Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Die Taufe ein Teil der Ordnung des kirchlichen Lebens

Die Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden.

In ihrer Kolumne stellt ­Pröpstin Christina-Maria Bammel einmal im Monat Konzepte

zu Gegenwartsfragen, ­Papiere, ­innovative ­Zukunftsprojekte, aber auch ­Ereignisse

der kirchlichen Vergangenheit auf den Prüfstand.

 

Von Christina-Maria Bammel

 

„Die Taufe kann weder rückgängig ­gemacht noch wiederholt werden. Auch beim Kirchenaustritt behält sie ihre Gültigkeit. Selbst ein Austritt aus der Kirche kann den Zuspruch und ­Anspruch des Evangeliums nicht aufheben, der in der Taufe sichtbaren Ausdruck gefunden hat. Um der Taufe willen wird sich die Gemeinde der Ausgetretenen besonders annehmen, ihnen nachgehen, für sie beten und sie immer wieder zur Rückkehr in die Kirche einladen.“  Wo steht’s?  In der „Ordnung des Kirchlichen Lebens“, auch Lebensordnung genannt. Sie ist eine besondere Mischung aus theologischen Einsichten, Wahrnehmungen zur jeweiligen Gegenwart, biblischen Zitaten und Regelungsbemühungen. Letztes klingt dann so: „Mit der Taufe von Erwachsenen ist die Zulassung zum Abendmahl verbunden“ (Artikel 22).

Gemeinden arbeiten mit der jetzigen Version mal mehr, mal weniger seit 1999. Lebensordnungen müssen vor allem eins sein: lebensnah und nicht an der Lebenswirklichkeit unserer ­Kirche vorbei geschrieben. Gleichzeitig ist wichtig zu markieren, was den ­erkennbar evangelischen Charakter kirchlichen Handelns ausmacht, wenn wir taufen, das Abendmahl ­feiern, trauen, konfirmieren oder bestatten. Es geht um Grundlinien des Gemeindelebens, das sich ja zu erneuern sucht. Was, wenn die Ordnung selbst eine Erneuerung braucht, weil sie „vorläufig und fragmentarisch“ ist, wie es auf den ersten Seiten der Ordnung heißt? Eine Überarbeitung ist dran. So sieht es die Synode. Warum?

Mehrere Gründe: Die Sprachwahl des vergangenen Jahrhunderts etwa ist revisions­bedürftig: Mich durchzuckt es, wenn ich das Wort „Ungetaufte“ höre oder „Entzug der Zulassung“ zum Abendmahl. Wie geht einladende Kirche? Kann man wirklich noch generell all das regeln, was vor 30, 20 Jahren geregelt wurde? Es gibt ­andere Krisen und Erfordernisse als damals. Unsere Welt ist digitaler geworden, vernetzter. Da wirkt die Regelung zum „Abmeldeschein“ (Dimissoriale) wie ein analoger Gruß aus der Vergangenheit. Viel wichtiger: Die Migrationsbewegungen unserer Zeit und Zukunft, die plurale Gesellschaft, das stellt uns heute völlig anders die Frage nach einer profund durchdachten und mit Leben gefüllten Interkulturalität und Diversität unserer hoffentlich inklusiver werdenden Kirche. Eine Lebensordnung kann das im Licht des Evangeliums abbilden und stärker den Geist des Willkommens atmen. Beteiligen Sie sich gern an den Diskussionen auf dem Weg zu einer neuen Ordnung, im digitalen Austausch, in Online-Abenden und in Werknachmittagen – zwischen März und August 2023. Unter www.ekbo.de /rahmenordnung-kirchliches-leben können Sie sich informieren und Rückmeldungen hinterlassen.

In diesem Jahr finden noch zwei Online-Abende zur „Orientierung im kirchlichen Leben“ statt. 

23. November 2022, 19-21 Uhr: Taufe, Taufanbahnung, Patenamt – Wie kann es damit weitergehen?

29. November 2022, 19-21 Uhr: Warum, wozu, weshalb eine Lebensordnung?

 

 

 

 

Artikelkommentar

Artikelkommentar
captcha
Bitte tragen Sie das Ergebnis der Rechenaufgabe in das Feld ein.
Hinweis: Die von Ihnen ausgefüllten Formulardaten werden lediglich für die Zwecke des Formulars genutzt. Eine andere Verwendung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Artikelkommentare

(3) Artikel Name Ihr Kommentar
1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

Hier gelangen Sie zur Übersicht über alle Kommentare.