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Auf veränderte Lebensbedingungen reagieren

Die Herbstsynode der EKBO spricht über zeitgemäßen Umgang mit Kasualien wie Taufe und Abendmahl

Kirchliche Trauungen sind besonders im städtischen Raum nachgefragt. Foto: Juli Schmidt, CC0

Von Uli Schulte Döinghaus (mit dk)

Seit vielen Jahren ­dis­kutieren ­Christinnen und Christen in evangelischen Gemeinden über das Abendmahl: Dürfen Nichtgetaufte und ­Kinder teilnehmen? Oder wie verhält es sich bei der Taufe: Kann sie auch ohne Paten stattfinden, wenn keine gefunden werden können? Dies sind Fragen, ­die die Ordnung des kirchlichen Lebens betreffen. Ist die derzeit in der EKBO gültige Fassung der kirchlichen Lebensordnung noch zeitgemäß? Was hat sich bewährt? Wo gibt es Gesprächs­bedarf? 

„An vielen Stellen besteht unter den sich rasant verändernden ­Bedingungen für die kirchliche ­Arbeit erheblicher Nachsteuerungsbedarf ... bis hin zu der Frage, ob das Genre einer ­solchen Orientierung bzw. Ordnung für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zeitgemäß ist.“ Das schreibt Bischof Christian Stäblein in einer Vorlage, welche die Synodalen der Landeskirche in diesen Tagen auf ihrer Herbstsynode beraten. 

Die Kirchenleitung bittet das ­Parlament der EKBO – ­zentraler Diskussions- und Entscheidungsort für die Ordnung der­ ­Kasualien –, einen Prozess der ­Neuordnung des kirch­lichen Lebens für die Landeskirche anzustoßen. Damit will man perspektivisch ­adäquater auf eigene Entwicklungen und Eigenheiten ­reagieren können, heißt es in dem Antrag. 

Vor 20 Jahren verfasste die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK, damals EKU) die aktuell in ­unserer Landeskirche ­gültige „Ordnung des kirchlichen ­Lebens“. Neben der Anhaltischen  Kirche gilt  sie nur noch in  den Gebieten der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und  der Pommerschen Evangelischen Kirche (heute Nordkirche). In den anderen Gebieten und Landes­kirchen gelten eigene Ordnungen. Innerhalb der letzten 20 Jahre gab es ­ gesellschaftliche, ­demografische und lebenswirkliche Veränderungen. Die traditionelle Ausgestaltung von Kasualien hat sich zum Teil überlebt, kollidiert mit den Bedürfnissen der Menschen. 

Die UEK überarbeitet zurzeit ihre kirchliche Rahmenordnung gemeinsam mit der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Ein Entwurf zur „Orientierung im kirch­lichen  Leben“ als Nachfolgeregelung der Lebens­ordnung der EKU sowie der Leit­linien kirchlichen Lebens der VELKD liegt bereits vor. Die Landes­kirchen sind dazu angehalten, über den Vorschlag zu diskutieren und bis März 2023 eine Stellungnahme einzureichen. „Die Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, Grundlinien und Orientierungs­t­exten der Rahmenordnung kann bei der ­Arbeit in der EKBO unterstützen und bereichernd sein“, heißt es dazu in dem Antrag der Kirchenleitung.

Erst vor wenigen Wochen startete Pröpstin Christina-Maria Bammel eine Online-Gesprächsreihe rund um die verschiedenen Aspekte der kirchlichen Ordnung. Diese ­läuft noch bis Ende November, um ­verschiedene Meinungen ein­zuholen. Konvente, Kreis-  und Gemeinde­kirchenräte können sich für eigene Workshops anmelden, die von Evangelischer Akademie und Amt für kirchliche Dienste unterstützt werden. Eine neue ­Kirchenordnung für die EKBO könnte 2024 präsentiert werden. 

Gesprächsabende
(jeweils 19–21 Uhr, via Zoom)
15. November: Konfirmation und Begleitung von jungen Menschen
23. November: Taufe, Taufanbahnung, Patenamt – Wie kann es damit weitergehen?
29. November: Warum, wozu, weshalb eine Lebensordnung? Am Beispiel der Abschnitte Diakonie, Seelsorge und Öffentlichkeitsarbeit
Anmeldung, E-Mail: greiner(at)ekbo.de

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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