2022 die Frage der zutreffenden Bewertung von Rücklagen und Rückstellungen im Rahmen der Vermögens- und Finanzlage. Sind dabei die Versorgungsrückstellungen auf Grundlage von mathematischen Gutachten ausreichend gedeckt? Wie verhält es sich mit den landeskirchlichen Beteiligungen und erfolgt die Anlage von finanziellen Mitteln nach der geltenden Vermögensanlageverordnung – also nachhaltig und ethisch vertretbar? Gerade diese letzte Frage interessiert viele.
Auch die konkrete Ausgestaltung der landeskirchlichen Prüfung durch das Oberrechnungsamt der EKD (ORA) ist abzustimmen und festzulegen. Denn im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit prüft das ORA bereits die Jahresrechnung 2020 unserer Landeskirche. Damit ist auch im Ausschuss zu diskutieren und zu entscheiden, welche besonderen Bereiche oder Schwerpunkte durch ORA in den Blick genommen werden sollen.
Peter Struppek ist Verwaltungsjurist in der brandenburgischen Finanzverwaltung und lebt in Brandenburg/Havel.