Von Uli Schulte Döinghaus (mit dk)
Seit vielen Jahren diskutieren Christinnen und Christen in evangelischen Gemeinden über das Abendmahl: Dürfen Nichtgetaufte und Kinder teilnehmen? Oder wie verhält es sich bei der Taufe: Kann sie auch ohne Paten stattfinden, wenn keine gefunden werden können? Dies sind Fragen, die die Ordnung des kirchlichen Lebens betreffen. Ist die derzeit in der EKBO gültige Fassung der kirchlichen Lebensordnung noch zeitgemäß? Was hat sich bewährt? Wo gibt es Gesprächsbedarf?
„An vielen Stellen besteht unter den sich rasant verändernden Bedingungen für die kirchliche Arbeit erheblicher Nachsteuerungsbedarf ... bis hin zu der Frage, ob das Genre einer solchen Orientierung bzw. Ordnung für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zeitgemäß ist.“ Das schreibt Bischof Christian Stäblein in einer Vorlage, welche die Synodalen der Landeskirche in diesen Tagen auf ihrer Herbstsynode beraten.
Die Kirchenleitung bittet das Parlament der EKBO – zentraler Diskussions- und Entscheidungsort für die Ordnung der Kasualien –, einen Prozess der Neuordnung des kirchlichen Lebens für die Landeskirche anzustoßen. Damit will man perspektivisch adäquater auf eigene Entwicklungen und Eigenheiten reagieren können, heißt es in dem Antrag.
Vor 20 Jahren verfasste die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK, damals EKU) die aktuell in unserer Landeskirche gültige „Ordnung des kirchlichen Lebens“. Neben der Anhaltischen Kirche gilt sie nur noch in den Gebieten der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Pommerschen Evangelischen Kirche (heute Nordkirche). In den anderen Gebieten und Landeskirchen gelten eigene Ordnungen. Innerhalb der letzten 20 Jahre gab es gesellschaftliche, demografische und lebenswirkliche Veränderungen. Die traditionelle Ausgestaltung von Kasualien hat sich zum Teil überlebt, kollidiert mit den Bedürfnissen der Menschen.
Die UEK überarbeitet zurzeit ihre kirchliche Rahmenordnung gemeinsam mit der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Ein Entwurf zur „Orientierung im kirchlichen Leben“ als Nachfolgeregelung der Lebensordnung der EKU sowie der Leitlinien kirchlichen Lebens der VELKD liegt bereits vor. Die Landeskirchen sind dazu angehalten, über den Vorschlag zu diskutieren und bis März 2023 eine Stellungnahme einzureichen. „Die Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, Grundlinien und Orientierungstexten der Rahmenordnung kann bei der Arbeit in der EKBO unterstützen und bereichernd sein“, heißt es dazu in dem Antrag der Kirchenleitung.
Erst vor wenigen Wochen startete Pröpstin Christina-Maria Bammel eine Online-Gesprächsreihe rund um die verschiedenen Aspekte der kirchlichen Ordnung. Diese läuft noch bis Ende November, um verschiedene Meinungen einzuholen. Konvente, Kreis- und Gemeindekirchenräte können sich für eigene Workshops anmelden, die von Evangelischer Akademie und Amt für kirchliche Dienste unterstützt werden. Eine neue Kirchenordnung für die EKBO könnte 2024 präsentiert werden.
Gesprächsabende
(jeweils 19–21 Uhr, via Zoom)
15. November: Konfirmation und Begleitung von jungen Menschen
23. November: Taufe, Taufanbahnung, Patenamt – Wie kann es damit weitergehen?
29. November: Warum, wozu, weshalb eine Lebensordnung? Am Beispiel der Abschnitte Diakonie, Seelsorge und Öffentlichkeitsarbeit
Anmeldung, E-Mail: greiner(at)ekbo.de