Von Friederike Höhn
Neben der Diskussion und der Verabschiedung eines gekürzten Nachtragshaushaltes für 2020 wird wohl vor allem der Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz der Landeskirche bei der kommenden Herbstsynode für reichlich Debattenstoff sorgen. Der Gesetzesauftrag vom Herbst 2019 war umfassend, im vorliegenden Entwurf werden allerdings zunächst allein für den Bereich Immobilien und Energie Vorschläge zur Umsetzung gemacht – der 80 Prozent des CO²-Ausstoßes unserer Landeskirche ausmacht. „Mehr wäre in dieser Zeit nicht zu schaffen gewesen“, erklärt Hans-Georg Baaske, Leiter des Umweltbüros der EKBO, der das Gesetz gemeinsam mit Martin Richter von der Rechtsabteilung des Konsistoriums federführend ausgearbeitet hat. Als nächste Schritte sind geplant, die Bereiche Mobilität und Beschaffung sowie Umweltschutz und Landwirtschaft zu bearbeiten.
Schon im Vorfeld wurde viel über das Gesetz gesprochen. Neben Kirchenleitung und mehreren Synodalausschüsse wurden die Kirchlichen Verwaltungsämter, der Gesamtephorenkonvent und die Gemeindekirchenräte miteinbezogen. „Wichtige Ideen zur Durchführung sind in den Entwurf eingeflossen“, sagt Baaske.
Der Entwurf sieht insbesondere die Einrichtung von Klimafonds auf Ebene der Kirchenkreise vor, aus denen Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Kirchen und Gemeindegebäuden finanziert werden sollen. Gefüllt werden diese Töpfe über eine Abgabe für CO²-Äquivalente (CO2e), die von den Kirchengemeinden, nach den jeweiligen Emissionen der eigenen Gebäude ab 2023 in die Fonds bezahlt werden sollen. Pro Tonne ausgestoßenen CO2e sieht die Vorlage 125 Euro vor.
Der Entwurf wird für Diskussion über den finanziellen Ausgleich, das Solidarprinzip und gerechte Verteilung sorgen, prognostiziert der Umweltbeauftragte. „Das Klimaschutzgesetz verstärkt die notwendige Debatte, die wir schon seit Jahrzehnten führen: Wir müssen uns jetzt auf die Zukunft einstellen. In Zukunft werden die Gemeinden kleiner und haben weniger finanzielle Möglichkeiten. Darum müssen wir jetzt auch unsere Gebäude klimagerecht vorbereiten.“ Den Prozess verfolgen andere Landeskirchen ganz genau. In der Nordkirche gibt es bereits ein Klimaschutzgesetz. Andere Landeskirchen, etwa die badische, überlegen ähnliche Schritte.
Angesichts schrumpfender Gemeinden und sinkender Einnahmen ist eine energetische Sanierung von Gebäuden für Hans-Georg Baaske auch eine Investition in die Kirche der Zukunft. Es könnte aber auch bedeuten, dass Kirchen und andere gemeindlich genutzte Gebäude aufgegeben werden müssen, wenn die Kosten für eine Sanierung nicht im Verhältnis zu deren Nutzung stehen und dringend benötigtes Geld für die Gemeindearbeit überdurchschnittlich binden. Baaske macht kein Hehl daraus: „Das Gesetz wird Geld kosten und Personal benötigen. Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif.“
Das Gesetz sieht zudem vor, die Landeskirche bis 2050 klimaneutral zu machen. Das geht über die bisherige Zielvorgaben von 85 Prozent und auch über die Klimaschutzziele der Bundesregierung hinaus. „Aber wenn wir den Klimaschutz und unsere Verantwortung in der Gesellschaft ernstnehmen, geht es nicht anders“, sagt Baaske. Das bisherige Ziel im Konzept sei die unterste Schmerzgrenze gewesen.
Eine Idee: Sitzkissen statt Zentralheizung
Doch seien die Einsparpotenziale auf lange Sicht gerechnet „gigantisch“. Manche Kirchengemeinden haben sich schon auf den richtigen Weg gemacht und werden wenig in den Fonds einzahlen müssen – etwa die Lindenkirchengemeinde in Berlin-Wilmersdorf. Sie hat im Rahmen eines Pilotprojektes gemeinsam mit dem Umweltbüro und unterstützt mit Mitteln aus dem Kirchenkreis sowie der Textilfirma Jahn GmbH ihr komplettes Heizsystem in der Kirche umgestellt. „Ursprünglich wollten wir die Decke isolieren und wandten uns daher an das Umweltbüro“, berichtet Silvia Funk, die das Projekt als GKR-Vorsitzende begleitet hat. „Von dort kam die Idee mit den Heizkissen.“ Diese liegen jetzt orangefarben auf den Kirchenbänken. Eine Zentralheizung, die dauerhaft oder zumindest vor und während Gottesdiensten und Veranstaltungen laufen muss, gibt es nicht mehr. Jeder Platz – besser gesagt: jede Person in der Kirche – wird individuell gewärmt. Im Altarraum und im Bereich des Kirchencafés gibt es Heizstellwände, beheizte Teppiche und Deckenelemente. Neben den Sitzbankkissen gibt es auch 50 individuelle Heizkissen mit Akku, etwa für Orchestermusiker*innen.
Durch Infrarot- und Niedrigstromtechnik sind die Stromkosten gering. Pro Gottesdienst werden etwa zehn Euro fällig, rechnet Funk vor – ein Bruchteil der vorherigen Kosten. Und da die Gemeinde auf Ökostrom umgestiegen ist, müsste sie dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes folgend für die Kirche auch keine CO2e-Umlage zahlen – für andere Gebäude im Gemeindebesitz allerdings schon.
„Unser größter Vorbehalt ist, dass die Füße kalt werden könnten“, sagt die GKR-Vorsitzende. Die Testphase mit den Heizkissen hat gerade begonnen und wird von einer Befragung begleitet. Gemeinden und Einrichtungen, die sich das System anschauen und vorführen lassen wollen, sind herzlich willkommen.
Interessierte können sich im Gemeindebüro melden, Telefon: (030)8279220,
E-Mail: buero(at)lindenkirche.de. Nach dem Gottesdienst am 1. November um 10 Uhr werden auch Mitarbeitende der Jahn GmbH & Co. KG anwesend sein, die die Heizkissen entworfen hat.