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Berliner Bischöfe kritisieren Sterbehilfe-Urteil

Stäblein zeigt sich "ziemlich verstört" über Begründung des Gerichts

Foto: Jörn Neumann/epd

Berlin/epd Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts scharf kritisiert. Damit habe das Gericht "eine für viele erschreckende Neubewertung des Lebensschutzes vorgenommen", erklärte Koch in einem Gottesdienst am Sonntag in der Berliner St. Joseph-Kirche. Gesellschaftlich werde mit dem Urteil das Empfinden wachsen, "dass es lebenswertes und lebensunwertes Leben gibt". Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Christian Stäblein, sagte am Samstag im rbb-Hörfunk, die Argumentation des Gerichts habe ihn "ziemlich verstört".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Die Vorschrift sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte das höchste deutsche Gericht. Es sei dem Gesetzgeber aber nicht untersagt, die Suizidhilfe zu regulieren. Geklagt hatten schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte. Sie sahen im bisherigen Recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit.

Erzbischof Koch betonte, mit der Feststellung des Gerichts, dass ein "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" unvereinbar mit dem Grundgesetz sei, werde im Umkehrschluss der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" Tür und Tor geöffnet. Er sehe deshalb die Entscheidung der Karlsruher Richter "kritisch".

Das Gericht habe "viele Aspekte des Schutzes des menschlichen Lebens nicht oder kaum berücksichtigt", sagte der katholische Theologe weiter. So seien Sterbewünsche - das zeigten alle Untersuchungen - ambivalent und "von Bedrängnissen und Augenblickstimmungen" abhängig.

Die Absolutsetzung der Selbstbestimmung eines jeden Menschens, wie sie im Urteil zum Ausdruck komme, bedeute eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung. Eine Schutzpflicht des Staates für das Leben sei damit in dieser Frage minimalisiert worden, so Koch.

Bischof Stäblein betonte: "Wenn ich das Urteil richtig verstehe, will es allen wohlmeinenden, aber bevormundenden Vorschriften wehren, indem es klar stellt: Niemand hat dir dein Lebensende vorzuschreiben, erst recht nicht, wenn du unheilbar krank bist." Das Gericht wolle wohl damit Freiheit zulassen - "nicht als erstes zum Sterben", sondern "Freiheit zum Leben", und betone, was diese Freiheit stärkt; auch gegen sozialen Druck von außen, das Leben aufzugeben.

Auf die Frage "Wem gehört unser Sterben" sei seine persönliche "Antwort des Glaubens" aber sehr klar, sagte Stäblein weiter: "Es gehört nicht anderen, es gehört nicht mir, sondern Gott. Er hat das Leben geschenkt, er nimmt es wieder zu sich." Die Aufgabe der Gesellschaft sei es deshalb, gerade kranken Menschen "bis zum letzten Atemzug" zu helfen, das Leben als Geschenk zu betrachten.

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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