Der Vorsitzende der Evangelischen Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EJBO) Yannik Reckner erklärt im Gespräch mit Joana Lewandowski, warum die Jugendkammer eine Kirchrechtsänderung der Landeskirche nach der ForuM- Studie für dringend nötig hält.
Herr Reckner, was hat die Jugendkammer dazu veranlasst, diesen Antrag zur Änderung des Kirchengesetzes der EKBO zum Schutz vor sexueller Gewalt bei der Landessynode einzureichen?
Yannik Reckner: Die EJBO hat sich Anfang März intensiv mit der ForuM-Studie auseinandergesetzt, wir sprachen mit verschiedenen Personen in unseren Arbeitsbereichen. Deswegen hielten wir es für sehr wichtig, an die Aktualität des Themas anzuknüpfen und aufgrund seiner Bedeutung auch aus der Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit heraus einen Antrag an die Landessynode zu stellen.
Was beinhaltet der Antrag?
Die kreiskirchlichen Ansprech-personen benötigen dringend einen angemessenen Beschäftigungsumfang für ihre Arbeit. Derzeit machen sie diese häufig „on top“ zu ihren sonstigen Diensten. Dabei ist es zudem so: Die meisten der Ansprechpersonen arbeiten in den Handlungsfeldern der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das heißt die Zeit, die sie in die Präventions- und Interventionsarbeit investieren, geht ab von der der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das ist mehr als unbefriedigend. Zuletzt nehmen wir in unserem Antrag den Ruf auf nach einem transparenten und einheitlichen Vorgehen in den Fällen, in denen einer mitarbei-tenden Person Missbrauch nachgewiesen werden kann. Uns geht es dabei natürlich vor allem um eine Verlässlichkeit: Kirche muss ein möglichst sicherer Raum für Menschen werden, insbesondere für Schutzlose, die ihr anvertraut werden.
Welche Probleme und Konsequenzen sehen Sie, wenn die Stellenanteile für kreiskirchliche Ansprechpersonen aus dem Bereich der Arbeit mit Kindern oder der Jugendarbeit entnommen werden, wie es mit Ihrem Antrag verhindert werden soll?
Die sechste Kirchenmitglied-schaftsuntersuchung weist deutlich nach, dass Kindheit und Jugend in der religiösen Sozialisation die wichtigsten Lebensabschnitte sind. Für die religiöse Entwicklung ist die Teilnahme an kirchlichen Angeboten in der Kindheit und Jugend maßgeblich. Zugleich braucht es hier gut ausgebildete beruflich Mitarbeitende – zur Wahrung der Standards, die Kirche als Trägerin der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch einzuhalten hat, zur Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichkeit, zur lebensweltrelevanten Verkündigung und Seelsorge. Wenn Kirche an diesen Handlungsfeldern spart, begeht sie einen für die Zukunft folgenreichen Fehler.
Wie kann eine Änderung des Kirchengesetzes dazu beitragen, die Aufarbeitung der ForuM-Studie transparenter zu gestalten?
Zunächst braucht es in den Kirchenkreisen informierte Menschen, die die Prozesse vorantreiben: zur Prävention und zur Aufarbeitung gleichermaßen. Die ForuM-Studie hat strukturelle Merkmale aufgedeckt, die für unsere Evangelische Kirche gelten. Sie ermöglichen missbräuchliches Verhalten: Die Institution, die zunächst sich selbst und damit oft auch die Täter*innen schützt, die Betroffene von Missbrauch häufig zu „den anderen“ macht, statt sie als Teil der Kirche zu begreifen. Die unreflektierte Mischung von privatem und beruflichem Leben et cetera. Lang eingeübte Verhaltensmuster lassen sich nur mit Kraftanstrengung verändern. Wir brauchen dringend diejenigen, die das vorantreiben – abgesehen von den Personen in kirchenleitenden Positionen.
Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die vorgeschlagene Änderung in § 8 Abs. 1 des Kirchengesetzes der EKBO und inwieweit würde sie die aktuelle Situation verbessern?
Dadurch, dass aus dem jeweiligen kreiskirchlichen Stellenplan mindestens 50 Prozent-Kapazität zur Verfügung gestellt werden sollen, haben die Ansprechpersonen mehr Zeit zur Verfügung, planvoll die Schulungen vorzubereiten und durchzuführen. Sie benötigen dringend Ressourcen, um den vielfältigen Ansprüchen an sie gerecht zu werden: Bedienung von Beratungsanfragen, beispielsweise zur Risikoanalyse in den Kirchengemeinden, und zum Umgang mit Meldungen von Kolleg*innen. Menschen begleiten können, die Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Straftaten erlebt haben.
Menschen lernen die kreis-kirchlichen Ansprechpersonen kennen, fassen Vertrauen und kontaktieren sie. Der Name im Kontaktfeld des Verhaltenskodexes der EKBO ist der einer bekannten und geschätzten Person.
Kann der von der Jugendkammer gestellte Antrag als Aufforderung an die EKBO gesehen werden, die Studienergebnisse aktiver aufzuarbeiten?
Beim Antrag geht es nicht nur um die Aufarbeitung, sondern vor allem um verlässliche Ansprechpersonen, die auch Zeit für eine gute Begleitung im Interventionsfall und für die konzeptionellen Arbeiten und die Schulungsarbeit haben. In den Schulungen zur Jugendleitercard, die inzwischen Standard innerhalb unseres Jugendverbandes sind, lernen die jungen Menschen: An die kreiskirchlichen Ansprechpersonen könnt ihr euch wenden, wenn ihr selbst von grenzverletzendem Verhalten betroffen seid oder wenn ihr Beratung zu Situationen braucht, die ihr miterlebt habt oder von denen euch erzählt wurde. Die Kirchenkreise müssen dringend diese verlässlichen Ansprechpersonen ausstatten für diese wichtige Arbeit.