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Umbenennung abwegig

Bischof Christian Stäblein widerspricht dem Vorschlag, Martin-Luther-Straßen umzubenennen

Foto: epd

Berlin/epd Bischof Christian ­Stäblein lehnt eine Umbenennung von Martin-Luther-Straßen wegen des Antisemitismus des Kirchen­reformators ab. Er finde das ab­wegig, schreibt Stäblein in einer ­Kolumne der Berliner „B.Z.“ vom vergangenen Donnerstag. Martin Luther (1483–1546) sei, wenn es um die Gründung des eigenen Glaubens gehe, ein großer Freiheitskämpfer gewesen.

Antijüdische Hetzreden sind keine Entschuldigung


„Er war aber auch ein Mensch mit ­antijüdischen Vorstellungen und Denkmustern, ein großer Geist, aus dessen Mund und Feder zugleich antijüdische Hetzreden flossen“, so Stäblein. Dass das in seiner Epoche und darüber hinaus lange zur christlichen Theologie gehörte, dürfe keine Entschuldigung sein. Und dass sich bei Luther gerade in frühen Schriften auch Worte voller Wertschätzung für den jüdischen Glauben finden, ändere nichts an ­seinen furchtbaren anti­semitischen Aussagen.

Die evangelischen Kirchen hätten diese antijüdische Seite Luthers beim Reformationsjubiläum 2017 ausdrücklich benannt. Im Zentrum von Luthers Namen und Wirken wohne aber auch die Freiheit – für den ­Einzelnen und für Europa. Was der Reformator für die Kirche und die gesamteuropäische Kultur mit errungen und auf den Weg gebracht habe, sei Freiheit. „Dafür steht sein Name, auch für mich“, betonte Stäblein.

Daran zu erinnern verdiene nicht nur die Benennung von Kirchen, sondern auch von Straßen. „Luthers antijüdische Denkmuster müssen wir dabei bekennen und aufarbeiten. Das wäre konsequent in seinem Sinne: mit Luther gegen Luther für die Freiheit des anderen eintreten“, so Stäblein.

Laut Studie 290 problematische Straßen 


Laut einer Studie im Auftrag des ­Berliner Antisemitismusbeauftragten Samuel Salzborn haben 290 Straßen- und Platznamen in Berlin ­problematische, antisemitische Bezüge. Der Studienautor Felix Sassmannshausen aus Leipzig empfahl bei der Vorstellung im Dezember 2021 eine gesellschaftliche Debatte und in einer Vielzahl der Fälle auch eine Umbenennung. Dazu gehören neben der Martin-Luther-Straße mit der Otto-Dibelius-Straße und dem Pastor-Niemöller-Platz weitere Namen berühmter evangelischer Theologen. 

Die Studie hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. Der Berliner ­Antisemitismusbeauftragte hat die Vorschläge wiederholt verteidigt. Ein Stadtplan sei kein Museum, sagte Salzborn der „Berliner Morgenpost“. Er teile nicht den Eindruck, dass durch Umbenennungen historische Erinnerungen verloren gingen.

Der Streit um die etwa 2,3 Kilometer lange Martin-Luther-Straße  in Berlin-Schöneberg ist dabei nicht neu. Im September 2020 forderte eine Initiative bereits eine Umbenennung, weil ­Luther „in seiner Zeit für ausgebeutete Menschen, Minderheiten und Frauen eine sehr negative Rolle gespielt“ habe, wie es hieß. 

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1. "Jeder einzelne Austritt schmerzt" Wolfgang Banse Die Kirchenaustritte sind hausgemacht.Hauptamtlich Tätige tragen zum größten Teil dazu bei.Die Aussage von Herrn Stäblein:"Jeder einzelne Austritt schmerzt", sind hohl und bleiben es.Frau Christina Bammel, Herr Christian Stäblein vertreten die EKBO nach innen , wie nach außen, im Bezug KdÖR, ihnen ist die Austrittszahlen zu zu schreiben, ohne wenn und aber.Der EKBO kann man eine gewisse Unfreundlichkeit bezeichnen, gegenüber Glieder, die Kunden sind. Effizient, Qualität kommen nicht tragen.WSie auch.Volkskirche war en die Gliedkirchen in der EKD nie, im Bezug Staatskirche.Menschen, gläubige Menschen leiden unter den Strukturen der Kirche, unter Arbeitnehmende, die in der Kirche ihren Dienst versehen.Dies und jenes wird experimentiert, Gläubige werden als Marionetten geführt, an Fäden gezogen.Demokratie ist nicht erleb, erfahrbar!Um 360Grad müßten sich die Kirchen innerhalb der EKD drehen, damit sie wieder Salonfähig werden.Wertschätzung erfährt nicht jede und jeder.Standesdünkel, Klassengesellschaft innerhalb der Kitrche ist erleb, erfahrbar.YAuch der Gleichheitsgrundsatz kommt nicht immer in den Kirchen zum Tragen."Haste was, bist de was", dies wird gelebt.Nicht identifizierbar ist es, wenn ein leitender Geistlicher, hier Bischof Stäblein, auf eien Podium aggressiv wird, im Bezug auf einen Pastor der SELK, hier Pastor.Dr.Dr.hc. Martens.Laut Ausgabe eines Gemeindebriefes, soll Herr Stäblein folgendes gessagt haben:"Der AltLutheraner nimmt uns alle Asylanten weg".Dies ist zu missbilligen!Der besagte Pfarrer tut etwas, mehr, als andere.Er arbeitet für vier.Seine Leistungen lassen sich sehen, zu würdfigen, was ertut, auch mit großen gesundheitlichen Problemem, wie Fieber.Nicht umsonst hat die Nachrichten Agentur IDEA Herrr Pfarrer Dr. Dr.hc Gottfried Martens vor Jahren als Pfarrer des Jahres gewählt. Kann Herr Stäblein, auch damit auf warten?!Der Zusammenhalt in den SELK Kirchengemeinden ist größer, als in den Kirchengemeinden der Amtskirche.Wo Anonymität vorhanden ist.Ein Ruck muss gehen, was die Kirchenleitung der EKBO betrifft. Nicht weiter so, wie bisher, sondern anders, mit Herz.Wieviel Kirchenglieder hatte die EKBO zu Beginn der ASmtszeit von Herrn Stäblein.Wieviel hat sie jetzt?Nicht ab, um aussitzen ist gefragt, sondern pastoralen Dienst.KLirche für andere sein, wie Dietrich Bonhoeffer es formulierte, dann hat die Kirche eine relle Überlebenschance.
2. Taufe Konfrimation Horst H. Krüger Mein Vorschlag: Verzcht auf die Konfirmation und statt dessen eine Kindersegnung und die Taufe dann Statt der Konfirmation. Taufe als Glaubenstaufe und Aufnahme in die Kirche, da spielt dann das Alter keine Rolle mehr wenn der Wunsch des Gläubigen vorhanden ist.
3. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.

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