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Die Kirche richtete eine Mauer auf

Pfarrer*innen, die aus der DDR ausreisten, bekamen Strafmaßnamen ihrer Kirche zu spüren. Zwei von ihnen schildern, was sie erlebten

Verschiedene Menschen wollten oder mussten die DDR verlassen. Foto: pixabay

Von Sibylle Sterzik

9. November 1989: Dietmar Linke und seine Frau Barbe stehen vor dem Schlagbaum an der Chaussee­straße. Auf Westseite ist er noch geschlossen, Ostberlin rollen schon die Trabis in den Westen. Menschen passieren die deutsch-deutsche Grenze und ­jubeln. Die Mauer ist auf. Wenig später geht auch der Schlagbaum auf Westberliner Seite auf. 

Das Ehepaar Linke, beide Jahrgang 1944, dürfte eigentlich nicht nach Ostberlin. „Bis 1999 gilt für Sie das Einreiseverbot“, legten die Behörden bei ihrer Ausreise in den Westen 1983 fest. Doch dann drängen die Menschen um sie herum. Plötzlich sind sie in Ostberlin. „Freude über Freude“, beschreibt Dietmar Linke das Unbeschreibliche. 

Die Schlinge zog sich zu


Vor sechs Jahren verließen sie die DDR. Erst seit 1987 dürfen der Pfarrer und die Pfarrerin wieder arbeiten. „Die Schlinge zog sich immer mehr zu“, versucht Dietmar Linke zu erklären, warum sie sich gewzungen sahen, im November 1983 den Ausreiseantrag zu stellen. Bald nach Dienst­antritt in Meinsdorf-Wiepersdorf bei Jüterbog geriet der Pfarrer ins Visier der DDR-Staatssicherheit. 

1975, 30 Jahre nach Kriegsende, führte Linke eine ökumenische Woche unter dem Thema „Juden und Christen – ökumenische Fragen unserer Zeit“ durch. Staatsfunktionäre unterstellten Linke, er würde damit Propaganda für den imperialistischen Staat Israel betreiben. Und er würde von außen gelenkt und ­finanziert. Ein geplanter Kinder­kirchentag wurde verboten, die ­Nutzung der Gaststätte am Kreis­kirchentag untersagt. Gegen Linke wurde von der Stasi ein ­Operativer Vorgang eröffnet.

Ähnlich ging es Thomas Naumann, geboren 1958. Als Vikar der Kirchenprovinz Sachsen organisierte er den Kirchentag im Juni 1988 in Halle mit. Seine Frau Marina hatte die regime­kritischen „Frauen für den Frieden“ in Halle mitgegründet. Auch sie gerieten früh ins Netz der Stasi. 1983 wurde Marina Naumann aus dem Schuldienst entfernt und bekam keine Anstellung mehr. Die Stasi legte einen „operativen Vorgang“ an, ein Verfahren zur Bearbeitung feindlich-­negativer Personen oder Kräfte, so der Stasi-Jargon. 

Verdeckt ermittelte die Stasi mit Beschattung, Kontrolle, Zerrüttungsversuchen des persönlichen Umfelds, heimlichen Wohnungsdurchsuchungen. Nachbarn waren Stasispitzel. Nach staatlicher Drangsalierung und zunehmender Verbitterung entschlossen sie sich im August 1988 schweren Herzens, einen Antrag auf Ausreise zu stellen. Der damalige Bischof Christoph Demke äußerte in einem Gespräch Verständnis. Aber er verlor kein Wort über das in der Kirchenprovinz Sachsen übliche „Disziplinarverfahren gegen ausreisewillige Pfarrerinnen und Pfarrer“. Das mündete in vielen Fällen in der Aberkennung der Ordinationsrechte bei Ausreise. Das disziplinarische Verfahren wurde von ostdeutschen Kirchen­-Juristen gebilligt, dienstrechtlich begründet und von westlichen Kirchen respektiert. 

Auch in Dietmar Linkes neuer Gemeinde ab 1978 in Neuenhagen am südöstlichen Rand von Berlin wurde wieder eine Veranstaltung verboten: Am 3. Oktober 1979, wenige Tage vor dem 30. Jahrestag der DDR, sollte der ­Regimekritiker und Schriftsteller Stefan Heym in der Kirche Neuen­hagen lesen. „Der Staatsfeind Heym wird das Territorium dieser Gemeinde nicht betreten“, erklärte der Bürgermeister wenige Tage vor der geplanten Veranstaltung. Linke entgegnete, er werde die Veranstaltung trotzdem durchführen. Die Staatsmacht drohte mit Personenkontrollen. Menschen wollte Dietmar Linke nicht gefährden und verschob die Lesung auf den Reformationstag.

Abhörgeräte im Wohnzimmer


Ein „Operativer Vorgang“, der OV „Kreuz“, wurde nun gegen Barbe und Dietmar Linke angelegt. Bespitzelung, falsche Anschuldigungen, Einschüchterung. Im Februar 1980 verwanzten Stasi-Mitarbeiter das Wohnzimmer, in dem Linkes sich mit Regimekritikern trafen. „Von dem Moment an bist du auf Sendung“, sagt er lakonisch. Drei Jahre später waren auch im Amtszimmer Abhörgeräte positioniert. Ein fingierter Brief wurde vom Bürgermeister benutzt, um Linke das Unterschlagen von Geld zu unterstellen, angeblich von der holländischen Partnergemeinde gesammelt für die Kirchengemeinde. Als er den Vorgang dem Konsistorium der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg mitteilte, wusste man bereits Bescheid. Wieso hatte dann niemand mit ihm geredet, fragte er sich? 

Gespräche folgten, Generalsuperintendent Grünbaum vermerkte in Linkes Personalakte: „Der Staats­sicherheitsdienst ist am Werk und versucht, Linke mürbe zu machen.“ ­Bischof Gottfried Forck versuchte, ihn aus der Schusslinie zu nehmen. „Sie müssen weg aus Neuenhagen.“ Doch wohin? Ohne Telefon und Außenkontakte in die Uckermark, wie Forck vorschlug? „Das wäre der Tod im eigenen Land“, wehrt Linke ab.  

Ausreisen? Das bedeutete den Abbruch aller Sozialkontakte. Zudem argumentierte die Kirche: Ein Hirte verlässt seine Herde nicht. Heute sagt er: Jeder sei ersetzbar. Und man könne theologisch auch Abraham zitieren. Gott rief ihn aus seiner Heimat heraus und er zog los.  

Als Linke dem damaligen Konsistorialpräsidenten Manfred Stolpe berichtete, dass die Stasi im Juli 1983 in einer Nacht- und Nebelaktion ins Pfarrhaus und in sein Amtszimmer eingebrochen sei, reagierte dieser: „So ein Mann wie Sie – damit müssen Sie leben.“ So schildert es Linke, heute Pfarrer im Ruhestand in Berlin. Er kritisiert: Auf die Hilferufe und Signale hätten Kirchenleitung und Konsistorium nicht in entsprechender Weise reagiert. „Sie hätten dem Fall nachgehen und versuchen müssen, die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.“ Stattdessen gaben sie Dietmar Linke das Gefühl, er sei zu sensibel, solle sich damit abfinden und sich zurück­nehmen. Die Konflikte spitzten sich durch die Arbeit in der Friedensbewegung zu. 1982 initiierten er und seine Frau Barbe mit anderen die „Friedenswerkstatt“ Berlin. Im August 1983 waren beide Mitinitiatoren der Aktion „Fasten für das Leben“ in der Berliner Erlöserkirche. Barbe Linke gehörte zur Gruppe „Frauen für den Frieden“ Berlin. Am 1. September 1983 wurden beide bei einer Lichterkette oppositioneller Gruppen vor der Botschaft der USA in Berlin fest­genommen. 

„Ich habe versucht, mich dagegen zu stemmen, bis ich nicht mehr konnte.“ Zermürbt, in die Enge getrieben, unterschrieben die beiden im November 1983 den Ausreise­antrag. Am 22. Dezember fiel die Tür hinter ihnen ins Schloss Richtung Westberlin. ­Bischof Forck hatte ihn gewarnt: „Bruder Linke, wenn Sie rausgehen, sind Sie erstmal zwei Jahre außen vor.“ Auch hier galt die Vereinbarung zwischen EKD-­Kirche und DDR-Kirchenbund, ausgereiste ­Pfarrer und Pfarrerinnen nicht vor Ablauf von zwei Jahren anzustellen. Doch diese Disziplinarmaßnahme war nicht die einzige. 

Ahnungslos vor der Ausreise


Thomas Naumann und seine Frau hatten in Halle davon gehört, dass ausgereiste Pfarrer im Westen Schwierigkeiten bekamen, angestellt zu werden. Doch von einer solchen Vereinbarung wussten sie nichts. Auch nicht, dass ausgereiste Pfarrer in einem Disziplinarverfahren ihre Ordinationsrechte verlieren. Das schildert er in seinem Vortrag vom 26. Mai 2018 in Halle/Saale beim Forum zum Bußwort der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. „Wir bitten Gott und die Menschen, die durch die Kirchen und ihre Mitarbeitenden geschädigt wurden, um Vergebung“, heißt es da im Blick auf Unrecht und Versagen der Kirchen zwischen 1945 und 1989. 

Als Naumann sich nach seiner Ausreise bei der hessischen Partnerkirche vorstellte, teilte ihm Oberkirchenrat Schwöbel in Darmstadt mit: „Ich sei ,ein Hirte, der die Herde verlassen habe‘. Aus Solidarität mit den Schwestern und Brüdern in der DDR stelle man keine ,entlaufenen ­Pfarrer‘ ein.“ 

Später erfährt Naumann, dass zuvor in Magdeburg ein sogenannter Freigabeausschuss getagt und seinen negativen Beschluss nach Hessen übermittelt haben muss. Er wies darauf hin, dass er als Vikar weder ordiniert, noch Gemeindepfarrer gewesen sei. Erfolglos. „Am meisten hat mich die Verweigerung gedemütigt, unsere konkreten Lebensverhältnisse auch nur anzusehen. Ich habe diese Unterredung als kirchlich verhängtes und sehr weitreichendes Berufsverbot verstanden.“ Denn es galt nicht nur für den Pfarrdienst, sondern für alle ­Tätigkeiten beim Arbeitgeber Kirche in der Bundesrepublik, schreibt er. „Als Betroffener steht man (...) fassungslos vor diesem gesamtdeutschen kirchlichen Repressionsapparat, der über Jahrzehnte offensichtlich bestens funktioniert hat und von dem ich damals (...) überhaupt keine Ahnung hatte.“ 

Das änderte sich für das Ehepaar Naumann erst in der Schweiz. 1989 zog er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Theologischen Fakultät der Universität nach Bern, wo er später habilitierte. 1997 wurde er dort ordiniert und erhielt wenige Tage später den Ruf auf die Professur für Biblische Exegese und Biblische Theologie in Siegen, die er noch heute innehat.

Jede Fürsorge erloschen


Als Dietmar Linke in Berlin seinen „Antrag auf Entlassung aus dem Dienst“ stellte, bat er darum, die Rechte aus der ­Ordination behalten zu dürfen. Die Kirchenleitung lehnte ab. Nur Bischof Forck stimmte dafür. Das las Linke später in seiner Personalakte. Stolpe wünschte ihm in einem Brief Gottes Segen. „Damit war jede Fürsorge der Kirche erloschen. Pensionsansprüche weg. Keine Berechtigung mehr, auf die Kanzel zu steigen und kein Anspruch, wieder von einer Kirche übernommen zu werden. Du hattest Dein Berufspatent verloren.“ 

Für eine Anstellung etwa in der Partnerkirche im Westen war auch hier eine Freigabe aus dem Osten notwendig. Die bekam Linke nach zwei Jahren. Nach einer erfolglosen Bewerbung im Rheinland im Frühjahr 1984 klopfte Linke dann bei der Westberliner Kirche an. Fehlanzeige. 

Der Westberliner Personalreferent Wewerke riet ihm schon 1984,  „so schnell wie möglich Westberlin zu verlassen. Sie stören unser gutes Verhältnis zur Ostregion“. Bischof Forck setzte sich trotzdem für Dietmar Linke ein. Doch zum damaligen Bischof Martin Kruse drang Linke nicht vor. Als im Dezember 1986 doch ein Gespräch mit Kruse möglich wurde, signalisierte dieser Entgegenkommen. Dreieinhalb Jahre nach der Ausreise durfte Dietmar Linke im Sommer 1987 wieder Pfarrer sein: in der Kapernaumgemeinde in ­Berlin-Wedding. Superintendent Minkner überreichte ihm seine neue Ordinationsurkunde. Barbe Linke, durfte als Klinikseelsorgerin arbeiten. Zwei Jahre später fiel die Mauer. 

Als Zeitzeugen gefragt 


Dietmar Linke schrieb seine Erfahrungen auf in dem Buch „Niemand kann zwei Herren dienen“ (1988). Seine Frau Barbe Linke verarbeitet bis heute ihre Erlebnisse in Romanen. Beide sind als Zeitzeugen gefragt in der politischen Bildung, lesen in Kirchen. In dieser Woche sind sie bei 250 Schülerinnen und Schülern in der Aula eines Gymnasiums bei Dortmund zu Gast. 

Die Maueröffnung hatte für ­Linkes auch den Vorteil, ihre Akten einsehen zu können. „Da liest du die Drehbücher der Staatssicherheit in den Stasi-Akten und die Personalakte der Kirche. Und du merkst: Du hattest keine Macke, Du warst nicht zu ­sensibel.“ In seinem Buch „Bedrohter Alltag – Als Pfarrer im Fokus des MfS“ (2015) dokumentiert Linke, was die Stasi hinter den Kulissen an Plänen zur Zersetzung in den Jahren entwickelte. 

Aus den Akten geht auch hervor: „Es gab auch die, die sich über Dich geärgert haben. Die Kirchenleitung hat auch aufgeatmet, als wir draußen waren. Denn sie wurde immer wieder belagert vom Rat des Bezirkes und dem Staatssekretariat für Kirchenfragen.“ Dennoch kritisiert er, dass die Kirchenleitung in Ostberlin ihn damals vor der Abstimmung nicht eingeladen und angehört habe. 

Nach der Wende stellte Linke einen Antrag an die Kirchenleitung auf Rehabilitierung. Doch in dem Brief, den er vom damaligen Bischof Wolfgang Huber erhält, steht sinngemäß, so Linke, es bestehe keine Veranlassung etwas zu rehabilitieren. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass eine Inhaftierung bevorstehen würde. In dem Fall hätte sich die Kirche für ihn eingesetzt. Doch die Stasi hatte längst ihre Taktik geändert. 1976 erklärte Stasi-Minister Erich Mielke, Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, sollten nicht inhaftiert werden, sondern kaputtgemacht, kriminalisiert oder zur Ausreise gedrängt werden. „So ist man mit uns verfahren“, sagt Linke.  

Verantwortung annehmen


In Westberlin gründete Linke eine Selbsthilfegruppe für „übergesiedelte Kollegen, die „Arbeitsgemeinschaft vom Ordinationsentzug betroffener Pfarrer“. Es ging ihnen um ihre Ordinationsrechte und um Rehabilitierung. Einige von ihnen erzählen ihre Geschichte in dem Buch „Streicheln, bis der Maulkorb fertig ist“, (1993). 

Er habe nach der Wende genug Signale gesendet. Die Kirche sollte zur Kenntnis nehmen, was damals stattgefunden hat. Und ihr eigenes Handeln reflektieren. „Es geht hier um Menschen, für die die Kirche Verantwortung getragen hat. Da wechsele ich die Gemeinde von Ost nach West. Und es wird von der Kirche eine Mauer errichtet.“ 

Von den klaren Worten im Bußwort der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sei er überrascht gewesen, sagt Dietmar Linke. Darin bekennt die EKM, dass sich die Kirche in der DDR hätte deutlicher positionieren können und dem sozialistischen System entschiedener entgegentreten müssen. 

Thomas Naumann war tief berührt davon, was er auf dem ersten Forum zu dem Bußwort hörte. „Dass die Repressalien, denen ausgereiste Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Westkirchen bei ihren Versuchen ausgesetzt waren, die Ordinationsrechte wieder zu erlangen, als ­bedrückender erlebt wurden als die Drangsalierungen durch die Stasi.“ Für diese Ausgrenzung trage die ­Kirche „die alleinige Verant­wortung“. 

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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