In ihrer Kolumne stellt Pröpstin Christina-Maria Bammel einmal im Monat Konzepte
zu Gegenwartsfragen, Papiere, innovative Zukunftsprojekte, aber auch Ereignisse
der kirchlichen Vergangenheit auf den Prüfstand.
Von Christina-Maria Bammel
„Die Taufe kann weder rückgängig gemacht noch wiederholt werden. Auch beim Kirchenaustritt behält sie ihre Gültigkeit. Selbst ein Austritt aus der Kirche kann den Zuspruch und Anspruch des Evangeliums nicht aufheben, der in der Taufe sichtbaren Ausdruck gefunden hat. Um der Taufe willen wird sich die Gemeinde der Ausgetretenen besonders annehmen, ihnen nachgehen, für sie beten und sie immer wieder zur Rückkehr in die Kirche einladen.“ Wo steht’s? In der „Ordnung des Kirchlichen Lebens“, auch Lebensordnung genannt. Sie ist eine besondere Mischung aus theologischen Einsichten, Wahrnehmungen zur jeweiligen Gegenwart, biblischen Zitaten und Regelungsbemühungen. Letztes klingt dann so: „Mit der Taufe von Erwachsenen ist die Zulassung zum Abendmahl verbunden“ (Artikel 22).
Gemeinden arbeiten mit der jetzigen Version mal mehr, mal weniger seit 1999. Lebensordnungen müssen vor allem eins sein: lebensnah und nicht an der Lebenswirklichkeit unserer Kirche vorbei geschrieben. Gleichzeitig ist wichtig zu markieren, was den erkennbar evangelischen Charakter kirchlichen Handelns ausmacht, wenn wir taufen, das Abendmahl feiern, trauen, konfirmieren oder bestatten. Es geht um Grundlinien des Gemeindelebens, das sich ja zu erneuern sucht. Was, wenn die Ordnung selbst eine Erneuerung braucht, weil sie „vorläufig und fragmentarisch“ ist, wie es auf den ersten Seiten der Ordnung heißt? Eine Überarbeitung ist dran. So sieht es die Synode. Warum?
Mehrere Gründe: Die Sprachwahl des vergangenen Jahrhunderts etwa ist revisionsbedürftig: Mich durchzuckt es, wenn ich das Wort „Ungetaufte“ höre oder „Entzug der Zulassung“ zum Abendmahl. Wie geht einladende Kirche? Kann man wirklich noch generell all das regeln, was vor 30, 20 Jahren geregelt wurde? Es gibt andere Krisen und Erfordernisse als damals. Unsere Welt ist digitaler geworden, vernetzter. Da wirkt die Regelung zum „Abmeldeschein“ (Dimissoriale) wie ein analoger Gruß aus der Vergangenheit. Viel wichtiger: Die Migrationsbewegungen unserer Zeit und Zukunft, die plurale Gesellschaft, das stellt uns heute völlig anders die Frage nach einer profund durchdachten und mit Leben gefüllten Interkulturalität und Diversität unserer hoffentlich inklusiver werdenden Kirche. Eine Lebensordnung kann das im Licht des Evangeliums abbilden und stärker den Geist des Willkommens atmen. Beteiligen Sie sich gern an den Diskussionen auf dem Weg zu einer neuen Ordnung, im digitalen Austausch, in Online-Abenden und in Werknachmittagen – zwischen März und August 2023. Unter www.ekbo.de /rahmenordnung-kirchliches-leben können Sie sich informieren und Rückmeldungen hinterlassen.
In diesem Jahr finden noch zwei Online-Abende zur „Orientierung im kirchlichen Leben“ statt.
23. November 2022, 19-21 Uhr: Taufe, Taufanbahnung, Patenamt – Wie kann es damit weitergehen?
29. November 2022, 19-21 Uhr: Warum, wozu, weshalb eine Lebensordnung?