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Kirchenparlament wählt Präsidentin des Konsistoriums

Dr. Viola Vogel wurde zur Leiterin der obersten Verwaltungsbehörde der EKBO gewählt

Viola Vogel

Berlin, 22. April 2023 – Im Rahmen der 6. Tagung der Fünften Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) wurde Dr. Viola Vogel zur neuen Präsidentin des Konsistoriums, der obersten Verwaltungsbehörde der EKBO, gewählt. Die 45-jährige Juristin wurde mit 65 Stimmen von 97 Stimmen im ersten Wahlgang von der Landessynode gewählt. Zur Wahl gestellt hatten sich auch Simon Welten und Christina Rieffel-Braune.

Bischof Christian Stäblein zeigt sich erfreut über die Wahl. „Ich gratuliere Frau Dr. Viola Vogel zu ihrer Wahl. Mit ihr gewinnt die EKBO eine in Diakonie, Kirche, Gesellschaft und Recht erfahrene und herausragende Persönlichkeit, die der Kirche auf dem Weg in die Zukunft gut tut. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr. Ich danke allen, die sich zur Wahl gestellt haben.“

Präses Harald Geywitz gratuliert im Namen der Synode. „Ich bin allen dankbar, die sich dem demokratischen Auswahlverfahren unserer Synode gestellt haben. Ich gratuliere Frau Dr. Vogel und freue mich mit der gesamten Landessynode auf die Zusammenarbeit mit der neuen Konsistorialpräsidentin.“

Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), ihr gehören 108 Mitglieder an. Die Präsidentin wird auf zehn Jahre gewählt.

Dr. Viola Vogel wurde 1978 in Berlin geboren und studierte in Potsdam Rechtswissenschaften und französisches Recht. Nach dem Referendariat und zweiten Examen in Braunschweig/Celle und einer Anwaltstätigkeit in Berlin ist sie von 2008 bis 2021 als juristische Kirchenbeamtin im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens im Personal-, Grundsatz- und Finanzdezernat tätig gewesen. Sie wurde in den Jahren von 2011 bis 2014 abgeordnet an das Kirchenrechtliche Institut der EKD in Göttingen und bei Prof. Dr. Michael Heinig zum Thema „Religionsrecht der DDR und der Volksrepublik Polen“ promoviert. Seit 2018 engagiert sich Dr. Viola Vogel u.a. ehrenamtlich in der Wohnungslosenarbeit der Christophorus-Kirchengemeinde DD-Laubegast. Seit 2021 ist sie Vorständin für Wirtschaft und Recht im Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. und von dort als Vertreterin des Diakonischen Werkes in zahlreiche Gremien entsandt, u.a. als Mitglied im Ethikkomitee der Stiftung Herrnhuter Diakonie, Hospiz Bischofswerda.

Hintergrund
Das Konsistorium steht als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche den Gemeinden beratend zur Seite. Seine Zuständigkeit betrifft grundsätzlich alle Angelegenheiten der Landeskirche. Das Konsistorium unterstützt die beiden Leitungsorgane der Landeskirche – Landessynode und Kirchenleitung – bei ihrer Arbeit. Es führt die Rechtsaufsicht über die Gemeinden und Kirchenkreise und die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden im Pfarrdienst, die Superintendentinnen und Superintendenten sowie über die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Konsistoriums besteht in der Beratung der Gemeinden und Kirchenkreise insbesondere in Rechtsangelegenheiten und bei der Wahrnehmung der geistlichen Aufgaben. Das Konsistorium ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören der Präsident, die Pröpstin und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter an. Vorsitzender des Kollegiums ist der Präsident oder Präsidentin

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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