Von Albrecht von Alvensleben
Ein Klausurtag der Kirchenleitung fand am 2. März in Berlin statt. Zu diesem hatte sich die Kirchenleitung zusätzlich zur Klausurtagung im September in Dresden entschieden, da die Fülle der Themen auf dieser nicht in ausreichender Tiefe behandelt werden konnte. Auch die monatlich stattfindenden Sitzungen bieten hierzu nicht ausreichend Raum. Ein wichtiges Thema war die Wiederbesetzung des Amtes der Generalsuperintendentin des Sprengels Berlin, Ulrike Trautwein, die zum 31. Dezember 2024 in den Ruhestand tritt.
Die Landessynode hatte der Kirchenleitung den Auftrag gegeben zu prüfen, wie hoch die Anzahl der Generalsuperintendent:innen künftig sein soll. Das Amt an sich wurde von der Synode nicht in Frage gestellt. Es galt also zu entscheiden, ob das Amt der Generalsuperintendentin von Berlin nach dem 1. Januar 2025 wiederbesetzt werden kann, oder ob es bis zur Klärung künftiger Strukturen vakant gehalten wird. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Amtszeiten der Generalsuperintendentin von Görlitz und des Generalsuperintendenten von Potsdam 2028 beziehungsweise 2031 und die Amtszeit der Pröpstin 2029 enden.
Das Thema wurde intensiv und teilweise kontrovers diskutiert. Im Ergebnis hat die Kirchenleitung beschlossen, das Amt der Generalsuperintendentin von Berlin zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2031 wiederzubesetzen und die Landessynode um die dafür notwendigen Gesetzesänderungen zu bitten. Diese gab auf ihrer Frühjahrstagung in Görlitz ihre Zustimmung dafür.
Gleichzeitig hat sich die Kirchenleitung verpflichtet, der Landessynode spätestens zur Herbstsynode 2026, also noch in dieser Wahlperiode, die notwendigen Beschlussvorschläge zur Struktur ab 1. Januar 2032 zuzuleiten. Dieser Beschluss bietet einige Vorteile. Zum einen sendet er das notwendige Signal, das auch in der theologischen Leitungsebene der Landeskirche die Bereitschaft zu Einsparungen vorhanden ist. Gleichzeitig bietet er die Möglichkeit, die notwendigen Entscheidungen gut vorzubereiten, ohne diese wirklich auf die lange Bank zu schieben. Zur Umsetzung verbleibt dann auch ausreichend Zeit. Mit diesen Beschlüssen werden die finanziellen Spielräume der Landeskirche genutzt, da nach der mittelfristigen Finanzplanung größere finanzielle Einbrüche erst nach 2031 zu erwarten sind.