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Tag des Herrn und der Sonne

Seit 1700 Jahren gibt es den arbeitsfreien Sonntag

Sonntag Brot
„... wenn ihr zusammenkommt, brecht das Brot und sagt Dank.”

Von Claudia Schülke (epd)

Als Tag der „Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ ist der Sonntag heute im Grundgesetz verankert. Der erste, der den arbeitsfreien Sonntag unter staatlichen Schutz stellte, war vor 1700 Jahren ein ­römischer Kaiser. „Alle Richter, die Stadtbevölkerung und die Handwerker sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen“, verfügte Konstantin I. in einem Edikt vom 3. März 321. Die Bauern durften ihre Felder allerdings bestellen, weil sie von der Witterung abhängig waren.

Mit einer digitalen Feier wollen Kirchen und Gewerkschaften das ­Jubiläum in diesem Jahr begehen und den arbeitsfreien Sonntag verteidigen. „1700 Jahre freier Sonntag sind eine Verpflichtung, künftigen Angriffen auf die Arbeitsruhe energisch entgegenzutreten“, erklärt die „Allianz für den freien Sonntag“: Der Sonntag gehöre nicht der Wirtschaft, sondern der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung.

Am siebten Tage ruhte Gott, heißt es schon in der biblischen Schöpfungsgeschichte. Für die Juden wurde der Sabbat zum Ruhetag, für die frühen Christen der Tag danach: An ihm war Jesus gemäß den Evangelienberichten von den Toten auferstanden. Die Christen kamen zum Gebet zusammen, ein arbeitsfreier Ruhetag war der Tag aber vor Kaiser Konstantin nicht – anders als der ­jüdische Sabbat, den frühe christliche Autoren als Feiertag verwarfen.

Wie kam es dazu? In der Apostelgeschichte des Neuen Testaments ist noch vom „Sabbat“ die Rede, an dem die christusgläubigen Juden zusammenkamen. In der wenig späteren Apokalypse spricht der Verfasser ­jedoch vom „Herrentag“ und in der Didache, einer frühen Gemeindeordnung, heißt es zu Beginn des zweiten Jahrhunderts: „An jenem Herrentag, wenn ihr zusammenkommt, brecht das Brot und sagt Dank.“

Ein paar Jahrzehnte später schrieb Justin der Martyrer von ­diesem Tag des gemeinsamen Gebets und wöchentlichen Liebesmahls als dem „Tag, den man Sonnentag nennt“. Für die Römer war es der zweite Wochentag – nach dem ­Saturntag, mit dem die antike Planetenwoche begann. Er war dem unbesiegten Sonnengott „Sol invictus“ geweiht.

Als Konstantin den Sonnentag als Feiertag einführte, „beglaubigte er damit die endgültige Ablösung des Christentums vom Judentum“, schreibt der Religionsphilosoph Micha Brumlik in seinem Buch über die „Entstehung des Christentums“.

Die Quellenlage rund um das genaue Datum ist kompliziert. „Konstantin hat den ,dies solis‘ (Tag der Sonne) möglicherweise schon vor 321 zu einem staatlichen Ruhetag ­erhoben“, sagt Stefan Rebenich, ­Althistoriker in Bern. „Wir können diese Entscheidung allerdings erst aus zwei späteren Gesetzestexten ­rekonstruieren, die zwar aus dem Jahr 321 datieren, aber eine entsprechende Regelung voraussetzen.“

Das früheste Edikt ist jenes vom 3. März 321, festgehalten im Codex Justinianus III 12, 2; ein weiterer Erlass im Codex Theodosianus II 8,1 datiert vom 3. Juli. In diesem wird es als „unwürdig“ bezeichnet, am „Sonnentag“ vor Gericht zu streiten. „Dieser Tag soll der Verehrung dienen und wohlgefälligen Werken“, verkündete Konstantin laut der Übersetzung von Viola Heutger, Fachjuristin für Römisches Recht. Sklaven durften aber auch am Sonntag freigelassen werden. „Wichtig ist“, erklärt Rebenich: „Beide Texte regeln nur Ausnahmen vom allgemeinen Ruhegebot.“ Das bestätigt auch der emeritierte Alt­historiker Klaus Martin Girardet: „Die grund­legende Norm ,Sonntagsruhe‘ muss früher festgelegt worden sein.“

Kaiser schrieb Sonntagsgebet

Der weströmische Kaiser Konstantin siegte im Jahr 312 nach christlicher Legendenbildung im Zeichen des Kreuzes über seinen Kontrahenten Maxentius. Im Jahr darauf traf er mit dem oströmischen Kaiser Licinius die „Mailänder ­Vereinbarung“, die den – lange Zeit verfolgten – Christen Kultfreiheit ­gewährte und die junge Kirche zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts erklärte. 

Wann also Konstantin den Tag seines Schutzgottes „Sol invictus“, den „Herrentag“ der Christen, tatsäch­lich erstmals zum verpflichtenden Staatsfeiertag erhob, ist nicht bekannt. „Meine Ansicht geht dahin, dass Konstantin als ein Christ um der Christen und ihres Gottes willen, der circa 311 auch zu seinem Gott geworden war, den Sonnentag zum Ruhetag gemacht hat, und zwar kurz nach seinem Sieg über Maxentius am 28. Oktober 312“, vermutet Girardet. Für seine Soldaten verfasste der Kaiser persönlich ein Sonntagsgebet, das sein Biograf, ­Bischof Eusebius von Caesarea, festgehalten hat.

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1. "Jeder einzelne Austritt schmerzt" Wolfgang Banse Die Kirchenaustritte sind hausgemacht.Hauptamtlich Tätige tragen zum größten Teil dazu bei.Die Aussage von Herrn Stäblein:"Jeder einzelne Austritt schmerzt", sind hohl und bleiben es.Frau Christina Bammel, Herr Christian Stäblein vertreten die EKBO nach innen , wie nach außen, im Bezug KdÖR, ihnen ist die Austrittszahlen zu zu schreiben, ohne wenn und aber.Der EKBO kann man eine gewisse Unfreundlichkeit bezeichnen, gegenüber Glieder, die Kunden sind. Effizient, Qualität kommen nicht tragen.WSie auch.Volkskirche war en die Gliedkirchen in der EKD nie, im Bezug Staatskirche.Menschen, gläubige Menschen leiden unter den Strukturen der Kirche, unter Arbeitnehmende, die in der Kirche ihren Dienst versehen.Dies und jenes wird experimentiert, Gläubige werden als Marionetten geführt, an Fäden gezogen.Demokratie ist nicht erleb, erfahrbar!Um 360Grad müßten sich die Kirchen innerhalb der EKD drehen, damit sie wieder Salonfähig werden.Wertschätzung erfährt nicht jede und jeder.Standesdünkel, Klassengesellschaft innerhalb der Kitrche ist erleb, erfahrbar.YAuch der Gleichheitsgrundsatz kommt nicht immer in den Kirchen zum Tragen."Haste was, bist de was", dies wird gelebt.Nicht identifizierbar ist es, wenn ein leitender Geistlicher, hier Bischof Stäblein, auf eien Podium aggressiv wird, im Bezug auf einen Pastor der SELK, hier Pastor.Dr.Dr.hc. Martens.Laut Ausgabe eines Gemeindebriefes, soll Herr Stäblein folgendes gessagt haben:"Der AltLutheraner nimmt uns alle Asylanten weg".Dies ist zu missbilligen!Der besagte Pfarrer tut etwas, mehr, als andere.Er arbeitet für vier.Seine Leistungen lassen sich sehen, zu würdfigen, was ertut, auch mit großen gesundheitlichen Problemem, wie Fieber.Nicht umsonst hat die Nachrichten Agentur IDEA Herrr Pfarrer Dr. Dr.hc Gottfried Martens vor Jahren als Pfarrer des Jahres gewählt. Kann Herr Stäblein, auch damit auf warten?!Der Zusammenhalt in den SELK Kirchengemeinden ist größer, als in den Kirchengemeinden der Amtskirche.Wo Anonymität vorhanden ist.Ein Ruck muss gehen, was die Kirchenleitung der EKBO betrifft. Nicht weiter so, wie bisher, sondern anders, mit Herz.Wieviel Kirchenglieder hatte die EKBO zu Beginn der ASmtszeit von Herrn Stäblein.Wieviel hat sie jetzt?Nicht ab, um aussitzen ist gefragt, sondern pastoralen Dienst.KLirche für andere sein, wie Dietrich Bonhoeffer es formulierte, dann hat die Kirche eine relle Überlebenschance.
2. Taufe Konfrimation Horst H. Krüger Mein Vorschlag: Verzcht auf die Konfirmation und statt dessen eine Kindersegnung und die Taufe dann Statt der Konfirmation. Taufe als Glaubenstaufe und Aufnahme in die Kirche, da spielt dann das Alter keine Rolle mehr wenn der Wunsch des Gläubigen vorhanden ist.
3. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.

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