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Macht auf die Tür

Kirchengemeinden planen wieder ihre Weihnachtsgottesdienste unter Corona-Bedingungen

In mehreren sächsischen Kirchen ist am vergangenen Sonntag gegen das Coronavirus geimpft worden, zum Beispiel im Haus der Kathedrale des Bistums Dresden-Meißen in Dresden (Foto) und in der Dresdner Frauenkirche. Die Impfaktion fand in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz statt. Sie geht auf eine gemeinsame Initiative der sächsischen Landeskirche und des Bistums Dresden-Meißen zurück. Foto: Matthias Rietschel/epd

Von Uli Schulte Döinghaus

Corona drückt den Stempel auf. Über die gesamte Breite der Nachricht, die im Gemeindebrief der uckermärkischen Kirchengemeinde Templin ­abgedruckt ist, steht dick rot umrandet und in Großbuchstaben „Wegen ­Corona abgesagt.“ Der Maria-Magdalenen-Markt, der eigentlich für ­diesen Sonnabend auf dem Kirchplatz Templin geplant war, ist der Pandemie zum Opfer gefallen. 

Da und dort in den Kirchen­gemeinden der EKBO werden ähn­liche Absagen für Veranstaltungen formuliert. Aber Gottesdienste am  Heiligabend und Weihnachten sind bisher nicht abgesagt worden. Die Gemeindekirchenräte sprechen sich aktuell dafür aus, sie zu feiern – wenn auch unter strengen Auflagen. Für den Zugang zu den Weihnachtsgottesdiensten in der Havelstadt Brandenburg etwa müssen Tickets erworben werden – zum Preis von einem Euro, der „Brot für die Welt“ zugutekommt. 

„Offene Kirchen“ am Heiligabend in Sachsen 


Anders in Sachsen: „Bei uns ist gegebenenfalls wieder ,Offene Kirche‘ angesagt“, sagt Pfarrer Ulrich Wollstadt von der Versöhnungs­kirchenge-meinde Görlitz, zu der acht Dörfer im Süden von Görlitz ­gehören. „Die Dorfkirchen sind zu klein für die Weihnachtsgottesdienste unter Pandemiebedingungen.“ Vom frühen Nachmittag bis in den Abend hinein sollen die Kirchen geöffnet sein. Ein Weihnachtsbaum und ein beleuchteter Stern im Chorraum werden die Besuchenden empfangen. 

Diese Möglichkeit soll im Hochinzidenzland Sachsen am Heiligabend und dem Weihnachtsfeiertag vielfach an die Stelle von gemeinschaftlichen Gottesdiensten treten. Mancherorts in sächsischen Kirchen soll das Prinzip 2G-Plus ­gelten, so dass auch Geimpfte und Genesene einen aktuellen Test vorzeigen müssen. Zu den Gottesdiensten im ­Advent gilt die 3G-Regel. Ob die Vorgaben eingehalten werden, überprüfen in der Regel Ehrenamt­liche im Eingangsbereich. 

Weiter nördlich, in und um ­Eisenhüttenstadt, will man am Heiligabend dem Winter im Freien trotzen. „Wir machen wie im letzten Jahr, als zu den verschiedenen Dorfkirchen zwischen 80 und 120 Menschen kamen, die Christvespern im Freien“, sagt Pfarrer Mathias Wohlfahrt vom Pfarrsprengel Ziltendorf. 

Der weihnachtlichen Attraktivität des Kirchenangebots tue dies­­ ­keinen Abbruch, so Wohlfahrt. Im ­Gegenteil: „Neben dem kirchlichen Posaunenchor unterstützen uns auch die örtlichen Blasorchester, Bläsergruppen, die sonst in den Kneipen und Sälen zu Feierlich­keiten spielen. Die Weihnachtslieder proben sie gern für uns.“ 

Einige planen mit der 2G-Plus-Regel 


Immer häufiger wird sogar die 2G-Regel genannt, wenn es um die Planung von Weihnachtsgottesdiensten geht. In der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche gilt dies zum Beispiel in Gottesdiensten, für die mit erhöhten Besuchszahlen zu rechnen ist, so auch am Heiligabend. „Dann könnten aber auch alle Plätze ohne Abstand genutzt werden“, schreibt die Gemeinde in ihrem Internetportal. Auch Pfarrer Peter Martins von der Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ in Berlin-Friedenau schließt strenge Auflagen mit konsequenten Kontrollen am Eingang nicht aus: „Für Weihnachten planen wir 2G oder sogar 2G-Plus in den Gottesdiensten.“ Ähnlich gehen übrigens auch die katho­lischen ­Kirchengemeinden des Erzbistums Berlin vor. 

Alle Empfehlungen, Regeln und Auflagen sind freilich unter Vor­behalt formuliert. Pfarrerin ­Michaela Markgraf der Luther­gemeinde Alt-Reinickendorf schreibt: „Wir machen uns die Entscheidung für dicht­gedrängte Gottesdienste in engen Räumen nicht leicht ... Wir sind uns dessen bewusst, dass all unsere Pläne kurzfristig über den Haufen geworfen werden können.“

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1. Recht auf teilhabe von Christina -Maria Bammel, Wv. Wochenzeitung :die Kirche,Nr.16, vom 14,04.2024 Wolfgang Banse Worten müssen Taten folgen
Teilhabe hin, Teilhabe her, Inklusion, Rerhabilitation wird nicht gelebt , was Menschen mit einem Handicap in Deutschland, im weltlichen, wie auch im kirchlichen Bereich betzrifft. so auch was die Gliedkirche EKBO betrifft.Integration m und Inklusion sieht anders aus, was was im Alltag erleb, erfahrbar wird.Nicht nur der Staat, s ondern auch die Kirche, die Kirchen dind w eit n fern vom Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. "Niemand darf auf Grund...benachteiligt werden!:Homosexualität, Lesbilität wird chauffiert, Handicap nicht. Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verworfen. Ouo vadis EKBO, wes Menschen mit einem Handicap betrifft.
2. Offen sein - für alle Menschen Gert Flessing Ja, eine Kirche, die auch für die Menschen weit offen ist. Ich glaube, dass wir das brachen. Die Idee der Forster Pfarrer ist gut. Natürlich gehört dazu, das man selbst auch bereit sein, sich für alle zu öffnen. Das Gespräch mit dem frustrierten Menschen, der AfD wählt, zeigt, wie nötig es ist - auch wenn man jemanden nicht überzeugen kann.
Die Flüchtlingspolitik polarisiert natürlich und - die Ängste der Menschen sind da. Dass sie gerade in der Nähe der polnischen Grenze besonders hoch sind, verstehe ich. Grenzregionen sind immer sensibel. Aber so wenig, wie wir die Migranten verteufeln dürfen, sollten wir sie zu sehr positiv betrachten. Sie sind Menschen und Menschen sind nicht per se gut. Jeder von uns weiß ja, das jemand, der neu in den Ort kommt, egal woher er ist, skeptisch betrachtet wird.
Schon von daher ist das offene Gespräch, das niemanden außen vor lässt, wichtig.
Ich habe es, zu meiner Zeit im Amt, immer wieder geführt. Auch in der Kneipe, wenn es sich anbot. Aber auch wir haben, als eine Flüchtlingsunterkunft in unserem Ort eröffnet wurde, die Kirche für eine große Bürgersprechstunde geöffnet, die sich, in jeder Hinsicht, bezahlt gemacht hat.
Bei alle dem dürfen wir nie vergessen, das wir Kirche sind und nicht Partei. Dann werden wir auch das für diese Arbeit notwendige Vertrauen bei allen Seiten finden.
3. Kontroverse über Potsdams Garnisionskirche hält an Wolfgang Banse Kein Platz für alle
Nicht jede, nicht jeder kam die Ehre zu Teil am Festgottesdienst am Ostermontag 2024 teil zu nehmen , mit zu feiern.Standesgesellschaft und Standesdünkel wurde hier, sonst auch was in kirchlichen Reihen praktiziert wird.Ausgrenzung, Stigmatisierung,Diskriminierung.Gotteshäuser sind für alle da. Hier sollte es keine Einladungskarten geben, gleich um welche Veranstaltung es sich handelt. Verärgerung trat auf bei Menschen, die keinen Zugang zur Nagelkreuzkapelle hatten.Aber nicht nur verärgerte Menschen gab es an diesem Ostermontag vor der Nagelkreuzkapelle, sondern auch Demonstration , von anders Denkenden, die eine Inbetriebnahme der Nagelkreuzkapelle befürworten.Ein großes Polizeigebot war zu gegen, um die Geladenen zu schützen.Was hat der Einsatz des Sicherheitskräfte, der Polizei dem Steuerzahler gekostet.Ein Gotteshaus wie die Nagelkreuzkapelle in Potsdam soll ein Ort des Gebetes, der Stille, Andacht sein.Garnison hört sich militärisch an-dies sollte es aber nicht sein.Die Stadtgesellschaft in Potsdam ist gespalten, nicht nur was die Nagelkreuzkapelle betrifft.Möge das Gotteshaus ein Ort des Segens sein.Offen und willkommen für Klein und Groß, Jung und Alt.

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